Hallo liebe Sifa-Kollegen,
ich habe bei der Klärung des Begriffes "bestimmungsgemäße Benutzung" (hier: Anschlagmittel) leichte Verständnisproblem. Dazu folgende Arbeitssituation:
Es werden Walzen mittels Kran und Anschlagmittel (Schlupf mit beidseitiger Schlinge) in eine Maschine transportiert. In der Maschine dreht sich die Walze zur Bearbeitung. Dabei bleibt der Schlupf während der Bearbeitung einseitig um den Walzenzapfen gelegt. Wie belege ich dem MA das diese Vorgehen nicht der "bestimmungsgemäßen Benutzung" des Anschlagmittels/Schlupfes entspricht??
Hinweise in Richtung Verschleiß, Gefahr des Einfanges, usw. sind bisher wirkungslos an Argumenten wie "haben wir immer schon so gemacht", "noch nie was passiert" und "geht einfacher, schneller" verpufft.
Für hilfreiche Hinweise auf Verordnungen, BG-Schriften, etc. bin ich Euch sehr dankbar.
Viele Grüße
fasi oder hasi