Beiträge von TKXSIBA

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    Hi, erstmal danke für die Antworten.
    Nach meinem Wissensstand dienen die Prüffristen in der alten BGV A3 bzw.DGUV Vorschrift 3 nur noch der Orientierung. Nach der TRBS 1111 soll ein GB durchgeführtwerden, anhand des Ergebnisses soll die Frist festgelegt werden, z.B. anAnlehnung Prüffristen der DGUV.
    Ein paar Kriterien habe ich bereits, aber diese sind für die GB zu wenig.

    MfG

    Hallo liebe Sifagemeinde,

    ich bin auf der suche nach einer Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffrist Prüfung Gebäudeinstallation nach der VDE 0100-600, bzw. auf der suche nach einem Fragenkatalog über die Bewertungskriterien (mir fällt dazu nichts richtiges ein).
    Könnt Ihr mir da weiterhelfen?

    MfG
    TKXSIBA

    Also auch die Kosten der Übernachtung und Verpflegung trägt ebenfalls die jeweilige BG.

    Hm, wegen dem Bildungsurlaub, also bei mir in der Meisterausbildung war es so, dass es auf das Bundesland ankommt, nicht jedes Bundesland hat diesen. Und dieser war hier in der Pfalz auch nur 5 Tage im Jahr, glaub ich.

    Falls wir von gleichen sprechen sollten


    mfG aus der Pfalz

    Bei Xervon wird das auch nichts werden mit der SIFA, spreche aus eigener Erfahrung, Buchen hat da stark die Kostenbremse angezogen. Habe das gleiche Problem

    Warum sollte er von TK zu Xervon wechseln??

    Also du kannst dich bei der BG Bau extern anmelden, Kosten ca 5.500 Euro mit Übernachtung und Verpflegung, fallst du nicht in der nähe eines Ausbildungsortes wohnst.

    Ich habe schon öfters gelesen, es gibt auch immer wieder Probleme mit der Anerkennung der BG, wenn man einen anderen Anbieter nimmt. Evtl. TüV und Dekra nicht.

    DIe BG wird von den Kosten der Billigste Anbieter sein.

    Es werden auch sehr viele SIFAS gesucht, aber keiner ist bereit, aus kostengründe selbst auszubilden, wollen alle ausbebildete.

    Dass sind meine Erfahrung in dieem Bereich.


    mfG aus der Pfalz

    Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es die Betriebssicherheitsverordung, die die Prüfungen fordert (§7,4 und 10 sowie Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen). Die TRBS1111 für die Gefährdungsbeurteilung und für die befähigte Person die TRBS 1203.
    Vor einigen Jahren waren die Prüfungen in den VBG´S geregt, die aber zug um zug mit dem EU-Recht aufgehoben wurden.
    Diese VBG dürfen aber noch als Stand der Technik angesehen werden, wenn es keine neue Regelungen dies bezüglich gibt.

    In der BGR 500 ist evtl. auch noch einiges


    Hoffe konnte ein wenig weiter helfen


    Gruss aus der Pfalz

    jup, die TRBS 2131 ist seit 2 Jahren zurückgezogen, und ist es auch bisher immer noch.

    Es ging darum, dass geschrieben wurde, die A3 aufzuheben.

    Da ich im Internet nichts darüber gefunden habe, habe ich mit der BG Bau gesprochen, Aussage: Ist ein Falschmeldung. Bleibt alles beim alten.

    P.S. An alle die bei der BG Bau sind, dort ist die BGV D36 nicht zurückgezogen, weil war auch mal ein Thema hier

    Danke Niko


    mfg

    Guten Morgen liebe Sifa-Gemeinde

    ersteinmal ein frohes neues Jahr an alle.

    Bin auf Sifa-News auf einen Bericht gestossen, und wollte wissen, ob jemand hier genauere Infos dazu hat.

