Zuständig für das erstellen der Gefährdungsbeurteilungen und der Betriebsanweisungen.

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  • Hallo, habe ein paar Probleme hoffe aber das ihr mir weiterhelfen könnt...

    Erstmal aber zu meiner Person:

    - 29 Jahre

    - Handwerksmeister

    - arbeite in einem Unternehmen mit 130 Mitarbeitern im Bereich der Metallbearbeitung

    - Hauptanstellung als Teamleiter (15 MA)

    - zudem angehende FaSi (P1 + P2 erledigt)


    Erstelle hier in unserem Unternhemen zusammen mit den jeweiligen MA und Abteilungsleitern die Gefährdungsbeurteilungen und anschließend die Betriebsanweisungen.
    Auf dem Dokument steht dann, erstellt durch meine Person, und lasse sie anschließend von der GF und dem BR unterschreiben.

    Es ist ja eigentlich Aufgabe der GF dies alles erstellen zu lassen aber die komplette Erstellung der GB fürs ganze Unternehmen werden an mich deligiert. Und das erstellen der Betriebsanweisungen, was
    ja eigentlich Aufgabe meines Vorgesetzten ist wird wiederum durch ihn an mich deligiert.
    Und komme von daher auch kaum noch zu meinen eigentlichen Aufgaben in meinem Produktionsabschnitt.


    In wieweit bin ich denn bei dieser Konstelation jetzt haftbar und wie könnte ich diesen Umstand am besten ändern? ?(
    In wieweit kann ich mich denn auf die rein beratende Funktion einer SiFa berufen und evtl. das erstellen verweigern?


    Gruß und schonmal Danke,
    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von holti-otti (8. Februar 2011 um 11:08)

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  • Hallo Thomas,
    für das erstellen der BA ist der Unternehmer verantwortlich, bei erfolgter Pflichtenübertragung im GAB dann der jeweilige Lienienvorgesetzte/ Personalverantwortliche - der der auch die MA bei Verstößen abmahnen kann.
    Verantwortlich ist immer der jeweilige Personalvorgesetzte, die SiFa kann nur bei vorsätzlicher falscher Beratung belangt werden.
    Bei uns wird das folgendermaßen gelebt. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen für Tätigkeiten erstellen die Schichtleiter / Meister mit mir zusammen bzw. ich mache Mustervorschläge.
    Die Gef. Beurteilungen werden von Betriebsrat, SiFa und dem Ersteller/ Vorgesetzten unterschrieben und sind dann gültig.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • ...verweigern kannst Du dich der Sache nicht so einfach sicherlich nicht. Als Teamleiter bist Du ja sicher der direkte, disziplinarische und organisatorische Vorgesetzte Deiner Workforce, oder?!?! In diesem Falle hast Du auch die entsprechenden unternehmerischen Pflichten, wozu auch die Erstellung der GefB und BA gehört.

    Was die Übertragung dieser Aufgaben auf den Gesamtbetrieb angeht, so ist auch dies eine Frage der Pflichtenübertragung. Selbstverständlich kann Dein Arbeitgeber Dir diese Pflicht übertragen. Er muss dann allerdings auch die Ressourcen, sprich Zeit, zur Verfügung stellen. Ein "Zurückziehen" auf die Beratungstätigkeit ist Dir in diesem Falle eher nicht möglich. Dies ist sicher ein Preis für eine solche "Doppelfunktion".

    Aber auf der anderen Seite kannst Du das auch positiv sehen und Deinen Einfluss im Gesamten Betrieb geltend machen - hat auch was für sich...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Dankeschön für die schnellen Antworten, werde mich wohl mal mit meinem Chef auseinandersetzen müssen.

    bei uns verstehen alle wohl was anderes was den Aufgabenbereich einer SIFa angeht...

    (naja bin ja auch noch lange nicht ausgelernt) :D

  • bei uns verstehen alle wohl was anderes was den Aufgabenbereich einer SIFa angeht...

    Geh mal davon aus, dass das nicht nur bei euch so ist. Wenn man schon jemanden für die Arbeitssicherheit hat, kann der ja auch das Rundumsorglospaket machen und die andern können ruhig schlafen. Glaubt Cheffe..... :cursing:

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Geh mal davon aus, dass das nicht nur bei euch so ist. Wenn man schon jemanden für die Arbeitssicherheit hat, kann der ja auch das Rundumsorglospaket machen und die andern können ruhig schlafen. Glaubt Cheffe..... :cursing:

    *Handheb*
    Zusatz: Machen Sie das auf so niedrigem Niveau wie möglich!

