Guten Morgen,
ein Mitarbeiter hat sich an einer Ständerbohrmaschine den kleinen Finger gebrochen, (er hatte Arbeitshandschuhe an - wurde aber auch darauf unterwiesen das dieses beim Bohren nicht erlaubt ist)
Von der ärztlichen Seite würde er für 2 Wochen arbeitsunfähig gemeldet werden. Er hat aber selbst angeboten weiterhin Büro/PC Tätigkeiten auszuführen, wo er auch eingesetzt werden kann.
Besteht nun weiterhin die Meldepflicht?
Von der betrieblichen Seite her ist es wünschenswert, wie ist dabei zu verfahren?
Vielen Dank schonmal im voraus.
Gruß
MST