Automatische externe Defibrillatoren (AED)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • die meisten Hersteller verticken die Defis mit Wartungsverträgen

    ...und dies Ausnahmsweise mal mit gutem Recht.
    Es dürfte schwer fallen, dass ein medizinischer Laie und/oder ein Laie im Umgang mit Medizinprodukten diese ordnungsgemäß regelmäßig prüft.

    Am besten wendest Du Dich an den Hersteller des Produktes oder denjenigen, der auch den AED verkauft und installiert hat.

    :bremse:

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    unser zeigt rechtzeitig an wann ein Batteriewechsel o. Service ansteht. Die Batterien tauschen wir selber. Beim Service bekommen wir ein rechtzeitig ein Ersatzgerät was dann nach dem Service/Wartung wieder getauscht wird.
    Klappt eigentlich sehr gut. Die Zubehörteile werden bei uns alle drei Jahre ausgetauscht.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Guten Morgen, ich stieß heute bei der Recherche auf diese Konversation aus 2011. Ich suche ganz aktuell nach einer Handlungsanweisung, Beschreibung oder Betriebsanweisung für die Prüfung dieser AED/ Defis. Und zwar nicht aus Sicht des möglichen Anwenders (Ersthelfers), sondern in Bezug auf die Prüfung zur Betriebsfähigkeit (Anschluss Elektroden prüfen, Akkubetrieb usw.). Wenn da jemand was hat, wäre das klasse und eine große Hilfe für mich.

    VG Sifuzzi

    Hallo Sifuzzi,

    die Handliungsanweisung ergibt sich aus dem in der Bediensanleitung genannten Verfahren und eventueller Protokolle.

    Da der Aufbau und die Selbstkontrolle von Gerät zu Gerät unterschiedlich ist, wäre es hier interessant zu wissen um welches Gerät es sich Handelt. (gerne auch per PN an mich)

    Ein weitere Veränderung gibt es, Aufgrund der Veränderung der Medizinproduktebetreiberverordnung (MedBetrV) - hier werden Sicherheitstechnische Kontrollen der Geräte gefordert, die Frist beträgt 2 Jahre - Ausnahme Geräte die sich im öffentlichen Raum befinden. (Definition ist ehr schwierig)
    Hier versuchen einige Hersteller mittel ergänzender Angabe der Herstellerinformationen diese auszuschließen. (Unser hat es versucht, aber die Behörde sagt "Prüfpflicht besteht aufgrund der Verordnung)

    Weiterhin sind alle medizinischen Geräte Einweisungpflichtig geworden - somit auch ein AED, hier kann man aber gem. § 4 Abs. 3 MedBetrV eine Beurteilung diesen für selbsterklärend einstuft.

    Als Informationsschrift kann hich hier für alle diese DGUV Information empfehlen.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • ANZEIGE
  • Guten Tag allerseits, erst einmal Danke für die vielen Ratschläge und Unterlagen, sei es über das Portal, als auch über PN. Das sind nahezu alles die Dinge, die ich bereits besitze, deshalb will ich mein Anliegen konkretisieren. Dabei will ich äußerst vorsichtig argumentieren und den Sachverhalt möglichst anonym beschreiben, da die Sache bereits bei unserem Kunden eskaliert. Also wir sind als Dienstleister beauftragt, die AED des Kunden auf Betriebsbereitschaft hin zu prüfen. Wöchentlich werden die Dinger also je nach Typ (lt. Betriebsanleitung) im Zuge von Rundgängen geprüft, ob die Elektroden drin sind, die Diagnose- Taste gedrückt ob der Akku ok ist usw.). Nach meiner Auffassung eine Tätigkeit die selbst mit laienhaften technischen Verständnis für jeden möglich wäre, der des Lesens mächtig ist und somit Menschen mit einer technischen Berufsausbildung zuzumuten ist (Befähigung). Leider sieht der Kunde das nicht so und fordert eine explizite Qualifikation, die eher für den Geräteverantwortlichen anzuwenden wären, eben all die Dinge, die Sie/ ihr mir hier zur Verfügung stellt. Wir sind wir aber keine Geräteverantwortliche, sondern eher über Vertrag sein "verlängerte Arm". Ich muss ja auch nicht KFZ Mechaniker sein, um die Reifenprofiltiefe zu messen, oder Wasser aufzufüllen im Kühlsystem oder Scheibenwischerwaschanlage. Um die Sache zu deeskalieren, will ich eine Handlungsanweisung (Checkliste) basteln, die diese Tätigkeiten der "Betriebsbereitschaftsprüfung" näher beschreibt und eine Schulungsunterlage. Damit will ich dem Kunden eine für uns ausreichende Qualifikation desjenigen Servicetechnikers "verkaufen", der diese Dinger "prüft" (ich will das nicht einmal "prüfen" nennen). Ich hoffe ich konnte mit meinen Konkretisierungen Licht in meinem Problem bringen. Also, es geht nicht um die konkrete Anwendung des Defi und auch nicht um die Geräteverantwortung! Beste Grüße Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Also wir sind als Dienstleister beauftragt, die AED des Kunden auf Betriebsbereitschaft hin zu prüfen

