Spontane Demontagen auf der Baustelle

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  • (istmirdochegalobihrheutefeiertaghabt)


    Problemstellung:


    Die Welt ist in Ordnung: temporärer Seitenschutz ist montiert, Gerüst ist montiert und freigegeben, auch die Giterroste sind gelegt und befestigt.


    Bei meinem Mittagspaziergang sehe ich, dass:
    - Giterrost ausgetauscht
    - Gerüst (Aufstieg) verschoben
    - Gerüst demoliert
    - Grüner Freigabeschein ist dran
    - in der Etage drüber klafft der Abrgund


    -> die Stahlbauer haben die gesicherten Zugänge demoliert - in der oberen Etage eine feine Absturzmöglichkeit kreiert. Zufallsentdeckung durch SiFa, Katastrophe gerade noch so verhindert durch Sperrung der Etage.


    Beim Abendspaziergang die nächste Überraschung im Gebäude daneben:


    - Irgend jemand (Stahlbauer oder Schweißer) haben eine Stahltreppe angeschweißt. Dabei wurde der Seitenschutz entfernt und nicht wieder montiert. Dass die ohne PSAgA gearbeitet haben, kann ich als gegeben annehmen.


    -> Etage mit der Treppe nun ohne Seitenschutz (über Nacht von Do auf Fr, und Freitag früh auch).


    Hat jemand eine wirksame Methode oder einen wirksamen Prozess zur Hand, um sicherzustellen, dass Bereiche, in die der sichere Zugang nicht mehr gewährleistet ist, gesperrt werden, dass nach der Arbeit der sichere Zustand wieder hergestellt wird, und dass der Zugang wieder freigegeben wird? Irgendwie muss ich die diversen Vorarbeiter und Vorgesetzte der Subs, Subsubs, Subsubsubs am A.... kriegen.


    Der Aktuelle Zustand bedeutet, dass jederzeit und überall alles weg sein kann, was vor einer Minute noch geschützt hat. Bei bald mehreren Hundert Arbeitern auf der Baustelle kann man als Sifa schlecht alle Bereiche gleichzeitig begehen...


    Schulungen (mit Nachweis), Gespräche mit Vorgesetzten usw. sind alle schon durchgelutscht. Jetzt muss etwas gefunden werden, um tatsächlich Zwang auszuüben. Any Hints?


    Mir schwebt ein Prozess mit Freigabeschein, zentraler Steuerung und mit empfindlichen Sanktionen (Verweis der verantwortlichen Personen von der Baustelle) bei Mißachtung vor.... Utopisch? Sinnvoll? Bewährt? Alternative?

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Mir schwebt ein Prozess mit Freigabeschein, zentraler Steuerung und mit empfindlichen Sanktionen (Verweis der verantwortlichen Personen von der Baustelle) bei Mißachtung vor.... Utopisch? Sinnvoll? Bewährt? Alternative?

    ... das muss dann aber auch in den Verträgen stehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Gruß Canislupus

  • Ein siebentausendseitiges EHS-Dokument ist explizit Vertragsbestandteil.


    Fakt: allein wegen EINES Punktes(*) kann ich ALLE Kontraktoren wegen Vertragsbruchs drankriegen. Das ist aber nicht das Ziel :)


    Zu (*): Es gibt zig Punkte, die KEINER einhält. Ich kann mir also aus einem dicken Pool einen Punkt aussuchen und alle von der Baustelle werfen. Weitere zig Punkte gibt es auch, die jeweils individuell nicht eingehalten werden. Es können natürlich nur Individuen verwiesen werden, nicht der Kontraktor insgesamt.


    ABER wenn ich das tue, bin ich keine Vertrauensperson mehr.


    Bei Sabotage platzt mir aber der Kragen...

  • Moin,
    meiner Erfahrung nach kannst du das Problem nur schwer mit Sanktionen lösen, grade wenn das "Ursprungsproblem" (wie so häufig) mangelnde Gerüstbauekapazität ist. Wenn die Leute 2-x Stunden warten um das Gerüst für ihre Bedürfnisse umgebaut zu bekommen warten müssen, kriegen die hinterher von dem Vorarbeiter so eine verbraten, dass deine Zurechtweisung wahrscheinlich weniger dramatisch ist. Ich habe auf Baustellen mit einem funktionierendem "Stand-by-Gerüstbau" eine hohe Akzeptanz von sicheren Gerüsten und gute Absprachen bei montagebedingt notwendigen Gerüständerungen erlebt. Das absolute Gegenteil, wie wohl bei dir, allerdings auch. Dann allerdings war das, zumindest für mich fast immer nachvollziehbar, dem Zwang der Konkratoren geschuldet ihre Arbeit halt auch mal irgendwann fertig zu kriegen...


