Hi,in der UVV BGV D27 (Flurförderzeuge) und BGV D29 (Fahrzeuge) wird gefodert, dass der Unternehmer nur körperlich und geistig geeignete Mitarbeiter auswählen darf.
Die körperliche Eignung kann meist nur der Arzt feststellen.
Folge: Der Unternehmer bewegt sich auf dünnem Eis.
Wie bringe ich es dem Mitarbeiter bei?
Hallo,
Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbahrungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G25
BGI/GUV-I 5137
da sind Infos dazu.
Gruß Wolle
Der
Unternehmer will sich rechtlich absichern, deswegen ist die ärztliche
Untersuchung notwendig und der Unternehmer erfährt nur ob geeignet oder
nicht, oder auch Teilweise bei Brillenträger.
Die meisten Mitarbeiter sehen das ein, denn der Chef bekommt ja auch schon Punkte in Flensburg, wenn der Fahrer mist baut.
Grüße
susaen