Fragt mal bei der Lackfirma in BAWÜ nach deren Halle weggeflogen ist, weil ein Mitarbeiter Alusohlen im Schuh hatte....
Beiträge von Fuss_Check_de
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Leider gibt es da viele schwarze Schafe auf dem Markt, die nur den Umsatz sehen.
Und als "kunde" ist man leider alleine auf weiter Flur, wenn das Sanitätshaus sagt, das der Kunde aufgeklärt wurde beim ausliefern der Einlagen... -
Moin Moin...
Auf Grund von ein Paar anrufen bei uns, mal noch eine wichtige Sache!
Wenn ihr euch bei einem Orthopädie Schuhmacher / Sanitätshaus ein paar Einlagen für die Sicherheitsschuhe machen lasst, achtet bitte darauf, das euch eine
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ausgehändigt wird.Es sind zur zeit vermehrt Einlagen aufgetaucht, die "angeblich" der BGR 191 entsprechen, ABER trotzdem NICHT mit dem Schuh zertifiziert sind.
Dies bedeutet, das bei einem Unfall der Bumerang kommen kann.Im Anhang findet ihr die Beschreibung der Einlage - Wie ihr lesen könnt, entspricht Sie zwar vom Material der BGR 191, ist jedoch von keinem Hersteller offiziell mit dem Schuh geprüft.
Bei Fragen dürft ihr euch wie immer gerne melden
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Von der VBG ...spontan gefunden
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Die Schuhe MIT den bezeichnungen O1-O5 Sind Berufsschuhe und nicht als Sicherheitsschuhe zu sehen
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Das mit den Sohlen liegt daran, das die Weichmacher aus dem Material verschwinden. Also diese "auf Reserve legen" ist nicht wirklich effektiv.
Sind die Weichmacher weg, werden die Sohlen Porös und lösen sich auf.
Ich bin mir auch nicht sicher ob sich da nicht die Leitfähigkeit verabschiedet. -
genau so ist es. Auch ein Blauspurabdruck nimmt den fuß 2D auf... Wir OSM wissen schone was wir tun .-D
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Atlas liefert bis Weite 14 ... ich hatte bisher nur 2 oder 3 Fälle wo diese Weite nicht ausgereicht hat.
Aus Erfahrung kann ich sagen, das wenn Einlagen nach BGR 191 angeblich nur 100 € kosten, das diese definitiv nicht Konform sein können. Ich würde
hier ein großes Fragezeichen hinter den Orthopädie Schuhmacher setzen. Wenn der dann auch noch versäumt nach dem Modell zu Fragen, dann würde ichs gleich sein lassen -
Also:
Es kommt nicht nur auf den orthopädie Schuhmacher an, sonder in erster Linie, ob der Schuh dafür vorgesehen ist.
Dies bedeutet: Hat der Schuh eine Zertifizierung nach BGR 191 ist er schonmal für Einlagen geeignet - dies bedeutet aber noch nicht, dass man eine Schuhzurichtung ( Abrollhilfe, Erhöhung etc ) darauf verbauen darf.Wir haben auf unserer Website eine Übersicht von Schuhen die Umgerüstet werden können ( www. fuss-check. de/leistungen/orthopädische-einlagen/in-der-industrie-auf-der-arbeit )
Erst dann kann der Orthopädie Schuhmacher auch die Schuhe umbauen - wie Ingo F. schon sagt, sollte er das 1. auch können und es 2. auch dürfen
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Naja wenn ich sehe, das hier manche "Kollegen" einfach mit dem rosa Kassenrezept Einlagen bauen ohne aufzuklären - sehe ich das anders
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Sehe ich genau so... ich habe einen Verkäufer von Schuhzubehör im Internet angeschrieben, das er doch bitte nicht "Einlagen für Sicherheitsschuhe" anbieten soll,
da er sich auf sehr dünnem Eis bewegt. Er hat diese Einlegesohlen dann auch gleich aus dem Programm genommen.Jedenfalls ist es so das bei uns täglich Leute auf der Matte stehen die mit Ihrem Kassenrezept Einlagen für ihre "Schaffschuhe" haben wollen....
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Moin Moin
Ich wollte mal wissen, wie man mit dem Thema in Euren Firmen umgeht.