    Arbeitsschutzorganisation

    Gedanken zum Ende der BGV A 3

    News | 02.01.2012

    Was lange währt, wird endlich gut: Die ehemaligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften VBG 4, BGV A 2 und BGV A 3 sind keine Regelwerke der Berufsgenossenschaften mehr. Durch die europaweite Reformierung des Arbeitsschutzes ist dieser in den Zuständigkeitsbereich des Staates gerückt. Die in Jahrzehnten bewährten arbeitsschutzrechtlichen Regelwerke sind hiermit jedoch nicht von heute auf morgen überholt und schlecht. Man hat die in jahrelanger Erfahrung gesammelten Informationen nun als staatliches Recht und nicht als eine Bestimmung der Unfallkassen in der TRBS 2131 niedergeschrieben.

    Was ändert sich für das Unternehmen?
    Entsprechend dem Präventivgedanken der Betriebssicherheitsverordnung wird der Unternehmer verpflichtet, sich im Vorfeld Gedanken um die Sicherheit zu machen. Dies bedeutet für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte, dass über eine Gefährdungsbeurteilung Prüfintervalle festgelegt werden müssen. Besonders fällt hierbei ins Gewicht, dass der in der Vergangenheit bestehende direkte/indirekte Bezug auf die VDE Vorschriften fehlt. Dies und die Tatsache, dass die Grenzwerte auf 25 V AC und 60 V DC gesenkt worden sind, führt dazu, dass durch eine qualifizierte und befähigte Person entsprechende Prüfintervalle ermittelt werden müssen.


    Quelle: http://www.sifa-news.de/news/arbeitssc…nde-der-bgv-a-3


    Für Inos bin ich dankbar


    Gruß aus der Pfalz

    Hi

    Beauftragte die mir einfallen:

    Gewässerschutzbeauftragter nach Wasserhaushaltsgesetz

    Srörfallbeauftragter nach Bundesimmisionsschutzgesetz

    Strahlenschutzbeauftrager nach Strahlen und Röntgenverordnung bei radioaktiven Materialien oder wenn Röntgenanlagen betrieben werden

    Laserschutzbeauftragter nach BGV B2 für Laser Klasse 3b oder 4

    Gefahrgutbeauftragter nach Gefahrgutbeautragtenverordnung

    Umweltbetriebsprüfer nach EG-VO Nr. 761/2001, EMAS II

    Eine Peron, der die Prüftiefe und Prüffristen festlegt, für Prüfungen elektr. Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverornung, BGV A3 und der neuen VDE 0701/0702

    Sachkundiger für Prüfungen PSA Kategorie 3

    Mit Sicherheit gibt es noch einige mehr


    Gruß aus der Pfalz

    Moin,

    Bei uns werden auch die Punkte der letzten Sitzung nochmals angesprochen, wie der Stand der Umsetzung ist.

    Rückblick der letzen 3 Monate, es werden neue Projete, Zielsetungen etc.

    Bei der Sitzung können alle Beteiligten offen Dinge ansprechen.

    Bei jeder Sizung ist der Betriebsarzt und der zustände BG-Mitarbeiter mitanwesend, und stehen für Fragen und Anregungen zur verfügung.

    Ziel und Zweck des Auschuss sollte eine ausgewogene Zusammenarbeit und Dialog zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten sein.


    mfg

    aus der Pfalz

    Auf jeden Fall sollte auch die indirekte Gefährdungsbeurteilung im Nachfeld nicht außer Auge gelassen werden.

    Unfallursachenermittlung (Gefähdung-->Unfallbegünstigter Faktor-->Maßnahme noch TOP), evtl. anpassung der Gefährdungsbeurteilung, evtl. anpassung der Betriebsanweisung und evtl. erneute Unterweisung der Mitarbeiter bei organisatorischen Änderungen.


    Grüße aus der Pfalz

    Zu alles was Stecker hat:

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Dazu gibt es die BGV A3, die teilweise durch die Betriebssicherheitsverordung verändert wurde, zb. gibt es die 2% Regelung nicht mehr, und die Prüffristen können als Richtwert angenommen werden, da die Fristen durch eine Gefähdungsbeurteilung nach der TRBS 1111 festgelegt werden. Weitere TRBS ist noch 1201 und die 1203 Prüfung durch befähigte Person.

