Muss ich diesen Stoff als Gefahrstoff behandeln? --- Ultra Purge 5050

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  • Ich habe ein Problem mit einem Reinigungsgranulat.
    Es wird ein Sicherheitsdatenblatt mitgeliefert.
    Auf em Datenblatt wird aber eigentlich auf ein bedenkenloses Handling hingewiesen...
    Muss jetzt eine Betriebsanweisung erstellt werden, auf dem eigentlich nichts steht außer der Unbedenklichkeit?

    Danke für eure Hilfe


    Datenblatt habe ich angehängt...

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  • Hallo Bifi.
    Nachdem ich da mal drübergeflogen bin, würde ich dafür keine BA erstellen. Das kann sein, dass das mitgeliefert wurde, weil es vllt schon von mehreren Kunden verlangt wurde.
    Du hast aber weder R & S-Sätze (alt. H & P), somit sehe ich jetzt nicht die dringende Notwendigkeit da etwas zu erstellen. Keine Umweltgefährdung etc.
    Also ich sage nö.
    Das einzige, was vllt wäre (ist dann aber nicht Dein Ding) eine Verarbeitungsanweisung. Mehr net.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi BiFi,

    auf dem hübchen Zettel steht doch überall "0".

    Ich würde dazu garnix machen. Wenn der Hersteller schon sagt, dass alles im Lot ist, warum soll die FaSi dann noch etwas anderes kreieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Bifi,

    was mir aufgefallen ist, dass die stoffspezifische CAS-Nr bzw. EG-Nr im MSDS nicht aufgeführt ist. Mit Hilfe dieser Nummern hat man die Möglichkeit im Anhang der CLP-VO nachzuschauen, ob dort doch was hinterlegt ist.

    Ich würde beim Lieferanten der Ordnunghalber nach die CAS-Nr. nochmal hinterfragen.

    Grüße aus Nordhessen
    Pana

  • Hallo Bifi,

    was mir aufgefallen ist, dass die stoffspezifische CAS-Nr bzw. EG-Nr im MSDS nicht aufgeführt ist. Mit Hilfe dieser Nummern hat man die Möglichkeit im Anhang der CLP-VO nachzuschauen, ob dort doch was hinterlegt ist.

    Wozu? Aus dem SDB geht doch hervor, dass die Gefährdungsbeurteilung eine absolut minimale Gefährdung ergeben wird. Ende, Schluss, aus...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo!

    Eine Überlegung, was in welchen Mengen, wie oft und wo gemacht wird ist es trotzdem wert.
    Auch Wasser kann zum Gefahrenstoff werden, wenn man stets und ständig die Hände damit benetzt.

    Wer würde ein Reinigungsgranulat kaufen, welches keine Wirkung hat?

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin zusammen,

    bei solchen Stoffen dokumentiere ich im Rahmen meiner GFB, dass der Stoff unter den gegebenen Einsatzbedingungen ungefährlich ist (womit ich Flügelschraube Recht gebe), und somit keine BA aufstelle (womit ich mich allen übrigen Vorrednern anschließe).

    Wichtig dabei ist nur: Ich habe es dokumentiert.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin.
    Also. Kommentar zu dem von nj:

    NIX HINZUZUFÜGEN.

    Genau so. Gefährdungsbeurteilung. Das wars. Auch für Wasser, was Flügelschraube ja ansprach, mach ich keine BA, oder?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin zusammen,

    bei solchen Stoffen dokumentiere ich im Rahmen meiner GFB, dass der Stoff unter den gegebenen Einsatzbedingungen ungefährlich ist (womit ich Flügelschraube Recht gebe), und somit keine BA aufstelle (womit ich mich allen übrigen Vorrednern anschließe).

    Wichtig dabei ist nur: Ich habe es dokumentiert.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964


    Genau, und ich wollte auch nur darauf hinaus, dass vor der BA die GBU steht. Und in diesem Fall spart sie Arbeit.
    Die Dokumentation fand ich jetzt nicht erwähnenswert, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Also ich hätte da etwas bedenken, denn Zitat SDB:
    Die Reinigungsmischung enthält anorganische Salzagregate und andere Komponente, die aus kommerziellen Gründen nicht angegeben werden. ......

