Hallo an Alle,
moechte gern Eurer Meinung hoeren wegen folgendes:
http://www.hse.gov.uk/press/2012/hse…n&cr=2/8-may-12
Mussen wir eigentlich ALLE Geraete pruefen?
Mfg
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo an Alle,
moechte gern Eurer Meinung hoeren wegen folgendes:
http://www.hse.gov.uk/press/2012/hse…n&cr=2/8-may-12
Mussen wir eigentlich ALLE Geraete pruefen?
Mfg
Hallo Shafto
Wenn ich §5 der BGVA3 richtig deute, dann müssen alle ortsveränderlichen Geräte geprüft werden.
Wie oft diese geprüft werden hängt vom Anwendungsbereich und von der Fehlerquote ab.
MfG
Ronleill
Hallo Shafto,
laut BGV A3, Prüfung ortsveränderlicher Bertriebsmittel, müssen alle Geräte geprüft werden.
Die Prüffristen sind abhängig vom Anwendungsbereich, dem Betriebsmittel und deiner Gefährdungsbeurteilung.
Sieh Dir mal folgenden Link an:
http://www.bgva3.de/fristen_bgva3.html
Gruß
loriou
ist das nicht schon die ganze Zeit so?
ist das nicht schon die ganze Zeit so?
genau ........und nicht anders!
lg vom sifa!
Ich sehe das auch so das alle ortsveränderlichen Betriebsmittel geprüft werden. Der Arbeitgeber ist ja verflichtet den Angestellten sichere Arbeitsmittel zur verfügung stellen und dieses Regelt z.B. die BGV A3.
Allso einen schönen Tag noch
Hallo Zusammen,
fr ortveränderlich Betriebsmittel gilt die TRBS 1201 und nicht mehr die BGV A3 , da das autonome Recht der BGén hinter dem staatlichen Recht steht
Zur Beruhigung, es steht der selbe Wortlaut drin
Gruß
Harald
Ich sehe das auch so das alle ortsveränderlichen Betriebsmittel geprüft werden. Der Arbeitgeber ist ja verflichtet den Angestellten sichere Arbeitsmittel zur verfügung stellen und dieses Regelt z.B. die BGV A3.
Allso einen schönen Tag noch
Hallo an Alle,
moechte gern Eurer Meinung hoeren wegen folgendes:
http://www.hse.gov.uk/press/2012/hse…n&cr=2/8-may-12
Mussen wir eigentlich ALLE Geraete pruefen?
Mfg
Da würde mich interessieren, warum ich auf eine english sprachige Seite gelockt werde?
Spezifiziert sind eine Reihe von Staaten aber die Bundesrepublik fand ich nicht.
Muss man HSE kennen?
...ich glaube nicht
Muss man HSE kennen? ...ich glaube nicht
Warum nicht? (Nicht nur) Ein Blick über den eigenen Tellerrand schadet nie und bringt manchmal überraschende Erkenntnisse und Einsichten.
Da würde mich interessieren, warum ich auf eine english sprachige Seite gelockt werde?
Spezifiziert sind eine Reihe von Staaten aber die Bundesrepublik fand ich nicht.
Muss man HSE kennen?
...ich glaube nicht
Hallo Sifas,
englischsprachig?
HSE?
Damit muss sich wohl jede Sifa in absehbarer Zeit auseinandersetzen. Leider hat der deutsche Arbeitsschutz (DGUV, BGen, UKen,???) in Europa und dem Rest der Welt derzeit einen schlechten Stand (oder Ruf). Wie halt leider bei vielen anderen Themen auch ...
Leider schaffen wir es nicht, unsere sehr guten Grundlagen bei Global Playern entsprechend umzusetzen. Und wer der Meinung ist, dass Deutschland sich der Globalisierung entziehen kann, ok .......
In der Praxis werden dann die deutschen Grundlagen (HSE, BBS, u.a.) von unseren englisch sprechenden Kollegen in Vorschriften verpackt (OSHA, BS) und verkauft.
Und Hinweis: Die BGV A3 gilt weiterhin. Bis es eine Nachfolge zur TRBS 2131 gibt.
Gruß, Niko.
Hallo Niko,
die BGV A3 gilt auch weiterhin für ortsfeste Anlagen, für bewegliche gilt die TRBS 1201
Gruß
Harald
die BGV A3 gilt auch weiterhin für ortsfeste Anlagen, für bewegliche gilt die TRBS 1201
Hallo Harald,
Widerspruch.
Es gelten beide uneingeschränkt bis auf weiteres (Stichwort: autonomes Recht der BG). Glücklicherweise widersprechen sich die beiden nicht.
Und die BGV A3 wird voraussichtlich zurückgezogen werden, wenn die TRBS 2131 (oder vergleichbares) wieder in Kraft gesetzt wird.
Gruß, Niko.
Leider hat der deutsche Arbeitsschutz (DGUV, BGen, UKen,???) in Europa und dem Rest der Welt derzeit einen schlechten Stand (oder Ruf). Wie halt leider bei vielen anderen Themen auch ...
Inwiefern? Wie macht sich das bemerkbar?
Ich habe andere Erfahrungen: Niederländer und Polen, mit denen ich zu tun habe, beklagen sich über die strengen Auflagen im Arbeitsschutz.
Allerdings habe ich auch mit Briten zu tun, die mich zwingen, Maschinensicherheit unter dem Aspekt "vorsätzlicher Eingriff / vorsätzliche Verletzung" zu prüfen ... das macht keinen Spaß - insbesondere nicht, wenn ein Betriebselektriker mit breitem Grinsen mitläuft und andeutet, wo man welche Schutzmaßnahme überbrücken kann ...
