Beiträge von Scania

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    Hallo Leute,

    ich weiß ist ein leidiges Thema aber habe leider noch nicht die Richtige Befriedigende Antwort gefunden.

    In der BGI 694 steht drin .... Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit...... usw.

    Wir haben zur Zeit ein Problem im Unternehemen.

    Wie folgt:

    Unsere Spedition hat ca. 600 Lastzüge, ausgerüsstet pro Fahrzeug mit einer 3,50m Anlegeleiter.

    Jetzt kommt unsere Hauptfirma für die wir Leitspediteur sind und sagt das die Leitern geprüft werden müssen, wo sie ja auch Recht haben aber wie oft das sagen sie nicht!

    Da ich erst neu als FASI in dieser Firma bin ist es wieder mal ein klasse Aufgabe das umzusetzen, da unsere Fahrzeuge so gut wie nie auf dem Betriebshof kommen!
    Die alte externe Fachkraft hat so gut wie kaum was gemacht dahingehend. :cursing:

    Meine Frage lautet: In welchen Abständen müsste ich die Leitern Prüfen? 1x im Jahr oder 2x im Jahr oder Reicht auch alle 2 Jahre???

    Die Leitern werden kaum genutzt nur ab und zu zur LASI.

    Danke schonmal im voraus.

    MFG René

    Hallo Nico,

    Also zum Thema Pendeln zwischen LKW und Betriebshof folgendes:

    "Auszug aus der EU (VO) 561/2006, Artikel 9 (2)


    (2)Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist nur dann als Ruhepause oder Fahrtunterbrechung anzusehen, wenn sich der Fahrer in einem Zug oder auf einem Fährschiff befi ndet und Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat.


    (3) Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Fahrzeug zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befi ndet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen."

    Warum stellen Sie auf einem Rasthof ab?

    Ganz einfach die Fahrzeuge werden am Freitag vorgeladen und fahren dem Kunden schonmal entgegen.

    Das erspart Zeit! (Aussage der DISPO)

    Wer die Fahrzeuge bezahlt?

    Die Fahrzeuge werden von unserer Firma Angemietet (die dann zum Rasthof gebracht werden) und es fahren auch Haus eigene klein Busse, ergo kommt der Chef für die Kosten auf.

    Die Anweisung erfolgt von unserer Fahrereinsatzplanung und wird meines wissens nach auch so bei der Einstellung bekannt gegeben.

    Das Problem was ich habe wie soll der Kraftfahrer zum Fahrzeug kommen wenn er den LKW immer wo anders abstellt? Ich würde ja einsehen das ich einen Bestimmten Platz hätte wo ich die möglichkeit habe Privat hinzufahren und auch wieder von dort wegzukommen, aber da man ja immer woanders abstellt ist es doch nicht zumutbar zu sehen wie man von dort wegkommt oder auch wieder hinkommt!

    Deshalb würde ich einfach gerne wissen ob es dafür eine Regelung gibt?

    MfG Rene

    Hallo Gemeinde,


    Habe mal wieder eine Fachfrage.

    Unser Kraftfahrer stellen am Wochenende die Lkw´s auf einem Rasthof ab und kommen selten auf den Betreibshof.

    Die fahrt zwischen den Lkw´s und dem Betriebshof ist ja Arbeitszeit und wird mit Mietautos und eigene klein Busse durchgeführt (Die der Kraftfahrer ja selber fährt). Aber ist den der Unternehmer überhaupt verpflichtet sicher zu stellen, das wenn ich den LKW auf einem Rasthof abstellen muss mich nachhause zu holen oder kann er sagen, "wie der Fahrer nachhause kommt und am Sonntag wieder zum Lkw kommt ist mir egal"!??? Gibt es dort irgendwo ein Gesetz?

    Danke schonmal im voraus.

    MFG Rene


    Was hat früher funktioniert oder besser funktioniert?
    Geh mal 10, 15 oder 20 Jahre zurück und schau dir die Zahlen der auf Deutschlands Straßen fahrenden LKW und PKW an.
    Weniger Fahrzeuge heisst auch zwangsläufig weniger Unfälle. Weniger Unfälle heisst auch weniger Handlungsbedarf seitens der Überwachungsbehörden und weniger Kontrollen.
    Wenn dir bei dem Verkehr heute 'ne Eisplatte vom Dach segelt, kannst du auf den bekannten, gut befahrenen Strecken selbst nachts um drei mit Sicherheit davon ausgehen, das die auf irgendeinem PKW oder einem Kollegen am Bock landet. Vor zwanzig Jahren hattest du meistens Glück und das Teil landete auf der Bahn. Es mussten erst tödliche Unfälle passieren, bekannt und zugeordnet werden, bis sich an dieser Einstellung etwas änderte.