    Gruß
    Moritz

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  • Guten Morgen
    So etwas ähnliches sehe ich oft als SiGeKo. Ich setze umgehende Frist zur Mängelbeseitigung und sperre das Gerüst solange. Gab da schon oft böse Anfeindungen und wurde doch benutzt. Na dann halt Gewerbeaufsicht informiert und um dringenden Handlungsbedarf gebeten. Gerüst wurde dann von Gewerbeaufsicht gesperrt und Ordnungsstrafe angedroht. Geht doch... Schade das man halt zu solchen Mitteln greifen muss, wenn der Verantwortliche Bauträger/Unternehmer/Sub glaubt alles einfach aussitzen zu können.
    Gruß Martin

  • Das wäre dann die harte Tour. Diese Tour überlasse der Bauleitung. ZUM GLÜCK bin ich nicht der SiGeKo - arbeite denen nur zu.

    ...und wie äußert sich der SiGeKo dazu?


    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ...und wie äußert sich der SiGeKo dazu?
    Gruß Andy

    "Blah Blah Blah...."


    In Belgien laufen die Uhren etwas anders....


    Mein Joker:
    - ich darf alles aufschreiben und weiterleiten
    - ich darf die Umsetzung begleiten
    - ich DARF konkrete Anweisungen geben bei aktuellen Verletzungen der Sicherheitsvorgaben, MUSS aber nicht (heißt, ich muss niemandem hinterher-rennen, hinterher-klettern usw. ich darf auch erst mit dem Protokoll berichten)
    - da ich weder bestellt noch beauftragt bin, habe ich völlig freie Hand zu tun oder zu lassen was ich will (solange ich die Kontraktoren im Auge habe).


    Sehr-sehr komfortabel.


    Diejenigen, die in der Verantwortung stehen sind froh:
    - über mein Eingreifen
    - über meine Hilfen bei der Umsetzung sicherheitsgerechter Arbeitsweisen
    - und was ich nicht sehe und berate - Pareto - 80/20 - that's life...


    Den eigentlichen Job des SiGeKo macht einer der Bauleiter (koordiniert die Arbeiten) - der vom größten Abschnitt der Baustelle. Die SiGeKo gehen täglich ein Stündchen über die Landschaft und schreiben Details auf - Stichproben zu Gefährdungen, die sie entdecken - was extrem wenig ist. Aufgeschrieben werden kaputte Rückspiegel, auf denen der LKW liegt... Der LKW wird nicht erwähnt.



    ...dass wir uns nicht mißverstehen:
    - die SigeKo sind sehr nett, fleißig und zuverlässig. Ihre Aufgabe scheint aber anders definiert zu sein, als bei uns.
    - ich verstehe mich gut mit den SiGeKo, aber ihre "Macht" scheint sehr begrenzt
    - meine fragen nach der Ausbildung/Fortbildung für SiGeKo: das Niveau und auch die Anforderung an die Vorbildung scheinen sehr begrenzt zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Ist nur X Monate, 1<=X<=5


    Aktuell X=2


    P.S., die eigentliche Antwort: ja.


    Bin zum ersten mal im Leben an einem Arbeitsplatz tiefentspannt. Alles, was ich mache ist gut. Nichts, was ich NICHT mache, würde JEMALS auffallen. Ein Traum.
    Auf Dauer ist das natürlich mäßig... Aber für einen Sommer? Cool :)

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Warum beschwerst (sorgst) du dich dann über verschwundenen Seitenschutz, wenn alles so Cool ist?


    Bei mehreren hundert Arbeitern ist eine stramme Organisation über Arbeitsfreigaben nicht verkehrt.


    Auf meiner Baustelle war jeden Abend vor Feierabend Koordinationsbesprechung mit allen Bauleitern.
    Auf einem Plan auf einem Magnetboard wurde mittels bunter Magnete gekennzeichnet wer wo arbeitet.
    Der Arbeitsfreigabeschein beinhaltete neben der Tätigkeitsbeschreibung eine Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung.


