Augenuntersuchung G 25 - Wer sollte untersucht werden?

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  • Guten Morgen, welche Mitarbeiter sollten / müssen bei der G25 untersucht werden? Sind hier nur MA gemeint, die dauerhaft Lenk-, Fahr- und/oder Steuertätigkeiten ausüben oder schon der hauseigene Techniker der mit einem Dienstwagen zum Einsatzort fährt? Mit sicheren Grüßen LuckyKvD

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  • Moin Lucky,

    die Antwort ist: Legt es selber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest.

    Noch was zur G 25: Das ist (leider) eine Angebotsuntersuchung. Es ist daher nicht garantiert, dass der Betriebsarzt Euch automatisch die ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung zukommen lässt.

    Es kann zu einer lästigen Zwickmühle kommen, denn einerseits schreibt man sich selbst durch die GFB die Durchführung der G 25 vor, andererseits muss einem der Mitarbeiter das Ergebnis der Untersuchung nicht übergeben und man weiss nichts über dessen Tauglichkeit.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Guten Morgen nj1664, danke Dir für Deine Antwort! Hat mir weitergeholfen. LuckyKvD

    Zitat

    Moin Lucky, die Antwort ist: Legt es selber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Gruß aus dem Norden nj 1964

    LuckyKvD

  • Moin.
    Aber der Unternehmer muss doch sicherstellen, dass der MA dafür körperlich und geistig, oft auch charakterlich geeignet ist. Ließe sich doch durch eine Betriebsvereinbarung klären oder im Arbeitsvertrag mit aufnehmen.
    Ich habe selber einen Fall erlebt, wo ein 18jähriger bei seiner ärztlichen Untersuchung für den Führerschein erfahren hat, dass er nachtblind ist 8|
    Der hat das wirklich net gewusst. Er dachte, dass alle so schlecht im Dunkeln sehen, wie er. Oder rot-grün-Schwäche. Dabei siehts ähnlich aus.
    Was habt Ihr denn da Bedenken, wenn z.B. der MA keinen Führerschein besitzt und einen Staplerschein machen soll? Muss natürlich alles vorher schriftlich festgehalten werden.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin Globetrotter,

    das mit der Betriebsvereinbarung haben wir auch versucht. Es ist bei dem Versuch geblieben, weil der Betriebsrat nicht mitgespielt hat - warum auch immer (Verletzung der ärztl. Schweigepflicht blabla, laber, schwafel :cursing: )

    Mittlerweile hat aber unser Betriebsarzt (der ASD der BG Bau) das Dilemma erkannt. Viele Untersuchungszentren holen sich vorher die Einverständniserklärung der Untersuchten, sodass wir die ärztl. Bescheinigung dann doch bekommen. Falls jemand vom ASD mitliest: Dickes Dankeschön dafür.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin.
    Jau, jute Idee. Ist aber keine Pflicht, leider. Ich stehe auf dem Standpunkt, wenn ein Unternehmer sicherstellen muss, dass der MA geeignet für etwas ist (egal was z.B. bei Arbeiten mit Absturzgefährdung) reicht es nicht aus, dass der MA schriftlich erklärt, dass er dafür geeignet ist. Wie ich weiter oben schon einmal beschrieben habe. Zumindest hat der MA an der ärztlichen Untersuchung teilzunehmen und dann schriftlich zu erklären, dass er dafür geeignet ist. Dann hat er Kenntnis über das Ergebnis und es kann kein MA nachher sagen: "Och hab ich ja garnich gewusst, dass ich das nicht kann/ darf".
    Ich halte grade die G25-Untersuchung für eine sehr wichtige. Wir haben heutzutage immer mehr mit Drogen und Suchterkrankungen zu tun, die die geistigen und körperlichen Fähigkeiten einschränken und es gar im schlimmsten Fall zu Todesfällen kommt. Ich würde einem Unternehmer raten, keinen MA einzusetzen, der diese Untersuchung nicht gemacht hat. Da sind wir wieder bei dem Thema "Gefährdungsbeurteilung". Aber das soll der Unternehmer selber entscheiden. Ich halte es für sehr wichtig. Ich muss ja auch alle fünf Jahre zum Arzt um meinen "Bomberschein" (CE) zu erhalten oder nicht?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi,

    in der UVV BGV D27 (Flurförderzeuge) und BGV D29 (Fahrzeuge) wird gefodert, dass der Unternehmer nur körperlich und geistig geeignete Mitarbeiter auswählen darf.

    Die körperliche Eignung kann meist nur der Arzt feststellen.

    Folge: Der Unternehmer bewegt sich auf dünnem Eis.

    Wie bringe ich es dem Mitarbeiter bei?

    Der Unternehmer will sich rechtlich absichern, deswegen ist die ärztliche Untersuchung notwendig und der Unternehmer erfährt nur ob geeignet oder nicht, oder auch Teilweise bei Brillenträger.
    Die meisten Mitarbeiter sehen das ein, denn der Chef bekommt ja auch schon Punkte in Flensburg, wenn der Fahrer mist baut.

