Kennzeichnung Öltank

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  • Leider bin ich durchs Goggeln nicht fündig geworden....vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
    Ich muss einen 100.000 l Heizöltank kennzeichnen. Unsere externe SIFA fordert hierfür die Kennzeichnung mit dem Symbol "Giftig" und den Text "AIII".

    Ich bin mir hierbei nicht ganz sicher, ob dies ausreicht. Sollte nicht auch das Symbol für "umweltgefährdend" mit dort angebracht werden? Und muss ich nicht auch eine dauerhafte Kennzeichnung "Nur für Heizöl" aufbringen?

    Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Besten Dank aus dem schönen Thüringen.

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  • Hi...

    generell würde ich so, wie Eure Sifa nicht argumentieren. Für mich wäre die Kennzeichnung relevant, die im Sicherheitsdatenblatt steht.
    Bei Heizöl würde üblicherweise dann nach "alter" Kennzeichnung "Xn" und "N" bzw. nach CLP "GHS 07", "08", "09" auf die Kennzeichnung.
    Dazu noch die Lagerklasse und WGK.
    Für eine Kennzeichnung "giftig" fehlt letztendlich jede Grundlage, denn weder in alter noch in neuer Kennzeichnung stände der Totenkopf zu Debatte.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich muss einen 100.000 l Heizöltank kennzeichnen. Unsere externe SIFA fordert hierfür die Kennzeichnung mit dem Symbol "Giftig" und den Text "AIII".

    Laut einem aktuellen SDB lautet die Kennzeichnung nach EG-Richtlinien:
    Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
    Xn Gesundheitsschädlich
    N Umweltgefährlich

    Die Bezeichnung "A III" ist seit der Aufhebung der VbF durch Inkrafttreten der BetrSichV nicht mehr gültig.
    Wegen Flammpunkt > 55 °C erfolgt keine Einstufung der Entzündlichkeiten.

    Zitat


    Ich bin mir hierbei nicht ganz sicher, ob dies ausreicht. Sollte nicht auch das Symbol für "umweltgefährdend" mit dort angebracht werden? Und muss ich nicht auch eine dauerhafte Kennzeichnung "Nur für Heizöl" aufbringen?

    Diese Kennzeichnung halte ich für sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass entzündliche Flüssigkeiten eingefüllt werden können - und dadurch eine andere Ex-Zone definiert werden muss.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo miteinander,

    ein aktuelles SDB sollte die Kennzeichnung nach 1272/2008 enthalten. Bei Heizöl handelt es sich um einen Stoff und nicht um ein Gemisch. Laut C&L Inventory database der ECHA ist Heizöl mit dem Piktogramm GHS 08 + dem Signalwort Achtung zu kennzeichnen.
    Steht auch im Anhang VI zur 1272/2008. http://ec.europa.eu/enterprise/sec…classification/

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Zu der Problematik Stoff oder Gemisch hätte ich da aber ne andre Meinung. Hab mir inzwischen vom Lieferanten das Sicherheitsdatenblatt (20 Seiten) besorgt und dort wird unter 1.1. das Heizöl als GEMISCH deklariert.
    Aber wie es scheint, ist es wohl doch gar nicht so eindeutig, einen ganz einfachen Tank ordnungsgemäß zu beschriften! 8)

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  • ... Unsere externe SIFA fordert hierfür die Kennzeichnung mit dem Symbol "Giftig" und den Text "AIII".


    Gruß an die SIFA, hat wohl dringend eine Auffrischung seines Wissens nötig, denn AIII gibt es ja schon Jahre nicht mehr.

    Hi...
    Bei Heizöl würde üblicherweise dann nach "alter" Kennzeichnung "Xn" und "N" bzw. nach CLP "GHS 07", "08", "09" auf die Kennzeichnung.
    Dazu noch die Lagerklasse und WGK.
    Für eine Kennzeichnung "giftig" fehlt letztendlich jede Grundlage, denn weder in alter noch in neuer Kennzeichnung stände der Totenkopf zu Debatte.


    Das mit dem Totenkopf sehe ich auch so. Lagerklasse und WGK sind nicht Bestandteil einer Kennzeichnung. Man kann es anbringen, aber ich sehe keinen größeren Nutzen dahinter.

    ... Bei Heizöl handelt es sich um einen Stoff und nicht um ein Gemisch. Laut C&L Inventory database der ECHA ist Heizöl mit dem Piktogramm GHS 08 + dem Signalwort Achtung zu kennzeichnen. ...


    ACHTUNG, dort den Hinweis H gesehen? Nur diese Gefahrenkategorie ist fest vorgeschrieben => Krebsverdachtsstoff ist eindeutig als Listenstoff vorgegeben, alle anderen Gefährdungen hat der Hersteller abzugeben.

    Weiterhin sollte man noch den Hinweis zur Tabelle 2.6.1 der CLP Verordnung beachten: "Für die Zwecke dieser Verordnung können Gasöle, Diesel und leichte Heizöle, die einen Flammpunkt zwischen 55°C und 75°C haben, als zur Kategorie 3 gehörend gelten."
    => Auch das Flammensymbol (GHS02), Signalwort Achtung und der H226 sollte zur Kennzeichnung gehören. Somit hat man eine weitgehend analoge Kennzeichnung zum Transportrecht und dahin geht ja letzten Endes diese ganze internationale Vereinheitlichung.

    Der Streit ob es sich bei den Mineralölprodukten um einen Stoff oder Gemisch handelt ist ja schon lange zwischen EU und Mineralöllobby im Gange. Jede Seite hat bestimmte Argumente auf ihrer Seite und die Mineralölwirtschaft versucht eben über diesen Weg, die längeren Übergangsfristen für Gemische auszunutzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo schaut mal hier


    http://www.gischem.de/download/01_0-…00000_1_1_1.PDF

    der Vergleich "alt" neu

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Zusammen,

    die Frage, ob aus diesem Tank Heizöl direkt abgezapft wird ist noch nicht beantwortet (wg. Sicherheitszone, Rauchverbot)
    Ausserdem sollte die Sifa gefragt werden für welchen Zweck die Kennzeichnung ist (Sicherheit, Ex Schutz, WHG, Managementsystem, Betriebsanweisung für Gefahrstoffe, usw.)
    Eigentlich müsste das die Sifa wissen! :rolleyes:

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • ein aktuelles SDB sollte die Kennzeichnung nach 1272/2008 enthalten. Bei Heizöl handelt es sich um einen Stoff und nicht um ein Gemisch.

    Autsch. Danke. Bislang hatte ich keinen Zweifel, dass Heizöl EL / Diesel ein Gemisch darstellt (warum sonst die Diskussion um den Schwefelanteil? ?( )
    Wieder etwas gelernt ... - und ich werde die SDB in meinen Betrieben auf den wirklich aktuellen Stand bringen ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hab heut zum ersten Mal dieses Board so richtig genutzt und bin begeistert. Erstmal vielen Dank für die "sachdienlichen Hinweise". Ich werd jetzt alles mal sortieren und denke, damit auf jeden Fall eine hohe Trefferqoute bei der Kennzeichnung zu erreichen!

    Grüße aus dem Grünen Herzen Deutschlands / Thüringen