Beiträge von Fuss_Check_de

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    Moin Moin...

    Auf Grund von ein Paar anrufen bei uns, mal noch eine wichtige Sache!

    Wenn ihr euch bei einem Orthopädie Schuhmacher / Sanitätshaus ein paar Einlagen für die Sicherheitsschuhe machen lasst, achtet bitte darauf, das euch eine
    KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ausgehändigt wird.

    Es sind zur zeit vermehrt Einlagen aufgetaucht, die "angeblich" der BGR 191 entsprechen, ABER trotzdem NICHT mit dem Schuh zertifiziert sind.
    Dies bedeutet, das bei einem Unfall der Bumerang kommen kann.

    Im Anhang findet ihr die Beschreibung der Einlage - Wie ihr lesen könnt, entspricht Sie zwar vom Material der BGR 191, ist jedoch von keinem Hersteller offiziell mit dem Schuh geprüft.

    Bei Fragen dürft ihr euch wie immer gerne melden

    Atlas liefert bis Weite 14 ... ich hatte bisher nur 2 oder 3 Fälle wo diese Weite nicht ausgereicht hat.
    Aus Erfahrung kann ich sagen, das wenn Einlagen nach BGR 191 angeblich nur 100 € kosten, das diese definitiv nicht Konform sein können. Ich würde
    hier ein großes Fragezeichen hinter den Orthopädie Schuhmacher setzen. Wenn der dann auch noch versäumt nach dem Modell zu Fragen, dann würde ichs gleich sein lassen

    :hallo:

    :137: Also:
    Es kommt nicht nur auf den orthopädie Schuhmacher an, sonder in erster Linie, ob der Schuh dafür vorgesehen ist.
    Dies bedeutet: Hat der Schuh eine Zertifizierung nach BGR 191 ist er schonmal für Einlagen geeignet - dies bedeutet aber noch nicht, dass man eine Schuhzurichtung ( Abrollhilfe, Erhöhung etc ) darauf verbauen darf.

    Wir haben auf unserer Website eine Übersicht von Schuhen die Umgerüstet werden können ( www. fuss-check. de/leistungen/orthopädische-einlagen/in-der-industrie-auf-der-arbeit ) :gi:

    Erst dann kann der Orthopädie Schuhmacher auch die Schuhe umbauen - wie Ingo F. schon sagt, sollte er das 1. auch können und es 2. auch dürfen :!:

    Sehe ich genau so... ich habe einen Verkäufer von Schuhzubehör im Internet angeschrieben, das er doch bitte nicht "Einlagen für Sicherheitsschuhe" anbieten soll,
    da er sich auf sehr dünnem Eis bewegt. Er hat diese Einlegesohlen dann auch gleich aus dem Programm genommen.

    Jedenfalls ist es so das bei uns täglich Leute auf der Matte stehen die mit Ihrem Kassenrezept Einlagen für ihre "Schaffschuhe" haben wollen.... :D

    Insgesamt gibt es nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 191 bzw. GUV-R 191 mehrere genormte Kategorien:

    SB - Grundanforderungen (FO)

    S1 - Zusatzanforderungen (A+FO+E)

    S1P- Zusatzanforderungen (A+FO+E+P)

    S2 - wie S1, zusätzlich bedingte Wasserdichtigkeit (A+FO+E+WRU)

    S3 - wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher (A+FO+E+WRU+P)

    S4 - wie S1, aber als wasserdichter Stiefel
    S5 - wie S4, zusätzlich durchtrittsicher

    Zusatzangaben:

    A - antistatische Schuhe

    C - leitfähige Schuhe

    E - Energieaufnahme im Fersenbereich

    P - Durchtrittsicherheit

    CI - Kälteisolierung

    HI - Wärmeisolierung

    FO - Öl- und benzinresistente Sohle

    HRO - Verhalten gegenüber Kontaktwärme

    SRA - Rutschhemmung (Testverfahren: Keramikfliese/Reinigungsmittel)

    SRB - Rutschhemmung (Testverfahren: Stahlboden/Glycerin)

    SRC - Rutschhemmung (Testverfahren: SRA und SRB bestanden)

    WR - Beständigkeit des gesamten Schuhs gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

    WRU - Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme

    Servus Grützi und Hallo :moin:

    Ich bin ja schon 1-2 Tage hier angemeldet, nutze das aber mal um mich Vorzustellen

    Mein Name ist Markus Hollecker
    Ich bin Orthopädie Schuhmacher Meister und meine Firma hat sich auf das Umrüsten von Sicherheitsschuhen nach BGR 191 spezialisiert.
    ebenfalls sind wir auf die Herstellung von Einlagen nach BGR 191 spezialisiert.

    Ich möchte damit auch noch einmal darauf Hinweisen, das Betriebsärzte KEINE Möglichkeit haben die BGR 191 ausser Kraft zu setzen,in dem sie sagen,
    das man private Einlagen in seine Sicherheitsschuhe legen darf.
    Ebenfalls möchte ich sagen das man auch diese tollen Alu-Fell-Deo oder was weis ich Sohlen NICHT in die Arbeitsschuhe legen darf.

    :137: Wenn Fragen in diesem Bereich sind, schickt mir eine PN oder noch besser eine email.

    der Ablauf sollte so aussehen:
    - beim Orthopäden/Facharzt Rezept über Einlagen austellen lassen
    - mit Schuhen und Rezept zum Sanitätshaus gehen und dort Fussform überprüfen lassen

    Um Gottes Willen.

    Einlagen für Arbeitsschuhe werden NICHT von der Krankenkasse gezahlt.
    Wenn ein Sanitätshaus/Orthopädieschuhmacher auf ein Kassenrezept Einlagen für Sicherheitsschuhe macht gibt es mehrere Probleme:

    • Er begeht Abrechnungsbetrug ( die GKV ist nur für das private Leben zuständig )
    • Die Einlagen werden definitiv nicht zertifiziert sein - Für das Geld was die GKV zahlt bekommt man höchstens ein Teil des Materials

    Der richtige Ablauf:

    • Mit Schuhen zum Orthopädie Schuhmacher (OSM)
    • Kostenvoranschlag für Einlagen geben lassen
    • Formular für die Rentenversicherung ausfüllen ( G100 | G130 )
    • Nach Genehmigung MIT den Schuhen zum OSM und Einlagen für diese Anfertigen lassen