    Sowas habe ich noch in keinem SDB gelesen.... 8|

    dann, am Ende dieser Hinweis: Zitat:
    ... Wir empfehlen sich mit den Entflammbarkeits- Korrosivitäts und Toxizitätseigenschaften vertraut zu machen, so wie mit der Handhabung und Lagerung bevor Sie das Produkt anwenden....

    und weiter... MPI versichert, dass die Daten in dem Sicherheitsdatenblatt enthalten Fakten sind und aus Stellungnahmen von qualifizierten Experten stammen, in Bezug zu durchgeführten Testen, sie stellem jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis für MPI.

    und weiter....dieses SDB muss als Gebrauchsanweisung angesehen werden. Der Anwender muss die Angemessenheit und Vollständigkeit der Information bezüglich der Verwendung des Produktes überprüfen.

    MPI kann nicht auf Schaden, Tod, Wunden, Kosten die sich aus oder im Zusammenhang mit Handhabung, Lagerung und Benützung des UPC angeklagt werden.

    8| ?( :thumbdown: :?: :?: :?:

    Aso, ich würd da auch schon nach der CAS nummer fragen, denn dieses SDB ist in meinen Augen keins. Die sagen ja selber, es ist eine Gebrauchsanweisung.... 8) :D

  • Also ich hätte da etwas bedenken, ...

    Ich teile Deine Bedenken. Dieses sogenannte SDB ist eine Unverschämtheit und sollte der Überwachungsbehörde (GAA oder BezReg oder sonstiges) zur Kenntnis gebracht werden ... Dieses Produkt würde ich mit sofortiger Wirkung auslisten. X(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • und weiter....dieses SDB muss als Gebrauchsanweisung angesehen werden. Der Anwender muss die Angemessenheit und Vollständigkeit der Information bezüglich der Verwendung des Produktes überprüfen.

    MPI kann nicht auf Schaden, Tod, Wunden, Kosten die sich aus oder im Zusammenhang mit Handhabung, Lagerung und Benützung des UPC angeklagt werden.


    Moin.
    Ich hatte es ja nur kurz überflogen.
    Schön is ja, dass der Anwender die Vollständigkeit überprüfen soll .... Häää??? 8|
    Wie denn? Steht ja nix im sog. SDB und außerdem is das SDB doch zur Informationsermittlung für den Anwender da.
    Und wenn etwas passiert, kann der Hersteller/ Inverkehrbringer nicht zu Verantwortung gezogen werden, unabhängig davon ob ich die nicht vollständigen Vorgaben einhalte oder nicht?????
    Ich gebe dem a.r.ni vollkommen Recht. Melden und zwar zügig. Das ist kein SDB und verwirrt den Nutzer, kann ihn sogar in Gefahr bringen!!!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • ...Sowas habe ich noch in keinem SDB gelesen.... 8|


    Sowas kommt schon vor, allerdings müssen dann die Inhaltsstoffe entsprechend an die zuständigen Stellen in der EU übermittelt werden und im Gegenzug bekommt der Mitteilende eine Registriernummer die er dann durchaus im SDB aufführen kann.

    ... sie stellem jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis für MPI.


    Auch das findet man oft, allerdings muss man hier feststellen, dass der Ausgebende durchaus für die Richtigkeit der Kennzeichnung verantwortlich ist. Wenn jetzt die Dichte des Produkts von der Angabe im SDB abweicht, kann man allerdings den Herausgeber nicht dafür in Verantwortung ziehen, denn die im SDB angegebenen Daten stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.