Hier im Saarland ist der Aufklärungsbedarf wahnsinnig hoch - kaum ein Angestellter weiß das er seine Einlagen nicht in die Sicherheitschuhe legen darf -
Insgesamt gibt es nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 191 bzw. GUV-R 191 mehrere genormte Kategorien:
SB - Grundanforderungen (FO)
S1 - Zusatzanforderungen (A+FO+E)
S1P- Zusatzanforderungen (A+FO+E+P)
S2 - wie S1, zusätzlich bedingte Wasserdichtigkeit (A+FO+E+WRU)
S3 - wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher (A+FO+E+WRU+P)
S4 - wie S1, aber als wasserdichter Stiefel
S5 - wie S4, zusätzlich durchtrittsicherZusatzangaben:
A - antistatische Schuhe
C - leitfähige Schuhe
E - Energieaufnahme im Fersenbereich
P - Durchtrittsicherheit
CI - Kälteisolierung
HI - Wärmeisolierung
FO - Öl- und benzinresistente Sohle
HRO - Verhalten gegenüber Kontaktwärme
SRA - Rutschhemmung (Testverfahren: Keramikfliese/Reinigungsmittel)
SRB - Rutschhemmung (Testverfahren: Stahlboden/Glycerin)
SRC - Rutschhemmung (Testverfahren: SRA und SRB bestanden)
WR - Beständigkeit des gesamten Schuhs gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
WRU - Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
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Ahoi allemannen....
Ich als Profi halte von den teilen nix... ist genau wieder nur ne Geldmaschinerie wie damals die "tollen" MBT Schuh. Zum Thema Barfußlaufen haben wir was mit den Jungs von SR3 gemacht einfach mal reinhören Barfuß laufen
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Jain.
Wenn man Schuhe nimmt muss der Schuh erst mal nach BGR 191 zertifiziert sein, das ist der erste Schritt.
Die nach BGR 191 angefertigte Einlage liefert dann der Orthopädie Schuhmacher.
Vorrausgehen muss allerdings auch eine Kostenzusage vom AG oder vom Rentenversicherungsträger -
Ich bin ja in einigen Themen mit dem Bezug Schuhe und Einlagen nach BGR 191 vertreten.
PS Auf der Seite von Kroschke ist auch ein Hinweis auf die Website meiner Firma vorhanden. -
Servus Grützi und Hallo
Ich bin ja schon 1-2 Tage hier angemeldet, nutze das aber mal um mich Vorzustellen
Mein Name ist Markus Hollecker
Ich bin Orthopädie Schuhmacher Meister und meine Firma hat sich auf das Umrüsten von Sicherheitsschuhen nach BGR 191 spezialisiert.
ebenfalls sind wir auf die Herstellung von Einlagen nach BGR 191 spezialisiert.Ich möchte damit auch noch einmal darauf Hinweisen, das Betriebsärzte KEINE Möglichkeit haben die BGR 191 ausser Kraft zu setzen,in dem sie sagen,
das man private Einlagen in seine Sicherheitsschuhe legen darf.
Ebenfalls möchte ich sagen das man auch diese tollen Alu-Fell-Deo oder was weis ich Sohlen NICHT in die Arbeitsschuhe legen darf.Wenn Fragen in diesem Bereich sind, schickt mir eine PN oder noch besser eine email.
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der Ablauf sollte so aussehen:
- beim Orthopäden/Facharzt Rezept über Einlagen austellen lassen
- mit Schuhen und Rezept zum Sanitätshaus gehen und dort Fussform überprüfen lassenUm Gottes Willen.
Einlagen für Arbeitsschuhe werden NICHT von der Krankenkasse gezahlt.
Wenn ein Sanitätshaus/Orthopädieschuhmacher auf ein Kassenrezept Einlagen für Sicherheitsschuhe macht gibt es mehrere Probleme:- Er begeht Abrechnungsbetrug ( die GKV ist nur für das private Leben zuständig )
- Die Einlagen werden definitiv nicht zertifiziert sein - Für das Geld was die GKV zahlt bekommt man höchstens ein Teil des Materials
Der richtige Ablauf:
- Mit Schuhen zum Orthopädie Schuhmacher (OSM)
- Kostenvoranschlag für Einlagen geben lassen
- Formular für die Rentenversicherung ausfüllen ( G100 | G130 )
- Nach Genehmigung MIT den Schuhen zum OSM und Einlagen für diese Anfertigen lassen
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Nein musst du nicht. Die Rentenversicherung zahlt die Einlagen, welche auf die Sicherheitsschuhe angepasst sind.
Du musst nur einen Schuh haben, welcher laut BGR 191 dafür geeignet ist.
Ich schicke dir eine Nachricht mit dem Link zu den downloads -
Die Rentnenversicherung zahlt auch die Arbeitsschuhe ( jedenfalls im Saarland )
meines wissens nach, ist es aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Der OSM soll einfach mal nen Kostenvoranschlag MIT Einlagen UND Schuhen stellen.
Wir haben bereits mehrfach die Genehmigung für BEIDES erhalten.