Anrechnung Fahrzeit auf die Arbeitszeit bei Pendlern nach ArbZG?

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  • Hallo Sifas!

    mir hat sich heute eine Frage gestellt die bei uns einige Pendler mit sehr langen Fahrstrecken betrifft. Nach ArbZG ist es (im Rgelfall) ja nur zulässig max. 8h bzw kurze Zeit 10h pro Tag zu arbeiten. Bei Dienstfahrten sind die Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu kalkulieren. So weit - so klar aus meiner Sicht. Was ist nun aber mit Kollegen, die jeden Tag 2h auf Arbeit fahren und nach 8 oder 9 Stunden Arbeit wieder 2h nach Hause brauchen. Ist das deren Privatvergnügen oder greift da auch schon das Arbeitszeitgesetz? Wie ist es dann mit dem BG-Versicherungsschutz auf den Fahrten? Schon mal vielen Dank für ein paar weiterführende Antworten oder Links.

    Viele Grüsse

    EHS-CSI

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  • Hallo Sifas!

    mir hat sich heute eine Frage gestellt die bei uns einige Pendler mit sehr langen Fahrstrecken betrifft. Nach ArbZG ist es (im Rgelfall) ja nur zulässig max. 8h bzw kurze Zeit 10h pro Tag zu arbeiten. Bei Dienstfahrten sind die Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu kalkulieren. So weit - so klar aus meiner Sicht. Was ist nun aber mit Kollegen, die jeden Tag 2h auf Arbeit fahren und nach 8 oder 9 Stunden Arbeit wieder 2h nach Hause brauchen. Ist das deren Privatvergnügen oder greift da auch schon das Arbeitszeitgesetz? Wie ist es dann mit dem BG-Versicherungsschutz auf den Fahrten? Schon mal vielen Dank für ein paar weiterführende Antworten oder Links.

    Viele Grüsse

    EHS-CSI


    Privatvergnügen. Dafür ist der Arbeitsweg versichert.
    Sollte der Beschäftigte versetzt werden, könnte hier die Sachlage anderst sein.

    Korrigiert mich, wenn ich flachs liege.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo EHS-CSI.
    Sehe ich wie Hardy. Es kommt natürlich immer auf die Tätigkeit gem. Arbeitsvertrag an und was darin steht.
    Jeder hat eine Anfahrt zur Arbeit und hat dafür zu sorgen, dass er pünktlich auf Arbeit ankommt. Dafür ist der AN selber verantwortlich. Wenn er sich einen AG sucht oder im Nachhinein woanders hinzieht, ist es sein Problem. Anders sieht es dann eben aus, wenn er aus betrieblichen Gründen versetzt wird. Hier könnte u. U. aus Fürsorgepflicht des AG eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden, da der AN nicht selber daran Schuld ist und es sich vllt nicht aussuchen konnte.
    Da sind dann aber auch wieder andere gesetzl Begründungen zu Grunde zu legen. Nicht das ArbZG. Das hat mit der Fahrt zum Arbeitsort und mit der Heimfahrt nicht wirklich etwas zu tun. Für Berichtigungen wäre ich auch dankbar, falls ich iwo falsch liege.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Bei Dienstfahrten sind die Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu kalkulieren


    Hallo Sifas,

    Fahrtzeiten sind keine Arbeitszeiten. (Ausnahmen bestätigen die Regel).
    Demnach fallen Fahrtzeiten auch nicht unter das Arbeitszeitgesetz.
    Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Reisezeiten zu vergüten sind. Damit werden sie aber nicht zu Arbeitszeiten.

    Wie Globetrotter schon beschrieben hat, ist es die arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers, pünktlich und leistungsbereit zu den vertraglich festgesetzten Arbeitszeiten am Arbeitsplatz zu sein. Wie er/sie das macht, ist sein/ihr Problem. "Gute" Arbeitgeber unterstützen aber ihre "guten" Arbeitnehmer in dieser Pflicht.

    Anders sieht es dann eben aus, wenn er aus betrieblichen Gründen versetzt wird.


    Wenn nachvollziehbare betriebliche Gründe vorliegen, so kann die Versetzung über eine Änderungskündigung des Arbeitsvertrags einseitig festgelegt werden. Und damit werden die Wege zum Arbeitsplatz wieder zur Pflicht des Arbeitnehmers.
    Das ist in Deutschland bisher nur die Ausnahme, ist aber zulässig. Auch hier gilt wieder: "Gute" Arbeitgeber unterstützen ihre "guten" Arbeitnehmer.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    danke für Eure Antworten - das hilft mir weiter. Zum Thema passend gleich noch eine kurze Frage zu meinem besseren Verständnis:

    Die Firma sendet Kollegen für längere Zeit auf eine Baustelle. Die Kollegen fahren somit jeden Montag und Freitag zur / von der Baustelle (von zu Hause aus). Die Woche über wohnen die Mitarbeiter in einer von der Firma gestellten Wohnung (oder auch Hotel). Die Fahrten zählen nach meinem Verständnis somit zur Reisezeit (weil sie im Auftrag der Firma erfolgen) - und die Regularien des Arbeitszeitgesetzes greifen. - Ist das richtig? Die Kollegen dürften dann am Freitag nach 9 Stunden Arbeit nicht mehr den 3 Stunden dauernden Heimweg antreten (weil sie dann über den max. zulässigen 10 Stunden Arbeitszeit liegen)?

