Schuhausgleich bei Sicherheitsschuhen

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  • Hallo FK

    was meinst du mit Schuhausgleich ? Absatzerhöhung oder Einlagen ...

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Schau mal in diese Infoschrift, da steht auch was von Sohlen erhöhen. Aber ein guter Orthopädieschuhmacher sollte damit sich auch auskennen ob er das darf oder nicht. Ansonsten ist er für diese Fälle nicht zu empfehlen.

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    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • :hallo:

    :137: Also:
    Es kommt nicht nur auf den orthopädie Schuhmacher an, sonder in erster Linie, ob der Schuh dafür vorgesehen ist.
    Dies bedeutet: Hat der Schuh eine Zertifizierung nach BGR 191 ist er schonmal für Einlagen geeignet - dies bedeutet aber noch nicht, dass man eine Schuhzurichtung ( Abrollhilfe, Erhöhung etc ) darauf verbauen darf.

    Wir haben auf unserer Website eine Übersicht von Schuhen die Umgerüstet werden können ( www. fuss-check. de/leistungen/orthopädische-einlagen/in-der-industrie-auf-der-arbeit ) :gi:

    Erst dann kann der Orthopädie Schuhmacher auch die Schuhe umbauen - wie Ingo F. schon sagt, sollte er das 1. auch können und es 2. auch dürfen :!:

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