Sicherheitsschuhe - Wer bezahlt Sonderanfertigungen?

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  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen wie viel der Arbeitgeber zu Sicherheitsschuhen zuzahlen muss?

    Ich habe hier einen Fall, dass der Mitarbeiter aus ärztlicher Sicht einen Schuh haben muss, der 180€ kostet. Das Unternehmen zahlt aber in der Regel in solchen Fällen "nur" 50€. Der Mitarbeiter möchte aber die komplette Summe erhalten. Ist dies rechtens?

    Von der Rentenversicherungsanstalt hat er lediglich die Einlagen bezahlt bekommen, aber nichts für die Schuhe!

    Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall und kann mir weiter helfen?

    Besten Dank vorab, epoe

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  • Ich kenne keine Möglichkeit für den Arbeitgeber die Zuzahlung zu begrenzen!!?
    Der Arbeitgeber muss dem AN die PSA zur Verfügung stellen! Wenn der AN eine spezielle PSA benötigt obliegt es dem AG diese zu besorgen. Der AG kann natürlich eine günstige Variante wählen und es dem AN überlassen mit einer Zuzahlung ein "schöneres" Modell zu kaufen.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall und kann mir weiter helfen?


    Hallo epoe13,

    ähnliche Fälle hatte ich schon häufig und haben eigentlich immer mit Verweis auf §3 des Arbeitsschutzgesetzes geendet.
    Der Arbeitgeber darf natürlich die für ihn kostengünstigste Lösung auswählen, solange die Schutzmaßnahme sichergestellt ist.

    Bei Schutzschuhen ist noch zu beachten, dass die Kombination Schuh+Einlage eine entsprechende Zulassung haben muss. Das ist im Forum schon ausgiebig diskutiert worden und das kannst du über die Suchfunktion finden.

    Gruß, Niko.

    Zitat: (Hervorhebungen durch mich)
    § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
    (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
    (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
    1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
    2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in
    die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hier kommt es darauf an, ob aus ärztlicher (orthopädischer) Sicht eine Einlage ausreichend ist oder ein komplett anderer Schuh beschafft werden muss. Ist eine Einlage ausreichend, dann is essig damit aber wenn die Einlagen nur die Beschwerden lindern und nicht beheben, wird ein neues Paar Schuhe fällig. Da ist es allein schon im Interesse des AG, wenn er die neuen Schuhe bezahlt. Sonst kommt es zu Ausfällen. Aber wenn es diagnostiziert ist und auch ärztlich bescheinigt, dann muss er die vollen Kosten übernehemen. Hier gehts ja nicht um Optik, sondern um spezielle Anfertigungen. Da kann sich dann die RVA auch nicht quer stellen. Die zahlen ja sogar ganze Büroausstattungen, wenns notwendig ist. Da kann es an ein paar Schuhe ja wohl nicht liegen, oder? Finde ich zumindest, wenn die Notwendigkeit besteht.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo @ all
    die wesentliche Frage ist folgende:
    Ist der Sonderschuh aufgrund eines Ereignisses aus dem Arbeitsleben, also Unfall - dann zahlt der Arbeitgeber.
    Ist die Notwendigkeit aufgrund privater Unfall oder angeborene Deformnierung - dann NICHT.

    Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass für den betreffenden Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe zu tragen sind, hat der Arbeitgeber diese dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allerdings trägt der Arbeitgeber nur die Kosten für Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345) oder Schutzschuhe (DIN EN ISO 20346), die er auch für Beschäftigte ohne Fußbehinderung aufwenden muss.

    Wer die darüber hinaus gehenden Kosten (z.B. für Schuhzurichtungen oder Einlagen) übernimmt, ist davon abhängig wie die körperliche Einschränkung des Beschäftigten entstanden ist (z.B. durch Arbeitsunfall, Privatunfall oder angeboren). Ist sie auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen, übernimmt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die erforderlichen Kosten. Bei den angeborenen bzw. anderweitig erlittenen Fußbehinderungen können die Kosten von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, den Integrationsämtern sowie von den Trägern der Sozialhilfe übernommen werden. Die Voraussetzungen sind im Anhang 2 Pkt. 5 der BGR/GUV-R 191 nachzulesen.

    Die Krankenkasse ist für die Kosten der Schuhzurichtung als auch für die Einlagen, die für Sicherheitsschuhe erforderlich und zugelassen sind, nicht zuständig.

    Herzliches Glückauf
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Da hast Du natürlich Recht AL_MTSA! Aber epoe13 hat ja geschrieben, dass ein Anteil für die Gesamtkosten von der Rentenversicherung getragen werden. Mit anderen Worten: Der Anteil, der übrig bleibt müsste der Anteil für die Schuhe selber sein!? Deswegen auch der Hinweis auf mögliche Zuzahlung durch den AN wenn er "schönere" Schuhe haben möchte

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo @ all
    die wesentliche Frage ist folgende:
    Ist der Sonderschuh aufgrund eines Ereignisses aus dem Arbeitsleben, also Unfall - dann zahlt der Arbeitgeber.
    Ist die Notwendigkeit aufgrund privater Unfall oder angeborene Deformnierung - dann NICHT.

    Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass für den betreffenden Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe zu tragen sind, hat der Arbeitgeber diese dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allerdings trägt der Arbeitgeber nur die Kosten für Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345) oder Schutzschuhe (DIN EN ISO 20346), die er auch für Beschäftigte ohne Fußbehinderung aufwenden muss.

    Wer die darüber hinaus gehenden Kosten (z.B. für Schuhzurichtungen oder Einlagen) übernimmt, ist davon abhängig wie die körperliche Einschränkung des Beschäftigten entstanden ist (z.B. durch Arbeitsunfall, Privatunfall oder angeboren). Ist sie auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen, übernimmt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die erforderlichen Kosten. Bei den angeborenen bzw. anderweitig erlittenen Fußbehinderungen können die Kosten von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, den Integrationsämtern sowie von den Trägern der Sozialhilfe übernommen werden. Die Voraussetzungen sind im Anhang 2 Pkt. 5 der BGR/GUV-R 191 nachzulesen.

    Die Krankenkasse ist für die Kosten der Schuhzurichtung als auch für die Einlagen, die für Sicherheitsschuhe erforderlich und zugelassen sind, nicht zuständig.

    Herzliches Glückauf
    J.J.M.


    Meineswissens kann der AN die Rückzahlung der Zusatzkosten zu dem "normalen" Sicherheitsschuh folgendermaßen beantragen:
    <15 Jahre Arbeitsleben bei der Bundesargentur für Arbeit
    >15 Jahre Arbeitsleben bei gesetzlichen Rentenversicherung

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Hallo......

    (Orthopädische) Einlagen dürfen in Sicherheitsschuhen auch nur getragen werden, wenn diese vom Schuhhersteller freigegeben sind. Ansonsten besteht auch hier die Gefahr, dass der Schuh nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, insbesondere können die elektrische Leitfähigkeit sowie der Freiraum der Zehen unter der Schutzkappe meistens nicht mehr gewährleistet werden (siehe GUV-R 191 Anhang 2 Pkt. 4.2.1).Gemäß GUV-R 191 (3.2.2) müssen die zur Verfügung gestellten Sicherheits- oder Schutzschuhe die CE-Kennzeichnung besitzen. Es ist daher nicht mehr ohne weiteres gestattet, vorhandene Sicherheitsschuhe für spezielle Bedürfnisse zuzurichten; z.B. Erhöhung eines Absatzes durch eine Orthopädieschuhmacherei bei unterschiedlich langen Beinen eines Beschäftigten.[font='Arial'][font='Arial']

    Die Baumusterprüfung des Herstellers erlischt sonst und der Schuh darf möglicherweise mehr als Sicherheitsschuh benutzt werden.

    Wobei ich diese Betrachtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung pragmatisch betrachte. Ein S3 Baustellenschuh mit Einlagen erfüllt m.E. nach den gleichen Schutz wie einer ohne Einlagen, wobei die Originaleinlage schwinden muss (Bauhöhe). Dieses Thema wird m.E. nach oft zu sehr verkompliziert - ich kenne keinen Fall wo Einlagen den (Versicherungs-)Schutz außer Kraft gesetz haben ;-))

    Gruß J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Wobei ich diese Betrachtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung pragmatisch betrachte. Ein S3 Baustellenschuh mit Einlagen erfüllt m.E. nach den gleichen Schutz wie einer ohne Einlagen, wobei die Originaleinlage schwinden muss (Bauhöhe). Dieses Thema wird m.E. nach oft zu sehr verkompliziert - ich kenne keinen Fall wo Einlagen den (Versicherungs-)Schutz außer Kraft gesetz haben ;-))

    Tach. Da hast Du schon Recht. Ich würde es aber nicht verallgemeinern. Für Baustellen stimme ich Dir zu. Nicht gänzlich aber im Großen und Ganzen schon. Anders sieht es dann wieder im elektrischen/ elektronischen Bereich aus. Da brauchst Du die Leitfähigkeit um die Produkte zu schützen. Genau wie in Ex-Bereichen. Wenn Du da Einlagen verwendest, die die Ableitfähigkeit behindern, kann es in einigen Fällen böse ausgehen. Einerseits für die Produkte und in anderen Bereichen für den Träger. Da kommt dann wieder das mit der Zulassung zum Zug.

    Oder, wie es Dieter Nuhr mal treffend ausdrückte: "Meine Freundin hat nur Schuhe in denen sie ausschließlich sitzen kann." :D :D :D

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo

    habe dazu bei meiner BG folgende Broschüre gefunden die das meiste des oben gesagtem zusammenfast.

    Dateien

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Die Rentnenversicherung zahlt auch die Arbeitsschuhe ( jedenfalls im Saarland )
    meines wissens nach, ist es aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.
    Der OSM soll einfach mal nen Kostenvoranschlag MIT Einlagen UND Schuhen stellen.
    Wir haben bereits mehrfach die Genehmigung für BEIDES erhalten.

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