E-Zigarette: Regelungsfreie Geschichte, oder wie?

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  • Moin!

    Einige Kollegen wollen die E-Zigarette (eigentlich ein Verdampfer für Nikotin, oder?) benutzen, um sich das "echte" Rauchen abzugewöhnen. Sie argumentieren, die E-zigarette würde ihnen helfen, den Nikotinentzug so zu deckeln, dass sie nicht "aggressiv" würden. Ihre Vorstellung ist jetzt: Sie wollen wie vor 30 Jahren am Arbeitsplatz "dampfen", Fluppe im Mundwinkel BEI der Arbeit. 8|

    Nikotin als starkes Nervengift ist sicherlich nicht ohne weiteres in Verkehr zu bringen, wie seht Ihr eine mögliche Gefährdung von Aussenstehenden? Gibt es ein "Mitdampfen" so wie es ein "Mitrauchen" gibt?

    Welche Argumentation haltet ihr für richtiger:
    a) Die Befriedigung der Sucht eines Suchtkranken ist aus medizinischer/sozialer/sicherheitstechnischer Sicht eine gute Sache, solange keine Aussenstehenden in Gefahr gebracht werden können, oder:
    b) Die Verabreichung eines Nervengifts wie Nikotin ist am Arbeitsplatz grundsätzlich fragwürdig, weil dadurch physiologische Prozesse in Gang gesetzt werden, die einer Gefährdung Vorschub leisten können.
    c) ??

    Arne

    I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
    (Terry Pratchett)

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  • Hallo Arne,
    meines Wissens ist der Rauch einer E-Zigarette als Gefahrstoff eingestuft.
    Ich glaube es gibt noch zu wenig Untersuchungen, um definitiv eine Gefahr am Arbeitsplatz auszuschließen.
    Erst vor wenigen Tagen wurde entschieden, dass die E-Zigaretten nicht unter die Arzneimittel-VO fallen.

    Bei der Raucherargumentation setze ich als Gegenargument:
    Rauchen ja - aber außerhalb des Büros im Freien oder in einem separaten Raucherraum
    und natürlich ohne Anrechnung der Arbeitszeit (Benachteiligungsverbot der Nichtraucher)

    Was hier wirklich übel ist, dass hier wieder die Raucher argumentieren
    sich a.) das Rauchen abgewöhnen zu wollen (Thema Zielsetzung, Wie lange dauert das? - In der Regel bis zur Rente)
    und b.) das Benachteiligungsverbot der Nichtraucher umgehen mit dem Hinweis "ich rauche am Arbeitsplatz und spare Zeit"

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Rauchen dürfte nur in den seltensten Fällen Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistung sein. Ein Blick in die Gefahrstoffverordnung, §8 regelt dann den Rest. Genau so sehe ich auch das Dampfen oder wie man auch immer die Verwendung dieser elektronischen Zigaretten bezeichnen mag.
    Leider hat ja das OVG in Münster die Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums nicht geteilt, dass die elektronischen Zigaretten als Arzneimittel anzusehen sind. Die politische Lobbyarbeit hat hier wohl gewirkt. Meiner Meinung nach wird es dadurch eben erforderlich eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen um diese wirren Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu vereinheitlichen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @ tiefflieger:
    Meinst Du

    GefstVO, § 8 (1), Satz 6: Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der
    Tätigkeiten erforderlich ist

    könnte gelten?

    I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
    (Terry Pratchett)

  • Hab eher daran gedacht:
    3.Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können,
    4.Begrenzung der Dauer und der Höhe der Exposition,
    und
    7.geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren, welche die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen oder die Gefährdung so gering wie möglich halten, einschließlich Vorkehrungen für die sichere Handhabung, Lagerung und Beförderung von Gefahrstoffen und von Abfällen, die Gefahrstoffe enthalten, am Arbeitsplatz.

    Also alles das, was man als Minimierungsgebot anzusehen hat. Sollten die Arbeitnehmer hier entzugsunterstützende Mittel benötigen gibt es z.B. Nikotinpflaster, die der Betroffene verwenden kann, ohne andere zu beeinträchtigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,

    ich sehe das ein wenig profaner:

    Solange keine Nichtgefährdung der anderen Beschäftigten sicher feststeht: Nur Rauchen außerhalb, wie eben bei jeder Paffje sonst auch. Allerdings sollte man eine etwaige Gefährdung genauer beleuchten: Wie gefährlich ist das Passivrauchen einer E-Zigarette im Vergleich zur "richtigen" Zigarette. Auch einem Raucher sollten bis zu einem gewissen Punkt die Möglichkeit der persönlichen Entfaltung eingeräumt werden. Für mich ist diese Fragestellung auch viel mehr eine gesamtgesellschaftliche. Ich denke, dass der Arbeitsschutz jetzt nicht Aktionismus verfallen sollte, sollte erstmal belastbare Daten, auch gesellschaftspolitische abwarten sollte. Bis dahin lässt sich ein Verbot mit der Unsicherheit leicht begründen. Aber sollte eine echte Gefährdung ausgeräumt werden können, dann sollte unbedingt auch auf den Raucher zugegangen werden.

    Eine Rauchbelästigung geht definitiv von den Dingern nicht aus, mein Neffe nutzt sowas recht intensiv. Und der Geruch ist je nach Geschmacksstoff eher angenehm.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi,

    vor Weihnachten gab es einige Pressebeträge, in dem wurden die E-Zigaretten bewertet und das Ergebnis war, die sind schädlicher als "normale" Zigaretten, weil durch das verdampfen gasföhrmige Giftstoffe entstehen die um einiges gefährlicher sind als in der festen oder flüssigen Form, bei der Zulassung wurden die Gase nicht beurteilt, weil die nicht als Inhaltsstoff angegeben werden müssen.

    Leider wurde das ganze in der breiten Presse nicht beachtet und die Werbung tut ihr übriges.
    Hier nur einige Pressebeiträge dazu:
    http://www.apotheken-umschau.de/Rauchen/Wie-un…ten-103329.html
    http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankh…n-wirklich.html
    http://www.stern.de/gesundheit/ums…ln-1783957.html

    noch mehr gibts bei Google...

    Grüße
    Lucy

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  • Woher hast du die Info


    Ich muss mich korrigieren - kein Gefahrstoff - nur erhöhte Reizwirkung und Allergien
    Quelle Wikipedia
    Der Hauptbestandteil des zu verdampfenden „Liquids“ ist Propandiol (älterer Name: Propylenglycol). Dieser Stoff ist als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassen. Er kann bei hypersensitiven Personen nach Auftrag auf die Haut allergische Reaktionen auslösen. Bei oraler Aufnahme wird 1,2-Propandiol als für den Menschen ungefährlich eingestuft. Es ist in Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten und zahlreichen Arzneimitteln enthalten.[19][20] Anders stellt sich die Inhalation von Propandiol dar: In einer Studie an Freiwilligen, die sich einem Propandiolnebel aussetzten, lösten Konzentrationen von 0,31 mg/l Augen- und Rachenreizungen aus.[21]

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)