Guten Morgen liebe Sifa-Gemeinde
ersteinmal ein frohes neues Jahr an alle.
Bin auf Sifa-News auf einen Bericht gestossen, und wollte wissen, ob jemand hier genauere Infos dazu hat.
Arbeitsschutzorganisation
News | 02.01.2012
Was lange währt, wird endlich gut: Die ehemaligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften VBG 4, BGV A 2 und BGV A 3 sind keine Regelwerke der Berufsgenossenschaften mehr. Durch die europaweite Reformierung des Arbeitsschutzes ist dieser in den Zuständigkeitsbereich des Staates gerückt. Die in Jahrzehnten bewährten arbeitsschutzrechtlichen Regelwerke sind hiermit jedoch nicht von heute auf morgen überholt und schlecht. Man hat die in jahrelanger Erfahrung gesammelten Informationen nun als staatliches Recht und nicht als eine Bestimmung der Unfallkassen in der TRBS 2131 niedergeschrieben.
Was ändert sich für das Unternehmen?
Entsprechend dem Präventivgedanken der Betriebssicherheitsverordnung wird der Unternehmer verpflichtet, sich im Vorfeld Gedanken um die Sicherheit zu machen. Dies bedeutet für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte, dass über eine Gefährdungsbeurteilung Prüfintervalle festgelegt werden müssen. Besonders fällt hierbei ins Gewicht, dass der in der Vergangenheit bestehende direkte/indirekte Bezug auf die VDE Vorschriften fehlt. Dies und die Tatsache, dass die Grenzwerte auf 25 V AC und 60 V DC gesenkt worden sind, führt dazu, dass durch eine qualifizierte und befähigte Person entsprechende Prüfintervalle ermittelt werden müssen.
Quelle: http://www.sifa-news.de/news/arbeitssc…nde-der-bgv-a-3
Für Inos bin ich dankbar
Gruß aus der Pfalz