    ... Dieses sogenannte SDB ist eine Unverschämtheit und sollte der Überwachungsbehörde (GAA oder BezReg oder sonstiges) zur Kenntnis gebracht werden


    Und da wird es in unserem förderalen System schon zum Geduldsspiel. Wer ist zuständig? Dein GAA oder das beim deutschen Sitz dieser Firma? Importiert ihr womöglich selbst, dann wandert das Problem durch Europa und das kann dann dauern bis etwas passiert. Ich hatte vor Jahren einmal einen ähnlichen Fall. Völlig unzureichendes SDB, beim Lieferanten bemängelt, der stellte sich taub. Also Versuch über die GAA. Meine fühlte sich nicht zuständig, die beim Lieferanten musste ich erst mühsam ausfindig machen (Stichwort Verwaltungsreform). Dann fühlte sie sich auch nicht zuständig, denn das Problem mit dem Umgang existiert ja bei mir und das ist außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. So ging es eine Weile hinund her, bis es mir zu bunt wurde. Dem Lieferanten wurde in Bezug auf das Produkthaftungsgesetz die volle Haftung für evt. auftretende Schäden wegen der mangelhaften Produktdokumentation übertragen und siehe da, 2 Tage später hatte ich ein akzeptables SDB auf dem Tisch.

    ...Dieses Produkt würde ich mit sofortiger Wirkung auslisten. X(


    Das ist die Vorgehensweise die ich inzwischen bevorzuge, sofern ein sinnvolles Alternativprodukt rasch verfügbar ist.

    Wie man dem SDB ansehen kann, stammt es wohl aus den USA und wurde dann übersetzt, mit all den Risiken die dabei existieren. Ob die Einstufung korrekt ist kann man kaum beurteilen. Zumindest nachfragen würde ich da schon. Möchte der Lieferant aus Geheimhaltungsgründen die Inhaltsstoffe nicht verraten, kann man auch eine Veschwiegenheitserklärung abgeben und darüber die Inhaltsstoffe erfahren.

    Das Produkt klingt für mich nach einem Reinigungsgranulat bzw. Paste für die Reinigung von Spritzgußmaschinen. Da halte ich die Anwendung für durchaus möglich, ohne dass größere Gefahren daraus entstehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde nie empfehlen ein Produkt "im Zweifel" zu verwenden. Wenn ich nicht klar erkennen kann was es genau ist dann empfehle ich nach einem Ersatz zu schauen. Auf diesem Mark gibt es genügend Auswahl. Ist aber natürlich immer eine Frage des Preises. :D

  • Ich würde nie empfehlen ein Produkt "im Zweifel" zu verwenden. ...:D


    Es ist ja immer eine Abwägung und dem SDB kann man ja durchaus einiges entnehmen z.B. "Diese Komponente sind von der FDA als GRAS klassifiziert (Generally Recognized As Safe)."
    Das entspricht nicht europäischem Recht, aber die USA ist, was den Gesundheitsschutz angeht, auch nicht gerade ein Entwicklungsland. Die FDA ist bekannt dafür in vielen Bereichen recht strenge Maßstäbe anzusetzen.
    Das heiße Polymer dürfte hier die größte Gefahr darstellen und selbst darauf wird im SDB hingewiesen. Eine gewisse Auslegung in Form der Gefährdungsbeurteilung muss schon möglich sein und wenn noch Fragen existieren sollte man sich primär an den Lieferanten wenden.
    Ein nettes Beispiel ist immer das Sicherheitsdatenblat zu Natriumchlorid (Kochsalz). Schon mal die Schutzmaßnahmen angesehen? Rennt jetzt jeder Koch nur noch mit Schutzbrille und Nitrilhandschuhen durch die Küche?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • chon mal die Schutzmaßnahmen angesehen? Rennt jetzt jeder Koch nur noch mit Schutzbrille und Nitrilhandschuhen durch die Küche?