    Grüße
    susaen

  • Hallo Lucky,

    ich stimme meinen Vorrednern zu, dass dies eine Angebotsuntersuchung und Sache einer gefährdungsbeurteilung ist.
    Hilfe solltest du vom Arzt selbst erwarten können, der mit dir an die Arbeitsplätze geht und die Mitarbeiter befragt.
    z.B. gibt es bei uns die grobe regel, wenn jemand 50% seiner Arbeitszeit vor dem Computerbildschirm verbringt ist er automatisch Kandidat für die G25.
    Auf der anderen Seite hat der Unternehmer auch etwas davon, da er mit der G25 nachweisen kann, dass er sich von den körperlichen Voraussetzungen seiner Mitarbeiter zum Betreiben von Arbeitsmitteln (z.B. Stapler, Werksauto, usw.),die oft für eine Beauftragung notwendig sind, durch eine Untersuchung überzeugt hat. ^^

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Computerarbeit hat nichts mit der G25 zu tun, bei Bildschirmarbeitsplätzen ist die G37 als Vorsorgeuntersuchung anzubieten.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke Tdh.
    Der erste Link ist sehr hilfreich und interessant. Damit dürften die Fragen normalerweise geklärt sein.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lucky,

    G25 ist keine alleinige Augenuntersuchung,
    Untersuchung nach G25 = Fahr- und Steuertätigkeit

    Anwendungsbereich
    Ausüben von Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten

    Personenkreis

    Mitarbeiter, die PKW, Motorrädern, Schlepper, LKW, Omnibusse,
    Schienenfahrzeuge, Flurförderzeugen, Regalbedienungsgeräten,
    Hebezeugen, Erdbaumaschinen oder ähnliche Maschinen führen.

    Untersuchungen
    Urinstatus, Sehtest und Hörtest

    Nachuntersuchungen
    alle 3 Jahren

    Alles andere wurde ja bereits beschrieben.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)


  • Hi,

    in der UVV BGV D27 (Flurförderzeuge) und BGV D29 (Fahrzeuge) wird gefodert, dass der Unternehmer nur körperlich und geistig geeignete Mitarbeiter auswählen darf.

    Die körperliche Eignung kann meist nur der Arzt feststellen.

    Folge: Der Unternehmer bewegt sich auf dünnem Eis.

    Wie bringe ich es dem Mitarbeiter bei?

    Hallo,

    Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbahrungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G25

    BGI/GUV-I 5137

    da sind Infos dazu.

    Gruß Wolle

    Der
    Unternehmer will sich rechtlich absichern, deswegen ist die ärztliche
    Untersuchung notwendig und der Unternehmer erfährt nur ob geeignet oder
    nicht, oder auch Teilweise bei Brillenträger.
    Die meisten Mitarbeiter sehen das ein, denn der Chef bekommt ja auch schon Punkte in Flensburg, wenn der Fahrer mist baut.

    Grüße
    susaen

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  • Hi,

    ich weiss das die G25 nicht nur die Augen betrifft, auch wenn es mit das wichtigste ist.

    Das Gehör und noch ein paar andere gehören auch noch dazu.

    Ich habe alle paar Jahre immer G20 (Lärm), G24 (Haut), G25 (Fahr-Steuer und Überwachungstätigkeit) und G37 (Bildschrim).

    Klar der Arzt sollte den Unternehmer aufklären, aber welcher BA kommt bei einem Betrieb mit 5-10 Mitarbeiter als mal vor Ort?

    Da ist die SiFa gefragt, die dann alle 3-4 Jahre mal für ein paar Stunden vorbeischaut.

    Grüße
    Lucy

  • Also das Fazit daraus ist doch, dass wir eben die Angebotsuntersuchungen, zumindest die erste Untersuchung, als Eignungsuntersuchung sehen müssten, damit der Unternehmer auf der sicheren Seite ist. Folgeuntersuchungen, diese dann als Angebot, sind dann für den AN da.
    Ich bin z. B. auch in keinen absturzgefährdeten Bereich gegangen ohne eine G41. Da wird übrigens so viel gecheckt, dass damit viele Untersuchungen mit abgedeckt sind, z. B. G20, G25, G37 und weitere. Als gutes Vorbild eben voran gehen und dann ziehen die AG i. d. R. mit.
    Und ob jemand dann wirklich ausreichend dazu geeignet ist ... na ja. Lassen wir mal dahingestellt sein.
    Ich habe es aber über viele Jahre beobachten können. Wir haben heutzutage immer mehr Probleme mit Drogen, Medikamenten und Alkohol. Und wenn ich jemanden die Tätigkeit von Lenk- und Steuertätigkeiten gebe, vielleicht sogar noch eine Großmaschine, dann möchte ich als AG schon wissen, ob der AN "sauber" ist. Also gesundheitlich dazu in der Lage ist. Bei der G41 wird ja auch nicht geprüft, ob ich Höhenangst habe. Da fragt der/ die BA/BAin, ob ich Höhe ab kann. Heißt zu deutsch: höhentauglich. Ob ich das auch geistig durchstehe oder sog. "höhenfest" bin, steht auf einem anderen Blatt.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)