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Richtig!!!

    Habe vor kurzem das Thema "$$$" auch mal angesprochen, erstelle ja schließlich auch schon die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe und Maschinen).

    Bekam dann nur zu hören das wir ja noch eine externe FaSi haben, nur leider ist unsere externe FaSi nur immer zur ASA bestellt.

    Wußte allerdings auch nicht was man für eine Richtung ich für die ganze "Mehrarbeit" als SiFa angeben sollte, naja außer nach oben!! :D

    Mal abwarten.

  • Hallo holdi-otti,
    bin etwas verwundert das es Unklarheiten bei Dir gibt, obwohl Du schon P1 und P2 hinter Dir hast... ?(
    Du musst das Problem trennen, wie schon von MichaelD beschrieben:
    Für Deinen Bereich (für Deine Mitarbeiter) musst Du die Gefährdungsbeurteilungen machen und daraus resultierende Betriebsanweisungen, Unterweisungen etc...
    Für die anderen Bereiche bist Du nicht zuständig. Dieses geht aus der DGUV Vorschrift 2 hervor. Danach hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen und beraten, allerdings nicht die Beurteilung durchzuführungen. Da es nicht Bestandteil des Aufgabenbereichs ist, geht es somit auch nicht in die Zeitberechnung mit ein. Selbstverständlich kann der Unternehmer das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen an Dich delegieren - dazu benötigst Du dann aber auch entsprechende Zeiten. Mein Vorschlag, DGUV Vorschrift 2 einfach mal lesen - ein alter Grundsatz der Juristerei lautet: ein Blick in die Vorschrift führt häufig zu ungeahnten Erkenntnissen! Dazu gibt es aber auch noch jede Menge andere Informationsquellen, aus denen hervorgeht, dass die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nicht zum Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört.
    Haftbar ist generell der, der von rechtswegen die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat. Das ist der jeweilige Vorgesetzte. Nicht Du (abgesehen von Deinem eigenen Bereich).
    Besten Gruß!

  • die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nicht zum Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört


    Hallo,

    die Gefahrstoffverordnung sieht das nicht ganz so eindeutig:
    Gefahrstoffverordnung §7
    (7) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber kann bei der Festlegung der Maßnahmen eine Gefährdungsbeurteilung übernehmen, die ihm der Hersteller oder Inverkehrbringer mitgeliefert hat, sofern er seine Tätigkeit entsprechend den dort gemachten Angaben und Festlegungen durchführt.

    D.H. für mich:
    Hat der Arbeitgeber nicht selbst die SiFa-Ausbildung, so muss die SiFa (neben weiteren fachkundigen Personen) auch die Gefährdungsbeurteilung durchführen.
    Wie das mit der Bezahlung und den Arbeitsstunden geregelt wird, ist eine Einzelfallentscheidung.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • D.H. für mich:
    Hat der Arbeitgeber nicht selbst die SiFa-Ausbildung, so muss die SiFa (neben weiteren fachkundigen Personen) auch die Gefährdungsbeurteilung durchführen.
    Wie das mit der Bezahlung und den Arbeitsstunden geregelt wird, ist eine Einzelfallentscheidung.


    Das ist wohl so, die Fasi oder der Betriebsarzt haben per Order mufti die Fachkunde in die Hand gelegt bekommen. Für diese Bewertung trägt der Durchführende auch noch die 100% Verantwortung ?( und kann damit vor Gericht landen. Daher, wer sich nicht auskennt muss sich bilden. :thumbup:

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • beraten verwechseln alle, überhaupt wenn sie ihr Unvermögen betrachten, mit "der macht"

    in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1111 steht wer für die GB und wer für die Beurteilung verantwortlich ist! Er kann wenn er nicht selbst über die Fachkunde verfügt sich beraten lassen (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte) was empfohlen wird!

    Ich sehe schon, überall der selbe sch.... :cursing:

    Gruß Ralph (der mittlerweile auch zur PseudoFasi mutiert ist!) :wacko:

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)