    Antwort wie gehabt.

    Deine Handlungsanweisung kannst du nur mit der Betriebsanleitung "basteln". Aus dieser können die prüfrelevanten Angaben entnommen werden. Deine Schulungsunterlagen müssen dann auch auf die zu prüfenden Geräte zugeschnitten sein.

    VG

  • Moin,

    vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich sehe Dein Problem noch nicht ganz. Du weißt, was geprüft werden muss, kannst also eine entsprechende Checkliste erstellen. Das dürfte jetzt nicht das Problem sein. der Rest ergibt sich dann für mich aus der DGUV-I 204-010.

    Zitat von DGUV-I 204-010 Ziffer 2.1

    Nach Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) haben die Unternehmen eine beauftragte Person („Gerätebeauftragter") zu benennen, die in die sachgerechte Handhabung, die Anwendung und den Betrieb des AED vom Hersteller oder einer beauftragten Person eingewiesen ist. Die beauftragte Person hat insbesondere die Aufgabe, den vorhandenen AED regelmäßig zu überprüfen, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen (z. B. Batterie, Akku, Klebeelektroden). Außerdem führt sie das Medizinproduktebuch. Im Medizinproduktebuch des AED werden Gerätedaten, Daten zur ersten Inbetriebnahme, Geräteverantwortliche, notwendige sicherheitstechnische Kontrollen sowie Wartungsintervalle dokumentiert

    Damit ist doch eigentlich klar, wer die Prüfung machen soll. Der Unternehmer hat eine Person zu benennen. Die Einweisung kann ja über Euch erfolgen, und schon hat man die Person , die befähigt ist, diese Prüfungen durchzuführen. Falls der Unternehmer nicht einen unwilligen, des Lesens unkundigen Mitarbeiter auswählt, sind doch alle Spatzen gefangen oder habe ich Deinen Gedankengang nicht korrekt erfasst?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • will ich eine Handlungsanweisung (Checkliste) basteln, die diese Tätigkeiten der "Betriebsbereitschaftsprüfung" näher beschreibt und eine Schulungsunterlage.

    Da würde ich Kontakt mit dem/den Hersteller(n) aufnehmen. In der Bedienungsanleitung zum Gerät müsste ja auch zu finden sein, was der Hersteller vorgesehen hat, das man als Kunde prüfen soll und kann und in welchen Zyklen. Weiterhin wird man dort wohl auch finden, wann das Gerät zum Service muss bzw. einer Herstellerüberprüfung bedarf. Möglicherweise hat der Hersteller bereits eine entsprechende Checkliste.

    Nach meiner Auffassung eine Tätigkeit die selbst mit laienhaften technischen Verständnis für jeden möglich wäre, der des Lesens mächtig ist und somit Menschen mit einer technischen Berufsausbildung zuzumuten ist (Befähigung). Leider sieht der Kunde das nicht so und fordert eine explizite Qualifikation,

    Kommt mir irgendwie bekannt vor. Da fordert man irgendwelche überzogenen spezifischen Qualifikationen, möchte aber möglichst nur einen "Hilfsarbeiter" bezahlen.
    Bei uns fühlt sich ein Gas/Wasser-Installateurmeister nicht in der Lage einen Mitarbeiter darin zu schulen, wie man eine Propangasflasche an eine Armatur anschließt. Man möge dieses hochspezifische Fachwissen doch bitte extern einkaufen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Moin Frank, ich bin schon dabei .... Ich will sichergehen, dass ich dabei alles berücksichtige, musste lernen dass es mehrere Typen geht. Habe mir auch selbst welche angeschaut und gesehen, das das Ding sogar mit mir spricht. Aber du hast schon Recht, von "Problem kann man eigentlich nicht mehr sprechen. Eher ein Luxusproblem ;-). Ich möchte jetzt noch den Kunden irgendwie einfangen und gut ist ....

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513