Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

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  • Hi

    schau mal auf der Seite der UK Bund --> runter scrollen bis zu "Dokumente zum Baustein Gefahrstoffe".

    LG A


    Hallo zusammen,

    das empfinde ich als eine gut zu verwendende Gefährdungsbeurteilung für GEfahrstoffe.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,

    das Dokument der Unfallkasse ist ja sehr schön kompakt, aber meines Erachtens nicht mehr aktuell, da noch mit den Schutzstufen gearbeitet wird.

    Gruß

    Puma

  • Hi


    anbei eine GB für Gefahrstoffe allgemein.............
    Müßtet Ihr noch ein wenig "zuschneiden".


    Also entweder fehlt da was.....
    Ein Gefahrstoffverzeichnis listet in meinen Augen erstmal die Gefahrstoffe auf (namentlich) und gibt Infos über den Stand der SDB und BAs, Gefährundungen, Verwendung (Ort, Arbeit, Menge), ggf. Substitutionsprüfung, etc.. In meinen aktuellen Verzeichnissen habe ich die Schutzstufen durch die wesentlichen Schutzmaßnahmen ersetzt (also z.B. Schutzbrille tragen).
    Das von dir angehangene Dokument stellt ja "nur" eine allgemeine Info und Maßnahmen für alle möglichen Gefahrstoffe zusammen.
    Und wenn ich ehrlich bin: ich würde mir nur die Spalten 3 und 5 durchlesen. Und spätestens wenn ich als Verantwortlicher zur letzten Zeile komme, würde ich mich ärgern, dass es für Spalte 3 keine Möglichkeiten zum abhaken gibt, ebensowenig in Spalte 5, bei der auch noch "Aktivitäten" mit Infos gemischt sind.
    Kurz: für mich ist das (der Auszug) kein Gefahrstoffverzeichnis und als Arbeitsgrundlage für den Meister suboptimal.


    das Dokument der Unfallkasse ist ja sehr schön kompakt, aber meines Erachtens nicht mehr aktuell, da noch mit den Schutzstufen gearbeitet wird.


    Die BGn/UKBund hinken leider oft im Schriftgut hinterher, vor Ort (bei Begehungen) tolerieren sie das leider nicht...
    LG A

  • Hallo,

    ich habe bei dem Thema Gefährdungsbeurteilung immer noch die ganzen einschlägigen TRGSsen im Hinterkopf, und da gehen mir persönlich viele Vorlagen nicht ausreichend in die Tiefe ;)
    aus dem Grund habe ich einmal Versucht etwas zusammen zu stellen, was den Gefahrstoffbereich möglichst umfassend abdeckt und bei dem man auch die abgestuften Pflichten nach Gefahrenklassen der Gefahrstoffverordnung abfragt.
    Haken an der Sache ist natürlich, dass das Formular nicht selbst erklärend ist - aber da für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV eine fachkundige Person (sprich die SiFa) gefordert ist und Massnahmen in dieser Art der Organisation separat betrachtet werden kann ich erst einmal damit leben.

    Meine Frage / Bitte an die Gemeinde dazu: was haltet Ihr davon? Habe ich irgendetwas wichtiges zum Thema Gefahrstoffe nicht betrachtet?

    mfg
    Thorsten

    Dateien

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hi Thorsten

    boh - das sieht sehr komplex aus :wacko:
    Ich denke, wirkliche Aussagen über Pro/Contra wird man erst treffen können, wenn man die Vorlage an einem konkreten Fall durchspielt.
    Aber beim drüberschauen halte ich es für richtig gut :thumbup:

    LG A

  • Ich möchte einmal provokativ eine These aufstellen. Für mich ist die Sammlung der Betriebsanweisungen (BA) zu einem Arbeitsplatz bereits weitgehend die Gefährdungsbeurteilung. Dort werden die Gefahren aufgeführt und auch die Schutzmaßnahmen genannt. Auch die Maßnahmen bei Havarien usw. werden in der BA entsprechend aufgelistet.

    Was noch fehlt ist die Substitutionsprüfung und die dokumentierte Überprüfung der vorgegebenen (Schutz)maßnahmen.

    Die ganzen Fragenkataloge und Checklisten im XXL Format halte ich für wenig zielführend und kaum praxisorientiert, zumal nach meiner praktischen Erfahrung gerade der Fall eintritt, den man bei der Gefährdungsbeurteilung "übersehen/vergessen" hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi...

    für den tagtäglichen Umgang mag die §14 in 80% aller Fälle wirklich ausreichen.
    Gerecht wird sie dem, was der Gesetzgeber inzwischen aber in die Gefahrstoffverordnung, sowie die weitergehenden Technischen Regeln gepackt hat aber nur bedingt.
    Zum Beispiel sagt die BA üblicherweise nichts über etwaige Grundsatzuntersuchungen oder eine ODIN-Registrierung aus oder auch, wie Du schon treffend gesagt hast, die Substitution. Das ist ja auch nicht ihr Sinn und Zweck.

    Ich sehe daher auch die Datei weniger als ein Formblatt als vielmehr eine Prozessanleitung und Dokumentation zum Umgang mit Gefahrstoffen, vor allem dort, wo der Fokus der Ausbildung der Mitarbeiter nicht unbedingt auf der Chemie liegt.
    Das Ergebniss dieser Analyse ist dann zum einen natürlich in der BA zu finden (als Extrakt der Geföährdungsbeurteilung) und in den weiterreichenden Massnahmen zu finden.