    Von der Seite habe ich es noch garnicht gesehen... :whistling:

    Die Geschichte mit dem Luftschlauch wurde mir anders erklärt! Angeblich ist es nicht möglich.... 8|

    Aber ich werde das noch mal in betracht ziehen.. :thumbup:

    Das mit dem Schlauchsystem ist eine Klasse Sache!!! Aber und da komme ich zu unserer Firma, ist es nicht möglich! In der Theorie klingt es super, aber in der Praxis da funktioniert es kaum. Denn wir haben Tauntliner das sind Planen Auflieger die ein Edschadach haben was man Aufmachen kann und wie eine Zieamonika zusammen schieben kann. da wir viele Kranentladungen haben.. Genauso haben wir Schuboden wo der Fahrer das Dach aufrollen muss und wieder zurollen, dort sind solche Systeme nicht einsetzbar.. Das heißt er braucht ein Gerüst oder eine Leiter! Und da sind wir wieder bei dem Problem... Mit den Leitern und zusätzlichem Gewicht / Stauraum, es ist wirklich so das mitlerweile wirklich um jeden Kilo geht! Ich gebe den Versendern die Schuld denn mittlerweile haben die ihre Lager auf den Autobahnen und da gibt es laut deren Aussagen kein Spielraum. Und bei dem Wettbewerb derzeit ist es kaum möglich widerstand zu leisten. Denn fahren wir nicht fährt ein anderer...Komisch nur das es Früher auch funktioniert hat...

    Wir haben solche Gerüste bei uns in der Spedition sowie in den Niederlassungen.. Aber was macht der Fahrer der auf dem Rasthof steht und nächtigt???

    Der hat die A..... Karte.

    Meine Information nach gibt es um die 40 Rasthöfe mit solch einem Gerüst! Aber wo sind diese??? Es wird immer auf eine Internetseite hingewiesen, die was mit dem Fahrerstamtisch zu tun haben soll aber man kommt immer auf eine Pol Seite aus NRW?! ?(

    Auf der Seite der DVR sind wenigsten ein paar aber nicht alle...

    MfG Rene


    Hallo Scania,

    und welche Themen bekommen die Fahrer dort vermittelt?
    Sind diese DEckungsgleich mit den von Euch ermittelten Gefährungen?
    Könnt ihr die Schulungsunterlagen sehen?
    Auf welche Grundlagen beziehen sich die Schulungsunterlagen und sind die herangezogenen Schulungen noch up to date?

    Bei uns bekommen Kraftfahrer - nur für den innerbetrieblichen Verkehr eine 2 Wöchige Schulung! Die Unterlagen sind einzusehen und der Unterricht wird zu Teilen von unserer Firma selbst gemacht.

    Gruß RaBau


    Hallo RaBAu

    also unsere neuen Fahrer haben von unsere Externen FASI in Zusammenarbeit mit der Akademie die Unterweisungen bekommen.

    Wir haben natürlich einsicht von den Unterlagen da diese in Verbindung mit uns Erarbeitet wurden. (Aussage von den Vorgesetzten)

    Das Problem ist ich soll es jetzt übernehmen (interne Fachkraft) und die Externe Fachkraft bockt ein wenig :cursing: und ist einwenig zurückhaltend mit Informationen.. Also werde ich alles selber ausarbeiten und das Rad neu erfinden.... :thumbup:


    MfG Rene

    In Unterweisung steckt das Wort Weisung drin. Diese darf/kann nur innerhalb der Linie gegeben werden. SiFa ist eine Stabstelle=>Keine Weisungbefugnis.

    Bzgl. der Führerscheinkontrolle lagern viele Unternehmen dieses aus. Die Mitarbeiter (i.d. Regel Firmenwagenfahrer) erhalten dann die Aufforderung ihren Führerschein z.B. an einer Tankstelle (z.B. Shell) vorzuzeigen.

