Beiträge von joachim reinhardt

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    Erst mal vielen Dank für die Antworten.

    Hier ist die Causa nach meinen Recherchen so, dass hier zwar ein stillschweigendes Einvernehmen zwischen Lieferant und Kunde gibt, aber in der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers nichts dergleichen steht. es wird lediglich darauf hingewiesen, dass auf Treppen auf frenden Betriebsgelände Sturzgefahr besteht. D.h. dass der Lieferant keinen Einblick in die betriebliche Situation bei Kunden ( hier sind ca. 60 Kunden) hat. Folglich müsste der Lieferant bei jedem Kunden eine Betriebsbegehung durchführen, um die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, in seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und seine Mitarbeiter darauf hin unterweisen. Ist aber so nicht erfolgt. Auch ist der Ausfahrer eine betriebsfrende Person, die vom Kunden auf seine Sicherheitsregeln hingewiesen werden muß.(siehe BetrSichV). Ich glaube, dass hier die BG keinen Arbeitsunfall sieht, sondern die gesetzliche Krankenversicherung einspringt.

    Entscheidung folgt bei Kenntnisnahme

    Hallo zusammen,

    heute benötige ich mal das Schwarmwissen von SifaBoard.

    Der Auslieferungsfahrer beliefert eine Gaststätte mit Waren. Das Unternehmen hat in seinen AGB`s Lieferung frei Haus stehen.

    Der Fahrer trägt einen Eimer und ein Packet für den Kunden in den Keller. In der GBU steht nicht explizit, dass das zu seinem Tätigkeitsfeld gehört. Ist aber laut Unternehmer Usus, um Kunden nicht zu verlieren.

    Bei dieser Tätigkeit stürzt der Fahrer die Kellertreppe nach unten und zieht sich erhebliche Verletzungen zu . Bruch HWS, Rippenbruch, Platzwunde am Kopf, Knieprellungen.

    ES gibt hierfür eine GBU, aber die beinhaltet die Serviceleistung nicht.

    Klar es wird jetzt eine Aktualisierung vorgenommen.

    Jetzt die Frage: ist das ein Arbeitsunfall für den Unternehmer, oder handelt hier der Fahrer aus Gefälligkeit und ist daher nicht mehr BG rechtlich versichert, sondern nur "gesetzlich Krankenversichert". Und hat er dann eventuell Schadensersatzansprüche an den Kunden

    Vielen Dank für eure Einschätzungen

    Hallo zusammen,

    ich möchte das Schwarmwissen der Community mal in Anspruch annehmen.

    Kann eine mobile Schweißrauchabsaugung auch für die Punktabsaugung beim Anmischen von Druckfarben von Handmittels Rührstab verwendet werden?

    Die Mitarbeitenden stehen hier ca. 2 mal 15-20 Minuten über ihren Rührkessel.


    Für sachdienliche Hinweise bin ich äußerst dankbar

    Guten Morgen,

    Ich bin auf der Suche nach verlässlichen Antworten im Bezug auf das Betreiben von Kälteanlagen. Da das Kapitel 2.35 zurückgezogen ist, bin ich mir nicht sicher inwiefern ich die Angaben noch nutzen kann, und diese noch Gültigkeit haben.

    Im konkreten fall handelt es sich um ein Kälteanlage für ein Gefrierhaus mit ca. 50m² Fläche und einer Höhe von ca. 5 Metern, sowie eine Kühlraum von ca. 25m². Muss in diesem Fall für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung, sowie ein Exschutzdokument erstellt werden?

    Muss der Arbeitgeber eine Unterweisung zur Anlage geben?

    Noch ein paar Angaben: Wartung ist extern vergeben, Prüfberichte liegen vor, Anlage ist aus den 90er Jahren, Maschinen sind in einem Kellerraum untergebracht.

    Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus

    -

    Erstmal vielen dank für eure Antworten.

    Ich sehe Arbeitsschutzregeln schon etwas differenzierter. Selbstverständlich sind die Regeln nicht in Stein gemeißelt. Sie haben ja auch nur eine Vermutungswirkung. Ich kann la auch selber entscheiden, wie ich meine Mitarbeiter schütze. Ich habe jedoch durch meine freie Entscheidung vielleicht eine Situation geschaffen, deren negativen Ausgang ich im Vorfeld nicht gesehen habe.