    Dann mal meine jetzt provokante Gegenfrage:
    Wie schafft ihr es, alle gesetzlichen Vorgaben beim Umgang mit Gefahrstoffen einzuhalten?

    mfg
    Thorsten

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Ich möchte einmal provokativ eine These aufstellen. Für mich ist die Sammlung der Betriebsanweisungen (BA) zu einem Arbeitsplatz bereits weitgehend die Gefährdungsbeurteilung. Dort werden die Gefahren aufgeführt und auch die Schutzmaßnahmen genannt. Auch die Maßnahmen bei Havarien usw. werden in der BA entsprechend aufgelistet.

    Ja und nein: Ich habe mich in den letzten beiden Wochen viel mit dem Erstellen von BA zu Gefahrstoffen beschäftigt. Viele der BA wurden von einem externen Dienstleister für uns erstellt. Da wurden die Angaben aus dem SDB 1:1 übernommen. Da lachen mich meine MA aus oder bekommen alternativ den absoluten Horror vor den Stoffen.
    Ich denke, da muss dann die GBU gemacht werden, vor allem auch in Hinsicht auf die mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit. Es ist doch ein Unterschied ob ich mit 250ml Benzinum hantiere, oder mit einer ganzen Tonne mit 200l.
    Oder hätte das in der BA Berücksichtigung finden müssen und unser externer Dienstleister hat uns Murks angedreht?

    Die Gefahrstoffseminar, die mich hoffentlich auf die sichere Seite bringen, besuche ich erst im Juni in Dresden. Deshalb schwimme ich ein wenig bei diesem Thema.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • ...Ich sehe daher auch die Datei weniger als ein Formblatt als vielmehr eine Prozessanleitung und Dokumentation zum Umgang mit Gefahrstoffen, vor allem dort, wo der Fokus der Ausbildung der Mitarbeiter nicht unbedingt auf der Chemie liegt.
    Das Ergebniss dieser Analyse ist dann zum einen natürlich in der BA zu finden (als Extrakt der Geföährdungsbeurteilung) und in den weiterreichenden Massnahmen zu finden.


    Die ganzen Maßnahmen müssen ja auch noch sinnvoll händelbar sein und da sehe ich die größten Probleme. Wir haben z.B. ca. 4000 Stoffe in unserem Arbeitsstoffverzeichnis (nicht alles davon sind Gefahrstoffe, aber eine ganze Menge). Wir sind kein Chemieunternehmen, sondern ein Krankenhaus! In unserem Verzeichnis sind dabei die Arzneimittel noch nicht einmal berücksichtigt, bis auf die Zytostatika, die bereits integriert sind.
    Ich bin für die Verwaltung der Gefahrstoffdaten zuständig und führe hierzu eine Datenbank. Wollte ich selbige einigermaßen aktuell halten (oft wird für SDB ja 2 Jahre als zu tolerierendes Alter angegeben), so müsste ich pro Jahr ca. 2000 SDB aktualisieren. Bei grob 220 Arbeitstagen ergibt dies 9 SDB/Tag. Daraus dann die enstprechenden BA und Gefährdungsbeurteilungen usw. Man sieht, dies ist mit diesem Personal überhaupt nicht möglich.

    ...Dann mal meine jetzt provokante Gegenfrage:
    Wie schafft ihr es, alle gesetzlichen Vorgaben beim Umgang mit Gefahrstoffen einzuhalten?


    Schwerpunkte setzen und beim Rest "Augen zu und durch".

    ... Viele der BA wurden von einem externen Dienstleister für uns erstellt. Da wurden die Angaben aus dem SDB 1:1 übernommen. Da lachen mich meine MA aus oder bekommen alternativ den absoluten Horror vor den Stoffen.


    Woher soll der externe Dienstleister auch den konkreten Umgang vor Ort kennen, wenn er nicht entsprechend aufwändige Recherchen vornimmt oder ihm die entsprechenden Daten geliefert werden? Dies zeigt dann auch die Qualität, die man von solchen Angeboten erwarten kann. Nette bunte Papierchen, die man beim Audit vorzeigen kann, die aber in der Praxis untauglich sind.

    ...Es ist doch ein Unterschied ob ich mit 250ml Benzinum hantiere, oder mit einer ganzen Tonne mit 200l. Oder hätte das in der BA Berücksichtigung finden müssen und unser externer Dienstleister hat uns Murks angedreht?

    Natürlich hätte das in der BA entsprechend berücksichtigt werden müssen. Nur ist man eben oft auch geneigt, eine Universallösung für alle Anwendungsfälle zu erstellen und da werden dann für manche Anwendungen völlig falsche Maßnahmen vorgegeben.

    Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe, welches von der baua ja immer so umworben wird, ist auch eine Verschlimmbesserung der Situation. Für einen Einzelstoff eine nette Bewertungsgrundlage. In der Praxis werden die wenigsten Arbeitsplätze nur mit einem Gefahrstoff bestückt sein. Der Aufwand der Bewertung wächst entsprechend und ist innerhalb kürzester Zeit nicht mehr mit sinnvollem Personalaufwand rechtskonform abzuarbeiten.
    Mir ist kein Patentrezept bekannt, wie man dies sinnvoll bearbeitet werden kann, aber da erwarte ich auch von der gesetzgebenden Gewalt und den beratenden Gremien praktikable Vorschläge. Nur einfach alles auf die vom Arbeitgeber durchzuführende Gefährdungsbeurteilung zu schieben ist meiner Meinung nach nicht ausreichend und wenig zielführend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.