Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Hier ist die Causa nach meinen Recherchen so, dass hier zwar ein stillschweigendes Einvernehmen zwischen Lieferant und Kunde gibt, aber in der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers nichts dergleichen steht. es wird lediglich darauf hingewiesen, dass auf Treppen auf frenden Betriebsgelände Sturzgefahr besteht. D.h. dass der Lieferant keinen Einblick in die betriebliche Situation bei Kunden ( hier sind ca. 60 Kunden) hat. Folglich müsste der Lieferant bei jedem Kunden eine Betriebsbegehung durchführen, um die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, in seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und seine Mitarbeiter darauf hin unterweisen. Ist aber so nicht erfolgt. Auch ist der Ausfahrer eine betriebsfrende Person, die vom Kunden auf seine Sicherheitsregeln hingewiesen werden muß.(siehe BetrSichV). Ich glaube, dass hier die BG keinen Arbeitsunfall sieht, sondern die gesetzliche Krankenversicherung einspringt.
Entscheidung folgt bei Kenntnisnahme