Hallo Sifas!
mir hat sich heute eine Frage gestellt die bei uns einige Pendler mit sehr langen Fahrstrecken betrifft. Nach ArbZG ist es (im Rgelfall) ja nur zulässig max. 8h bzw kurze Zeit 10h pro Tag zu arbeiten. Bei Dienstfahrten sind die Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu kalkulieren. So weit - so klar aus meiner Sicht. Was ist nun aber mit Kollegen, die jeden Tag 2h auf Arbeit fahren und nach 8 oder 9 Stunden Arbeit wieder 2h nach Hause brauchen. Ist das deren Privatvergnügen oder greift da auch schon das Arbeitszeitgesetz? Wie ist es dann mit dem BG-Versicherungsschutz auf den Fahrten? Schon mal vielen Dank für ein paar weiterführende Antworten oder Links.
Viele Grüsse
EHS-CSI