Beiträge von colonia

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    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Leider helfen Bildschirmzoom bzw. Lupe hier nicht weiter. Es geht vorrangig um in entsprechende (teils grafische) Anwendungen eingebette Schriftgrößen. Da führt der Zoom dann dazu, dass zwar die Schrift größer, aber grafische Elemente ggfs. unschärfer werden und der MA ständig hin und her scrollen muss, um das Anwendungsfenster nutzen zu können. Über Softwareergonomie müssen wir hier nicht reden: die Software ist (für viel Geld + ggfs ohne Beteiligung meines FaSi-Vorgängers) angeschafft worden und muss verwendet werden. Außerdem handelt es sich um überregional verwendete Software.

    Mir ging es momentan vorrangig darum, dass eher subjektive Empfinden der zu kleinen Schrift durch geeignete Messverfahren zu untermauern oder eben nicht.

    Also: Tipps sind noch immer willkommen

    Gruß

    colonia

    Liebes Forum,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen:

    Wir haben in unserem Unternehmen zahlreiche Bildschirmarbeitsplätze, die mit TFT-Monitoren zwischen 19" und 21" ausgestattet sind. Seit einiger Zeit klagen zunehmend Mitarbeiter darüber, dass die Schriftgrößen auf dem Monitor zu klein seien und trotz entsprechender Einstellungen (große Schriften etc.) und Bildschirmarbeitsplatzbrille nicht mehr richtig gelesen werden können. Sie möchten einen größeren Bildschirm. Hauptsächlich verweisen Sie auf die zukünftig/tatsächlich ? in die neue Arbeitsstättenverordnung eingegangene GUV-I 650 (neu DGUV-I 215-410). Darin werden Schriftgrößen genannt (ab 3,2 mm), die sich noch auf Röhrenmonitore beziehen, nach der BAuA sollen Großbuchstaben bei einem Monitorabstand von 50 cm eine Mindestgröße von 2.6 mm aufweisen.

    Jetzt meine Frage: wie finde ich zuverlässig die Größe der Buchstaben heraus ? Gibt es da evt. eine kleine Software ? Optimalerweise als Freeware. Vom Monitor mit einem Lineal abmessen erscheint mir nicht wirklich praktikabel, da zu ungenau.

    Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen einen größeren Monitor, aber das wirft dann leider weitere Probleme (Platz auf dem Schreibtisch, ausreichender Abstand, "Vorbildwirkung" - bei mehreren hundert Bildschirmarbeitsplätzen auch eine finanzielle Herausforderung) auf.

    Danke vorab für Eure Tipps und Tricks.

    Gruß

    colonia

    Vielen Dank für die zahlreichen Wortmeldungen. Das zeigt mir, dass ich da erstmal richtigerweise Bedenken hatte.

    Für alle, die es interessiert: ich habe nochmals die Ersteller der Videos kontaktiert und das OK für unseren geplanten Verwendungszweck nachgefragt. Bisher habe ich freundlicherweise nur Zusagen erhalten. Damit kann ich nun unsere Mitarbeiter hoffentlich für das Thema Arbeitsschutz sensibilieren.

    Gruß

    colonia

    Hallo zusammen,

    ich möchte gern den ein oder anderen Arbeitsschutzfilm (z.B. aus MAG oder DGUV evt. auch Youtube) in unserem Intranet veröffentlichen bzw. einbinden (mpg runtergeladen), selbstverständlich unter Angabe der entsprechenden Quellen. Wie ist das denn mit den Copyright Rechten, hat da jemand von Euch Erfahrungen ? Müsste ich nicht die jeweiligen Hersteller ausfindig machen und mit von dort das OK geben lassen ? Oder sind die Filmrechte frei bei den Angeboten der DGUV (z.B. Nappofilme) ? Ich blick da nicht ganz durch, ist nicht so meine Kernkompetenz ;)

    Wäre schön, wenn Ihr mir weiter helfen könnt. Wie macht Ihr das so ?

    Gruß

    colonia

    Nochmals Danke für Eure Antworten.

    Werde das Thema: Anziehen der Warnweste ... für die nächste Unterweisung vorschlagen. Hat vielleicht jemand noch einen Link/Tipp für mich: gibt´s irgendwo einen dieser netten kleinen Filmchen zum Thema. Ich würde das gern in die Unterweisung einbauen. Bei Tante Google habe ich (bisher) nichts passendes gefunden.

    Vielen Dank


    Gruß

    colonia

    Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Klar ist, dass ich zunächst am Verhalten unserer Mitarbeiter ansetze (Unterweisungen etc.). Aber leider hilft das allein nicht. Die MA beklagen, dass sie gerade bei vorschriftsmäßigem Verhalten: z.B. langsames Anfahren des betreffenden Bereiches (oft nicht direkt als Baustelle o.ä. erkennbar) genötigt, beschimpft oder bedroht werden. Oder nachfolgende Fahrzeuge rasen dann dicht am Fahrzeug oder dem Kollegen vorbei...

    Natürlich nehmen die MA auch den ein oder anderen Fußweg in Kauf, geht aber eben nicht immer.

    bauco

    Der Tipp mit den Saugnäpfen ist gut, da werde ich mal nach ein paar Herstellern schauen. Warnwestenpflicht ist mir bekannt, mir ging es hier mehr um den Zeitpunkt wann sie anzuziehen sind. Wie wird das denn in anderen Betrieben so gehandhabt ?

    @tiefflieger

    Was meinst Du denn mit dem Vorfahrtsschild (Verkehrszeichen 306) ? Also eine Ausnahmegenehmigung nach StVO haben unsere MA. Und sie sind angewiesen, so zu parken, dass sie den fließenden Verkehr nicht behindern.