    Nun, das mag zwar übertrieben sein, aber dies sollte dann aus der GBU hervorgehen. Aber, in dem Datenblatt sind CAS nummer und noch einige andere angegeben die mir zu Nachforschungszwecken zur Verfügung stehen.
    Und ein Koch benötigt möglicherweise keine erhöhte Schutzmaßnahme, aber wenn es in der pharmazeutischen Industrie Verwendung findet (wie angegeben) dann werden möglicherweise ganz andere Mengen verarbeitet und unter ganz andere Bedingungen. Aber hier entscheidet dann am Ende die Gefährdungsbeurteilung. :D

    Und wenn ein Hersteller in seinem SDB im Schlußkapitel sagt dass es gar keins ist sondern eine Gebrauchsanweisung, dann hab ich schon Bedenken. Die Kürzel von amerikanischen Behörden habe ich auch gelesen. Aber das will für mich nichts heißen wenn da nicht irgendwo ein Nachweis vorhanden ist, dass von diesen Behörden tatsächlich eine Unbedenklichkeit ausgesprochen wurde. Hier gibts die CAS Nummer, ich kann mir nicht vorstellen dass es in den USA da nichts Vergleichbares gibt anhand dessen man ein Produkt oder einen Stoff deutlich zuordnen kann.

  • ...Und wenn ein Hersteller in seinem SDB im Schlußkapitel sagt dass es gar keins ist sondern eine Gebrauchsanweisung, dann hab ich schon Bedenken.

    Für ein nicht kennzeichnungspflichtiges Produkt, welches auch keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten enthält und die möglicherweise vorhandenen gefährlichen Inhaltsstoffe unter bestimmten Grenzen liegen ist kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich! Viele Hersteller erstellen hier freiwillig ein entsprechendes Dokument. Rechtsanspruch besteht allerdings keiner. Bei dem hier aufgeführten Produkt dürfte es sich um so ein Produkt handeln, bei dem kein SDB erforderlich ist.

    ...Die Kürzel von amerikanischen Behörden habe ich auch gelesen. Aber das will für mich nichts heißen wenn da nicht irgendwo ein Nachweis vorhanden ist, dass von diesen Behörden tatsächlich eine Unbedenklichkeit ausgesprochen wurde.

    Das ist nicht Dein Ernst. Verlangst Du auch von einem deutschen Hersteller einen solchen Nachweis? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    ...Hier gibts die CAS Nummer, ich kann mir nicht vorstellen dass es in den USA da nichts Vergleichbares gibt anhand dessen man ein Produkt oder einen Stoff deutlich zuordnen kann.

    Die CAS Nummer kommt aus den USA! Chemical Abstracts Service, Abteilung der American Chemical Society. Nicht für jeden Stoff existiert eine CAS Nr. In Europa ist formal die EG-Nummer zu nennen, allerdings im globalen Handel und auch in Deutschland ist die CAS viel weiter etabliert, auch wenn die EU gerne ihre eigene Nr hätte.

    Das SDB ist bestimmt nicht optimal, aber hinter jedem Satz gleich misstrauisch zu vermuten, dass da was verschleiert und vertuscht wird halte ich für kontraproduktiv. Sollte man Zweifel haben, ist der Lieferant der erste Ansprechpartner.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sollte man Zweifel haben, ist der Lieferant der erste Ansprechpartner.


    Ganz meine Meinung. Wir hier im Forum können doch auch nur spekulieren. Sich also grünes Licht hier im Forum zu holen ist nicht der richtige Weg. Weswegen ich auch meine Bedenken angemeldet habe. Denn niemand von den hier Anwesenden wird im Falle eines Irrtums die Verantwortung übernehmen.
    Ich bin lieber einmal zuviel mißtrauisch als einmal zuwenig. Man nehme es mir bitte nicht übel.
    Und eben weil es wohl ein Amerikanisches Produkt ist wäre mir eine CAS nummer wichtig. Aber auch mit einer anderen Listung würde ich mich als Nachweis für die Behauptungen aus dem SDB/Gebrauchanweisung vieleicht zufriedengeben. Diese Dinge gilt es beim Hersteller oder Lieferanten zu erfragen. Nicht hier.
    Nur weil ich nun eine andere Meinung habe, und eine andere Handlungsweise vertrete als die Mehrheit hier, willst du meine Aussagen hier nun zerpflücken? Ich sehe den Sinn darin nicht. Es ändert nichts daran, ich wäre mißtrauisch. Und würde entsprechend vorgehen. Dabei bleibe ich. 8)