    Die neue vereinigte VDE 0701-0702 ist ebenslals zu beachten, da dort einige gravierende Änderungen vorgenommen würden. Noch von Interesse ist die BGi 600. 608, 954, 5090 und 5190. Bei den Prcd gibt es auch noch einiges zu beachten.

    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Ebenfalls die BGV A3 und ich meine die VDE 0100 Teil 600 welche jetzt zur Niederspannungsrichtlinie zählen müßte, wie eigentlich die ganze VDE 0100, wenn ich mich jetzt nicht täusche.

    BGR 500 und andere TRBS ´en,BGR und BGI reglen auch einiges zur Prüfungen, welches man aber über google in erfahrung brüngen müßte.

    Hoffe konnte soweit weiterhelfen


    Gruss aus der Pfalz

    Infos dazu findest du auch in den VDE-Vorschriften. Da wird zum z.b. auch festgelegt, welche Sicherheitsfunktionen der Notaus haben muss, z.b. zum wiedereinschalten muss eine beabsichtige Handlung erfolgen, Überbrückungssicher, Zwangsgeführte Leitung etc. Es wird auch zwischen NOTAUS und Nothalt etc. unterschieden, da Notaus prüfplichtig sind, Nothalt nicht.


    Not-Aus-Einrichtungen


    VDE 0660 Teil 210:1998-09

    Niederspannungsschaltgeräte Steuergeräte und Schaltelemente - Elektrisches NOT-AUS-Gerät mit mechanischer Verrastfunktion Norm-Nr: DIN EN 60947-5-5 VDE-Klass.: VDE 0660 Teil 210

    VDE 0100 Teil 460:1994-02

    Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Schutzmaßnahmen, Trennen und Schalten Norm-Nr: DIN VDE 0100-460 VDE-Klass.: VDE 0100 Teil 460

    VDE 0113 Teil 1:1998-11

    Sicherheit von Maschinen, Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Allgemeine Anforderungen, Norm-Nr: DIN EN 60204-1 VDE-Klass.: VDE 0113 Teil 1

    DIN EN 418, Ausgabe:1993-01

    Sicherheit von Maschinen; NOT-AUS-Einrichtung, funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze; Deutsche Fassung EN 418:1992


    Quelle: http://www.lasersafe.de/notause.htm

    Google ist dein Freund . de

    MFG aus der Pfalz

    Hi,

    habe über google folgendes gefunden, aber keine Ahnung ob noch aktuell, aber das kann man ja nachprüfen.

    Prüfung von Hubwagen

    Handbetätigte Hubwagen ohne Motorantrieb sind gemäß GUV-V D 27.1

    als Flurförderzeuge anzusehen und müssen daher mindestens jährlich

    geprüft werden.

    Die Prüfung kann von sachkundigen Personen durchgeführt werden.

    Sachkundig sind Facharbeiter aus dem Bereich Schlosserei

    oder KFZ. Die nachstehende Liste der notwendigen

    Arbeiten ist der BGG 941


    (früher ZH 1/414) entnommen.

    .Quelle: http://www.sicherheit.uni-hd.de/formulare/hubwagenpruefung.pdf

    Hoffe, konnte soweit weiterhelfen.

    Mfg aus der Pfalz

    bin da der gleichen Meinung wie Niko

    Gefährdungsbeurteilung erstellen, Maßnahmen festlegen.

    Es mit auf jeden Fall ein Berührungsschutz vorhanden sein, damit ein elektr. Körperdurchströmung ausgeschlossen wird.

    Es muss auch verhindert werden, adss die elektr. Bauteilen zustauben und dass diese vor Nässe geschützt werden.


    Grüße aus der Pfalz

    Evtl. findst du etwas in der VDE 0100 Teil 559 Leuchten und Beleuchtungsanlagen