    Betrachte ich aber die vorgeschalteten Verordnungen dazu an, sehe ich die Regeln dann schon in einem anderen Kontext. Sie biete mir bei der Beurteilung der einzelnen Situationen dann schon den oder anderen Ansatz, um die Situation richtig oder soll man sagen besser einschätzen kann.

    Kleine Abweichungen sind glaube ich auch nicht das Problem, eher der Gedanke, "Ich werde hier bevormundet" und kann nicht mehr selber entscheiden. Ich werde gemaßregelt.

    Wie Guudsje ja auch sagt, der Einzelfall.

    Aber welche Situation ist ein Einzelfall. Eine Bewegungsfläche bleibt eine Bewegungsfläche für einen Arbeitsplatz. Für mich ist entscheidend, dass die Vorgaben der Regeln eingehalten werden, jedoch wenn es partout nicht passen will, ich das zumindest dokumentiere. Und was für mich noch von großer Wichtigkeit ist, dass die im Moment getroffene Entscheidung in regelmäßigen Abständen neu bewertet wird.

    In diesem Sinne ein schönes Wochenende und ein erfolgreiches Wirken.

    P.s. Regeln sind dazu da, um gebrochen zu werden

    Hallo zusammen,

    heute einmal eine Frage

    soeben kam eine 100 kg Palette an.

    Der Fahrer war in weißen Söckchen und Badelatschen. Er hatte keine Sicherheitsschuhe an.

    Er hatte keinen Hubwagen dabei und mußte somit die Ameise von hier benutzen.

    Wer würde in solch einem Fall bei Verletzung haften?

    Dürfte ich ihm die Ameise gar nicht geben?

    Wie seht ihr das?:/

    Hallo werte Kollegen,

    lange habe ich kein unlösbares Problem gehabt. Jetzt bin ich in einer Diskussion gefangen, in der die Frage gestellt wird:

    "Muss jede Regel mit Punkt und Komma umgesetzt werden, oder soll mal auch mal den Mut haben etwas davon abzuweichen".

    Ich bin der Meinung, dass Regeln dazu da sind, dass sie eingehalten werden. Im Arbeitsschutz stehen die Technischen Regeln zwar in der Hierarchie an letzter Stelle, jedoch sagt man. "Bei Umsetzen der Regel kann davon ausgegangen, werden, dass der Stand der Technik eingehalten wird."

    Warum soll ich mir meinen Kopf zerbrechen, und Maßnahmen zu kreieren, um den Stand der Technik zu erreichen, wenn sich schon schlauere Köpfe dies erledigt haben.

    Eure Meinung ist gefragt. Vielen Dank im Voraus

    Hallo zusammen,

    wir, mein Kollege und ich sind auf der Suche nach einem Unternehmen, welches Absauganlagen verschiedener Hersteller vornimmt.

    Es handelt sich um Lackier-, Holzarbeiten.

    Das Unternehmen sollte vorzugsweise im Großraum München tätig sein.

    Für eure Unterstützung bedanke ich mich schon mal|?

    Guten Morgen zusammen,

    ich bewerte im Moment eine Glasmalerei. Diese ist in einem alten Gebäude mit Holzfußboden untergebracht. Da bekanntlich in diesem gewerk mit Blei umgegangen, sowie gelötet wird, stellt sich die Frage nach Bodenbelägen, die feuerfest und glatt sind. Weiterhin soll der Boden auch nicht zu hart sein, um eventuellen Abstürzen von Glaswerkstücken den Verlust nicht in Höhe treibt.

    Hatt einer von Euch eine Idee? Mein denken geht in Richtung Kork.

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einer verbindlichen Aussage zur Tragezeit eines Mund-,Nasenschutzes im Lebensmitteleinzelhandel. Ich finde nirgends eine kokrete Aussage zur Tragezeit. Lediglich die Empfehlung, bei Durchfeutung diesen zu wechseln. Die Mitarbeiter müssen da schon mächtig zupacken. Wenn man 2-3 Stunden Ware in die Regale räumen muss, und diesen Schutz tragen muu, bekommt man schon Probleme beim Atmen. Seietens der Firma gibt es auch keine Vorgabe.

    :/