    Das mit dem Führerschein ist richtig und hatte ich auch schonmal in betracht gezogen ARAL und Shell bietet sowas ja an! Aber bei einer Spedition ist ein reges kommen und gehen der Kraftfahrer (gerade in der heutigen Zeit) dort dann jedesmal so ein Aufkleber für den Scanner zu kleben ist reine Verschwendung (aussage vom Chef)! Womit er auch irgendwo recht hat.. Denn das ist ein Kostenfaktor solch eine Kontrolle.
    Desweiteren auch ein schmaler Grad, denn auf ein Dokument (Führerschein) sowas zu kleben da streiten sich auch die Geister ob das Rechtens ist! Hatte erst ein Gespräch mit unserer Führerscheinstelle diesbezüglich! Sie wollte mir mal ein Gesetzestext zukommen lassen..


    MfG Rene

    Allerdings wenn ich die Unterweisung als SiFA durchführe und der Vorgesetzte mit drin sitz und das absegnet hat sich der MA dran zu halten! Oder???
    Was wenn der Unternehmer aber die Unterweisung vorher gesehen hat und die MA informiert das sich an diese Unterweisung zu halten ist würde das zählen???

    Danke für die vielen Tipps ich werde Versuchen dieses umzusetzen.
    Das mit den Führerschein vorzeigen ist Richtig und es gibt möglichkeiten diese Vorzuzeigen ohne in die Firma zu kommen (Stichwort: Digitalertachograph).
    Man kann dort aktuelles Datum + Uhrzeit anzeigen lassen und man kann seinen Führerschein neben dieses Gerät halten und eine Foto davon machen. Dieses Bild Schickt man per MMS an eine Dienstnummer hier in der Firma und kann das Bild ausdrucken und abheften! Alle unsere Fahrer haben ein Diensthandy so das dies kein Problem ist. Deswegen ist es wie gesagt sehr schwierig alle zu erreichen!
    Unsere Fahrer sind International unterwegs und diese hinterher zu fahren um an einem Rastplatz eine Unterweisung zu machen ist schwierig, allerdings mit der geschichte Großkunde das ist interessant dort könnte ich hinfahren um eine Unterweisung durchzuführen denn dort sammeln sich teilweise am tag 20 LKW´s von uns.
    Unsere neuen Fahrer bekommen bei der Einstellung eine Woche Schulung durch eine Akademie die sehr eng mit uns zusammen Arbeiten! Dort bekommt der Fahrer natürlich seine Unterweisung gleich mit.
    Das problem mit dem Online ist das unsere Fahrer zu 60 % jenseits der 50 ist und die Technik strikt ablehnen.. Die Kapitäne auf ihrem Dampfer!!!
    Nochmals danke für die Anregungen...
    MfG Rene

    Hey @ all,

    Ich bin neue FASI in einer großen Spedition das Problem was ich habe, das hier kaum bis gar keine Unterweisung für die Beschäftigten gemacht wurden! :cursing:

    Jetzt soll ich das in die Hand nehmen und habe diesbezüglich mal eine Frage. ;(

    Wir haben so ca. 600 Kraftfahrer die die ganze Woche bzw 2 Wochen unterwegs sind.

    Wie kann ich die Unterweisung gestallten um jeden einzelnen zu erreichen? :?:

    Reicht eine Schriftliche Belehrung mit Erneuerungen im Kraftverkehr/Fuhrpark die jeder Kraftfahrer an den Januar Lohnzettel bekommt und diese Belehrung mit einem Frist Datum und Unterschrieben zurück schickt? Oder muss ich unbedingt einen Unterricht mit jeden einzelnen halten?

    Das Problem ist einfach das einige Fahrer teilweise nie auf den Betriebshof kommen!

    Würde mich über ein paar Anregungen freuen...

    MfG Rene

    Hallo Sifamitglieder,

    Möchte mich natürlich auch hier vorstellen.

    Ich heiße René und komme aus dem "Süd-Östlichen" Brandenburg.

    Ich bin Ausgebildete FASI und Arbeite in einer großen Spedition als FASI/QMB bei uns in der Region.

    Freue mich auf anregende Themen und wichtige Information was Arbeitssicherheit angeht...

    In diesem Sinne.....

    MfG René