    Gruß

    colonia

    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich brauche mal ein paar Tipps bzw. Eure Erfahrungen zu folgendem Thema:

    Unsere Außendienstmitarbeiter müssen häufig zu Baustellen oder Ortsterminen, die unmittelbar an viel befahrenen Straßen liegen. Dazu nutzen Sie private, nicht gekennzeichnte PKW, die sie dann mitunter nur am Straßenrand der jeweiligen Straße parken können (falls kein Feldweg o.ä. in der Nähe ist). Dabei kommt es häufiger zu "Beinahe-Auffahrunfällen" durch Raser, aber auch zu Beschimpfungen/Bedrängen, wenn die Kollegen besonders langsam fahren müssen, um eine Parkmöglichkeit und/oder die Baustelle finden zu können. Kennzeichnung der Fahrzeuge als Baustellenfahrzeuge o.ä. (z.B. mit Magnettafeln) wäre vielleicht eine Idee, wird aber von den MA abgelehnt (Privatwagen, Leasingverträge..).

    Außerdem stellt sich mir die Frage, wann die Warnwesten anzuziehen sind: erst nach dem Ausstieg oder schon im Fhz./bei Fahrtantritt ? Erst draußen erscheint mir etwas problematisch, gerade bei unübersichtlichen Strecken und in der Dämmerung/Nacht. Gibt es da Vorschriften, die ich zur Begründung mit heranziehen kann ?

    Wäre super, wenn da jemand auch praktische Erfahrungen hat.

    Danke schon mal.

    Gruß

    colonia

    Hallo Mike144,


    mich würde Deine Tabelle interessieren, allerdings funktioniert der Link bei mir nicht. Ich muss für externe Betreuungen einen Aufwandsnachweis erstellen, vielleicht könntest Du die Tabelle nochmals einstellen ? Vielen Dank.

    Gruß

    colonia

    Hallo a.r.ni,
    die Antwort verstehe ich jetzt nicht: die betriebsspezifische Betreuung enthält doch Einsatzzeiten der Sifa und des BA. Oder reden wir da gerade aneinander vorbei?
    Im vorliegenden Fall handelt es um die Einsatzzeiten des BA (aus der Grundbetreuung + betrieblichen Betreuung), die jetzt um den Stundenanteil der Arzthelferin reduziert werden sollen, damit der Betriebsarzt noch Kapazitäten frei hat für andere Aufgaben (interner Betriebsarzt).

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich jetzt hier mal einfach dran mit meiner Frage zu den Einsatzzeiten:

    Müssen bzw. dürfen bei der Ermittlung der Einsatzzeiten nach DGUV2 für den Betriebsarzt (BA) die Arbeitszeiten/Tätigkeiten einer dem Betriebsarzt unterstellten Arzthelferin berücksichtigt werden ?
    Die Einsatzzeiten wurden im vorliegenden Fall einvernehmlich zwischen BA und Sifa aufgeteilt, sollen jedoch im Rahmen einer Organisationsüberprüfung unter dem v.g Aspekt (z.B. Arzthelferin führt Impfungen durch..) neu ermittelt werden.

    Nach meiner ersten Einschätzung lese ich im ASiG und auch in der DGUV nichts von anrechenbarem "Hilfspersonal", aber der Arbeitgeber (bzw. sein Mitarbeiter) ist da anderer Meinung. Was meint Ihr ? Gerne auch mit Quellenangaben.

    Vielen Dank.

    Nachdem ich nun die Fasi-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe, möchte ich mich auch kurz bei Euch vorstellen:

    Ich bin 40++ und bei einer großen öffentlichen Verwaltung als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt. Ursprünglich komme ich aus dem Baubereich, aufgrund von Umstrukturierungen habe ich mein neues Aufgabenfeld vor etwa einem Jahr "geerbt". Das war auch der Grund mich hier im Forum anzumelden, seitdem profitiere ich von Euren fachkundigen Ratschlägen und Diskussionen und hoffe, dass ich künftig auch mal mit meinem (neu erworbenen) Fachwissen aushelfen kann.

    Euch allen noch einen schönen Arbeitstag und denen, die den Brückentag nutzen wünsche ich ein schönes Wochenende :D


    Gruß colonia

    Hallo Willi,

    die Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage ergibt sich aus dem der Baugenehmigung zugehörigen Brandschutzkonzept bzw. den Vorschriften der BauONRW i.V.m. ggfs.greifenden Sonderbauvorschriften. Entscheidend sind Brandlasten, bauliche Voraussetzungen, Rettungsweganordung/-längen usw.... Eine generelle Forderung nach Brand- oder Rauchmeldern gibt es meines Wissens derzeit nur für die Wohn-/Schlafräume in vermieteten Wohngebäuden (Bestandsschutz/Übergangsfristen für Altbauten).

    Ich würde mal beim Brandschutzbeauftragten des Unternehmens nachfragen oder die Baugenehmigung einsehen.

    Gruß

    colonia

    Hm, dann sind die alten Masken raus... Leider habe ich als Fasi kein Budget für PSA (die Abteilungen sind selber dafür verantwortlich ), da muss wohl der Vorgesetzte heute noch auf Shopping Tour.

    Meine Überlegungen gehen auch in Richtung Absaugung (idealerweise geschlossenes System wie Arbeitskabine/Absaugkabine) => ich höre den Kämmerer schon aufstöhnen. Habt Ihr da vielleicht den ein oder anderen Tipp (Hersteller) für mich ?

    colonia