Guten Morgen,
Ich bin auf der Suche nach verlässlichen Antworten im Bezug auf das Betreiben von Kälteanlagen. Da das Kapitel 2.35 zurückgezogen ist, bin ich mir nicht sicher inwiefern ich die Angaben noch nutzen kann, und diese noch Gültigkeit haben.
Im konkreten fall handelt es sich um ein Kälteanlage für ein Gefrierhaus mit ca. 50m² Fläche und einer Höhe von ca. 5 Metern, sowie eine Kühlraum von ca. 25m². Muss in diesem Fall für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung, sowie ein Exschutzdokument erstellt werden?
Muss der Arbeitgeber eine Unterweisung zur Anlage geben?
Noch ein paar Angaben: Wartung ist extern vergeben, Prüfberichte liegen vor, Anlage ist aus den 90er Jahren, Maschinen sind in einem Kellerraum untergebracht.
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus
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