    So behielt ich einigermaßen den Überblick über wer wo was machte und konnte entsprechend gezielt die gefährlichsten Bereiche kontrollieren.
    Arbeitsfreigaben musste jeder in Kopie auf der Baustelle vorzeigen können. Wenn die Maßnahmen nicht eingehalten waren gabs eine Verwarnung, nach der dritten Verwarnung dann einen Tag Baustellenverbot.


    Nachdem tatsächlich ein kleines Gewerk ein Baustellenverbot für einen Tag ergattert hatte, haben sich alle in die Regeln gefügt. Und das Projekt konnte ohne schwere Unfälle zu Ende gebaut werden.

  • Ich beschwere mich nicht, ich suche eine Lösung. :)


    Ja, das mit den Freigaben habe ich mit ZWEI Gewerken versucht zu organisieren (morgens), aber selbst das klappt nicht: denn die wissen nicht, was sie tun. Heißt: es wird besprochen, aber plötzlich ist alles anders, und keiner sagt keinem etwas. Weder der Arbeiter dem Chef, noch der Chef Anderen...


    Baustellenverbot... Die Drohung steht im Raum. Die Baustelle ist aber zu klein. Das heißt, jedes Verbot kostet den Hauptkontaktor selbst Kohle ohne Ende. Die Subs stehen auch nicht Schlange, um dort anfangen zu können...


    Mehr Geld - mehr Macht.


    Ab einem bestimmten Punkt haben meine Berichte schiere Panik ausgelöst.


    Tatsache ist, dass ich die eigentliche Lösung des Unternehmens bin: sie hoffen, dass ich diese Gefährdungen bemerke und lokal beseitigen lasse. Das klappt. Den Gedanken der Prävention würde ich trotzdem gerne einpflanzen. Berufskrankheit.


    Die Haupt-Sorgenkinder sind ein großes Gewerk.


    Aber tageweise aussetzen werde ich diskutieren.

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  • so ein großes Gewerk hatte ich auch mal, quasi der Hauptauftragnehmer, es hat etwas gedauert, aber nachdem wir den Polier (für den Arbeitsschutz die reinste Zeit und Geldverschwendung bedeutete) von der Baustelle verwiesen haben funktionierte es plötzlich mit einem neuen sehr viel besser.
    Organisation der Arbeiten ist machbar, man muss nur selber so konsequent sein dass man nicht geplante Arbeiten stoppt. Zumindest solange bis ein neuer Freigabenantrag vorliegt. Ist natürlich abhängig davon wie die Verträge lauten. Wenn keine "Strafen" vorgesehen sind, dann hat der Bauherr natürlich das nachsehen. Und du die A...karte. :D

  • Wie gesagt, ich bin fein raus :)


    Wir spielen Böser Cop, guter Cop. ich bin der gute Cop, der hilft, wenn der böse Cop (Bauleiter) mal wieder "durchdreht" (natürlich nach Drehbuch).


    Aber diese Tageweise Sperre für Gewerk/Person ist eine gute Idee zwischen verweis von der Baustelle und Untätigkeit.


    Vertrag: der EHS-Plan ist Teil des Vertrages, und der Verweis von der Baustelle Teil des EHS-Plans.


    Demnach gibt es die Wahl zwischen einen Tag rote Karte (nicht vertraglich geregelt), oder gleich die schwarze Karte: Disqualifikation (vertraglich geregelt). Verträge sind ja zweiseitig, und ich denke, die rote Karte wird aktiv gewählt (was wiederum einen Vertrag bedeutet), wenn sonst die Schwarze käme.


    Vorarbeiter loswerden - bin schon dabei.

  • Wem berichtest du über die festgestellten Mängel, wer ist in der Verteilerkette?


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Infos: unsere Gerüste sind entweder flacher, temporärer Seitenschutz ohne Statik, oder es werden hauptsächlich Böden oder einzelne Seitenteile entfernt (Knieleisten usw.). Einige Gerüste sind temporäre Aufgänge statt Treppen, die noch gebaut werden. Von denen wurden auch EINIGE teilzerlegt und als Wrack hinterlassen.


    Außerdem sind die Gerüstbauer auch keine Halbgötter. Sie arbeiten mit wechselndem, teilweise noch am selben morgen angelerntem Personal. Fakt. Da haben WIR bessere Leute mit drastisch mehr Erfahrung in dem Gewerk, in dem unsere komischen Gerüste eingesetzt werden.