Mich hat der Arbeitsschutz-Chef eines weltweit tätigen Konzerns letztes Jahr zur Schnecke gemacht, weil ich bei einer Betriebsbegehung gesagt habe, dass ich bei meinen Leuten auch einen gesunden Menschenverstand annehme, um sich nicht vorsätzlich zu verletzen ...
Nach Maschinen-RL hatte er ja auch recht, zu fordern, dass bspw. Flügelschrauben durch normale Schrauben ersetzt werden müssen, damit man die zugehörige Schutzeinrichtung nicht ohne weitere Hilfsmittel entfernen kann.
Aber: wer vorsätzlich handeln will, nimmt einen Schraubenschlüssel mit ... also: was soll`s?
Also, Niko: erzähl mal, lass uns an Deinem Wissen teilhaben ...
Niederländer und Polen, mit denen ich zu tun habe, beklagen sich über die strengen Auflagen im Arbeitsschutz.
Hallo a.r.ni,
bei uns ist es genau andersrum. Unsere Kollegen aus Polen, Tschechien, Russland, Österreich und den Niederlanden beschweren sich über die laxe deutsche Regelungen.
Und ich kann sie gut verstehen. Wir mussten gerade zwei Maschinen in Brabant nachrüsten mit Lichtschranken und Absperrgitter. Das war eine Forderung der niederländischen Arbeitsinspektion. In Deutschland wäre ich mit dem TAB einen Kaffee trinken gegangen und wir hätten uns schon irgendwie geeinigt.
Wir sind ein Globalplayer mit 15 Werken in Europa. Die großen Arbeitsschutzprojekte für die nächsten drei Jahre sind "Verhaltensbasierte Sicherheit" und "Maschinen-Risikobeurteilungen aus Betreibersicht".
Die Grundlagen dafür sind amerikanisch und britisch geprägt. Leider gibt es zum Thema BBS nicht vieles im deutschsprachigen Raum. Die DGUV sagt schon vier Jahre, dass da was getan werden müsste und die BGHM ist meines Wissens die einzige BG, die das Thema seit diesem Jahr ganz vorsichtig angeht.
Und der Ruf des deutschen Arbeitsschutzes? EIn amerikanischer Sicherheitsingenieur hat kürzlich zu mir gesagt, die deutschen Sifas können es perfekt, einfache Dinge kompliziert umzusetzen. Und ich befürchte fast, er hat recht. (Er hat ja auch mich damit gemeint )
Vorgänge wie die TRBS 2131, die Aktivitäten des "deutschen TÜVs", die DGUV Vorschrift 2, Fusionen der BGen/UKen, Ausbildungsordnungen zum Safety Manager bleiben natürlich auch außerhalb Deutschlands nicht unbemerkt. Und das soll nicht unbedingt eine Wertung meinerseits sein (ich bin Fan der DGUV V2).
Mich hat der Arbeitsschutz-Chef eines weltweit tätigen Konzerns letztes Jahr zur Schnecke gemacht, weil ich bei einer Betriebsbegehung gesagt habe, dass ich bei meinen Leuten auch einen gesunden Menschenverstand annehme, um sich nicht vorsätzlich zu verletzen ...
Ich war es nicht. Könnte aber bei uns jederzeit passieren.
Gruß, Niko.
hier noch ein interessanter Aspekt zur BGV A3 und BetrSichV-Problematik --> Wer darf überhaupt prüfen?
Betriebssicherheitsverordnung --> Befähigte Person
BGV A3 --> Elektrische unterwiesene Person/ Elektrofachkraft
http://www.sifa-news.de/news/elektrosi…g-gem-betrsichv
...Also so weit ich weiß, werden dann in den meisten Fällen nach BGV A3 geprüft. Hat da jemand andere Erfahrungen hierzu?...oder besser gesagt, welche Vorschrift ist jetzt bindend: Staatlich vs. BGV?
wer die Wahl hat, hat die Qual oder nach dem Motto staatlich frisst BG. Ich kenne niemanden der nach BetrSichV ortsveränderliche oder ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüft.
Gruß Andi
Grundsätzlich gilt staatlicher Recht geht vor BG Recht, deshalb geht auch die TRBS 1201 für ortsveränderliche Geräte vor die BGV A3, da diese Prüfung in der TRBS explizit genannt ist
Gruß
Harald
Grundsätzlich gilt staatlicher Recht geht vor BG Recht, deshalb geht auch die TRBS 1201 für ortsveränderliche Geräte vor die BGV A3, da diese Prüfung in der TRBS explizit genannt ist
Hallo Harald,
grundsätzlich heißt aber auch. dass es Ausnahmen gibt. Du als Elektroingenieur prüfst bestimmt nicht nach BetrSichV??? (obwohl staatliches Recht), sondern nach BGV, weil du ausbildungstechnisch vorbelastet bist oder? Die Weiterbildung zur Befähigten Person kostet auch wieder mal locker ca. 1500 €. Wer will das schon ausgeben, wenn er nach BGV prüfen kann - durch einen E-Ing (quasi umsonst).
Kontrollieren tun doch das die Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen und die werden sich nicht ans eigene Bein pinkeln, oder sehe ich das Falsch?
Gruß Andi
Hallo Andi,
es geht hier nicht darum wie ich / Du/ Wir prüfen möchten, sonderrn wie wir prüfen müssen. Ich habe das Thema mit einem VBG TAB diskutiert und der sagte wenn es ein staatliches Recht gibt geht das vor und er und seine Kolleggen müssen dann nach dem staatlicen Recht prüfen. Bei der TRBS 1201 ist es so, dass diese gleichlautend zur BGV A3 ist, somit ist es eigentlich egal .
Welche Weiterbildung kostet 1500€ ?. Eigentlich müssen nur die Festlegungen in der TRBS 1203 eingehalten werden sonst nichts.
Gruß Harald