Guten Morgen, liebe Gemeinde !
Ich bin wegen der Pleite unserer Firma nun aktuell auf Jobsuche.
Jetzt schickt mir die Agentur einen Vermittlungsvorschlag einer Leihfirma.
Mal angenommen, es käme zu einem Vertrag mit denen, wie würde dann die Beauftragung aussehen ?
Schliesslich ist das ja nicht wie bei einer Beratungsfirma, weil ja die Verleihfirma nicht in die Beratungstätigkeit geht sondern ich als entliehene Fachkraft....
Wer unterschreibt die Berufung und unter wessen Betriebshaftpflicht arbeite ich ?
Und was ist mit der Rechenschaftspflicht ?
Eigentlich frage ich mich, ob ein solcher Verleihvertrag für die Beteiligten und natürlich besonders für mich rechtssicher darstellbar ist ???
Danke schonmal für jede Idee !
Thomas