    Bei der Baustelle handelt es sich um eine Industrieanlage mit vielen Rohren und anderen Leitungen. Ein sukzessiver Umbau der Gerüste ist unabdingbar, anders KANN man die Anlage gar nicht bauen. Für das erste Teil braucht man das Gerüst wie es ist, für das nächste Teil muss was wech....


    Mittlerweile kristallisiert sich folgendes heraus....


    - ALLE schwarzen Schafe haben folgendem Text drauf: a) "Gerüste dürfen nur vom Gerüstbauer geändert werden" und b) "Ohne Freigabe durch den Gerüstbauer darf niemand auf das Gerüst"


    - Diese beiden Dogmen resultieren in:

    * heimlichen Änderungen

    * Weigerung die Änderung rückgängig zu machen (siehe Satz a)

    * Bei geänderten Gerüsten wird der grüne Freigabeschein geschützt und gehütet, denn sonst darf niemand das Gerüst betreten.

    * Chefs geben Anweisung Gerüst zu ändern, und verstecken sich hinter einer Statik-Diskussion, weswegen sie die grüne Freigabe behalten wollen - sehen aber nicht ein, dass dies eigentlich Urkundenfälschung ist


    Ich habe mir mal das Gehirn gemartert, und dabei auch einige Ansagen von Cheffs bei Audits durch den Kopf gehen lassen. Ich rede von Cheffs von Niederlassungen von Großkonzernen, mit einer mächtigen Rechtsabteilung, deren Aussage nicht falsch sein muss...


    Grundtenor: Gesetz sticht Verordnung sticht Vorschrift sticht Information.


    Also, meiner Meinung nach, bis mir jemand die Meinung austauscht:


    A) Ausgangslage: Laut DGUV I darf nur der Gerüstbauer Änderungen vornehmen (bzw. je nach Absatz: soll). In ähnlicher Situation entgegneten der besagte Cheffs: Laut BetrSichV muss der Arbeitgeber die Gefährdungen des Arbeitsmittels beurteilen. Laut ArbSchG ist sowieso alles allgemein geregelt, und das ArbSchG lässt mehr Freiheiten als so manche DGuV-Publikation.


    Mei Gedankengang:


    B) Das Gerüst ist ein Arbeitsmittel.

    - Das Arbeitsmittel wird in einem technisch einwandfreien Zustand (hoffentlich) übergeben.

    - Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb verantwortlich

    - Veränderungen am Gerüst, die die Statik nicht betreffen, sind klassische Arbeiten mit Absturzgefahr

    - die Beurteilung der statischen Relevanz ist auch für Nicht-Gerüstbauer möglich (Meister, Techniker, Ingenieur mit relevanter Erfahrung). Das ist der kritischste Punkt meines Gedankengangs.

    - vor dem ersten Handgriff ist die Freigabe des Gerüstbauers zu entfernen, das Gerüst (bzw. der betroffene Bereich) ist für die Allgemeinheit zu sperren

    - für klassische Arbeiten mit Absturzgefahr gibt es wegen fehlender Alternativen die PSAgA mit allen Konsequenzen. Alle notwendigen Maßnahmen werden von den Zugangsberechtigten eingehalten (inkl Wirkungskontrolle der Schutzmaßnahmen) - sollten...


    Mein Fazit:

    - Gerüst darf verändert werden, wenn eine GB nach BetrSichV vorliegt, und die GB für die Mitarbeiter nach ArbSchG aktualisiert wird.

    - ein Gerüst muss ohnehin nicht zwingend für das sichere Betreten durch beliebige Personen gebaut sein

    - der Bauleiter muss die Verantwortung für sein Gerüst ohnehin übernehmen (hier hapert's, die Bauleiter glauben an den Gefahrenübergang auf den Gerüstbauer, solange der grüne Zettel am Gerüst hängt)

    - nach Beendigung der Arbeiten muss ein sicherer Zustand hergestellt sein.


    Eine ständige Präsenz des Gerüstbauers wird abgelehnt. War leider auch nicht Teil der Ausschreibung. Ich werde unserem Unternehmen vorschlagen, diese Lösung ins Lastenheft zu schreiben.

  • Bei uns nicht nötig. Jede Arbeitsbühne erreicht jeden Punkt, wo einer hängen könnte - bzw. der Betroffene kann von einem Gerüst aus einfach rein gezogen werden. Hier sind wir recht unkritisch aufgestellt.


    Aber danke für den Tipp für später.