    Viele Grüsse

    EHS-CSI

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  • Moin.
    Wie schon einmal gesagt. Erstens hängt es vom Arbeitsvertrag ab. Und zweitens gelten die Fahrzeiten NICHT als Arbeitszeiten (wie schon gesagt, Arbeitsvertrag).
    Wenn die Kollegen Montagmorgens 3 Std. zur Baustelle fahren und Freitagabends zurück ... wie sieht es denn aus, wenn sie täglich 45 Min. zu einer näher gelegenen Baustelle fahren? Ist das dann auch Arbeitszeit? Nein. Wenn Du einen guten Arbeitgeber hast, dann wird er den Leuten Vorteile verschaffen aber grundsätzlich brauch er das nicht. Wie mein Beispiel. Jeden Tag 45 Min zur Baustelle. Bei einer sechs-Tage-Woche =4,5Std. Rückfahrten genauso. Und jetzt kommst Du. Ich kenne die Denkrichtung aber Du musst überdenken, dass den MA schon die tägliche Anreise erspart bleibt. Wenn es auch noch Arbeitszeit wäre, könnte der AG sogar gewisse Regelungen treffen, z. B. Versorgungsfahrten während der Rückfahrt. Das steht dann aber wieder auf einem anderen Blatt. Und wenn Du es als Arbeitszeit rechnest und laut gesetzl. Grundlage auch noch die Lenk- und Ruhezeiten einberechnest, dann hat der AN wieder ein Problem. Dann kann der AG nämlich nach 10Stdn sagen: Ende. Ruhezeit. Dann darf der AN garnicht mehr nach Hause fahren ohne min. 11 Std geruht zu haben. Das liegt hier aber nicht vor. Wäre schon schön (ich fahre z. Zt. auch tägl. 1,5 Stdn) trifft aber nicht zu.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ...Die Fahrten zählen nach meinem Verständnis somit zur Reisezeit (weil sie im Auftrag der Firma erfolgen) - und die Regularien des Arbeitszeitgesetzes greifen. - Ist das richtig?...


    Nein, das ist in der Regel falsch. Allerdings muss man auch einmal die Arbeitsverträge genauer unter die Lupe nehmen. Was steht dort als Arbeitsort? Oft findet man so was wie der AN wird bei der Firma XY in Z beschäftigt. Kurzfristig ist auch ein Einsatz an einem anderen Arbeitsort zulässig. Damit hält sich der AG offen, den AN an einem anderen Arbeitsort einzusetzen. Die An- und Abreise zum Arbeitsplatz ist fast immer Privatvergnügen und zählt nicht zur Arbeitszeit nach ArbZG.
    Interessant wird es z.B. auf Baustellen, wenn die AN zuerst zum Firmensitz kommen, dort den Lkw beladen und dann mit dem Material zur Baustelle fahren. Die Beladezeit ist klar Arbeitszeit. Die Fahrt zur Baustelle ist für den Fahrer ebenfalls Arbeitszeit, für die mitfahrenden anderen Personen allerdings nicht, da zählt es als Ruhezeit. Ein Vergütungsanspruch kann allerdings trotzdem entstehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Fahrt zur Baustelle ist für den Fahrer ebenfalls Arbeitszeit, für die mitfahrenden anderen Personen allerdings nicht, da zählt es als Ruhezeit.


    Da muss ich kurz was zufügen/ ein bisschen widersprechen. Vorsichtig mit dem Begriff Ruhezeit auf dem Platz eines Beifahrers. I. d. R. gilt dieses nicht als Ruhezeit sondern lenkfreie Zeit. Das heißt nicht, dass der Beifahrer ruht. Ein Lkw muss die Vorraussetzung dafür haben. Somit eine Koje, die während der Fahrt benutzbar ist. Ist dieses nicht der Fall, hat der Beifahrer nicht die Möglichkeit angemessen zu ruhen. Damit gilt diese Zeit auf dem Beifahrersitz NICHT als Ruhezeit.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Moin, EHS-CSI, und weitere Kollegen, die schon geantwortet haben ...

    ... Bei Dienstfahrten sind die Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu kalkulieren. So weit - so klar aus meiner Sicht. Was ist nun aber mit Kollegen, die jeden Tag 2h auf Arbeit fahren und nach 8 oder 9 Stunden Arbeit wieder 2h nach Hause brauchen ....

    ich habe mal eine Präsentation mit Fallbeispielen und einer Beispielrechnung zusammengestellt, weil ich insbesondere von Außendienstmitarbeitern immer wieder gefragt werde ...
    wenn Fehler enthalten sind, dann bitte ich um Rückmeldung - damit ich kein dummes Zeug unterrichte ... ;(

    Dateien

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo a.r.ni
    Auch von mir ein dickes, dickes :62: für die Präsi.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Hallo Sifas!

    mir hat sich heute eine Frage gestellt die bei uns einige Pendler mit sehr langen Fahrstrecken betrifft. Nach ArbZG ist es (im Rgelfall) ja nur zulässig max. 8h bzw kurze Zeit 10h pro Tag zu arbeiten. Bei Dienstfahrten sind die Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu kalkulieren. So weit - so klar aus meiner Sicht. Was ist nun aber mit Kollegen, die jeden Tag 2h auf Arbeit fahren und nach 8 oder 9 Stunden Arbeit wieder 2h nach Hause brauchen. Ist das deren Privatvergnügen oder greift da auch schon das Arbeitszeitgesetz? Wie ist es dann mit dem BG-Versicherungsschutz auf den Fahrten? Schon mal vielen Dank für ein paar weiterführende Antworten oder Links.

    Viele Grüsse

    EHS-CSI


    Ich bin auch Pendler. Habe auch Arbeitszeiten von 8 bis 9 Stunden. Benötige für Hin- und Rückweg zusammen ca. 5 Stunden. Mein Arbeitsweg ist Bg versichert. Der Zeitaufwand fürs Pendeln wird auch von den Arbeitsvermittlungen gefordert. Ist den Betreffenden der Weg und die Zeit zu lang, hilft nur Arbeit in Wohnortnähe oder Umziehen

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen