Arbeitsunfall - Meldepflichtig oder nicht?

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  • Guten Morgen,
    ein Mitarbeiter hat sich an einer Ständerbohrmaschine den kleinen Finger gebrochen, (er hatte Arbeitshandschuhe an - wurde aber auch darauf unterwiesen das dieses beim Bohren nicht erlaubt ist)
    Von der ärztlichen Seite würde er für 2 Wochen arbeitsunfähig gemeldet werden. Er hat aber selbst angeboten weiterhin Büro/PC Tätigkeiten auszuführen, wo er auch eingesetzt werden kann.
    Besteht nun weiterhin die Meldepflicht?
    Von der betrieblichen Seite her ist es wünschenswert, wie ist dabei zu verfahren?

    Vielen Dank schonmal im voraus.

    Gruß

    MST

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  • Guten Morgen MST,

    auf der Krankmelduntg wurde seitens des Arztes bestimmt "Arbeitsunfall" angekreuzt. Von daher würde ich sagen, melden.
    Die BG wird aufgrund der Krankmeldung die Info "Arbeitsunfall" bekommen. Ggf. wird sie dann halt, wenn Du nicht meldest,auf Dich zukommen und die Nachmeldung einfordern.

    Grüßle
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

  • Ein Arbeitsunfall sollte grundsätzlich unter Verwendung des entsprechenden Meldeformulars der BG angezeigt werden. Sollte hier eine AU >3Tage nicht vorliegen, so kann dies auf dem Formular vermerkt werden (Arbeit wieder aufgenommen am:...). Dies führt dazu, dass das Ereignis als "nicht meldepflichtig" bei der BG eingestuft wird. Mit einer solchen "Gewohnheit" vermeidet ihr mögliche Reibungsverluste, Rückfragen oder Versäumnisse, die vielleicht in der Zukunft liegen können. Das Ereignis ist erfasst und dokumentiert.

    Grundsätzlich denke ich, dass wir mit diesem Thema einfach offener umgehen und die Scheu vor der BG diesbezueglich ablegen sollten.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo MST

    -Eintrag ins Verbandbuch

    -Unfallstatistik

    -Ausfall kleiner als 3 Tage nicht meldepflichtig

    LG Fritz :D 8)


    Sauber zusammengefasst :thumbup:

    Mehr braucht man nicht zu schreiben.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hi,

    wenn der Arzt auf dem Bericht an die BG vermerkt hat, 2 Wochen AU wird er bei der BG erstmal als meldepflichtig eingestuft.

    Daher ist es am besten sich mit der BG in Verbindung zu setzen und auch mitzuteilen, das der Mitarbeiter auf einem "Schonarbeitsplatz" bereits wieder arbeitet.

    Um so früher das geschieht, umso weniger aufwand wird es am Ende.

    Grüße aus München
    lucy

  • Hi,

    wenn der Arzt auf dem Bericht an die BG vermerkt hat, 2 Wochen AU wird er bei der BG erstmal als meldepflichtig eingestuft.

    Daher ist es am besten sich mit der BG in Verbindung zu setzen und auch mitzuteilen, das der Mitarbeiter auf einem "Schonarbeitsplatz" bereits wieder arbeitet.

    Um so früher das geschieht, umso weniger aufwand wird es am Ende.

    Grüße aus München
    lucy

    Die Berufsgenossenschaft interessieren Schonarbeitsplätze nicht. Denn die Heilung und Wiederherstellung der vorherigen Fähigkeiten steht im Vordergrund. Das bedeutet vielleicht das in der Statistik euerer Firma der Unfall als kleiner eine Schicht geführt wird, aber nicht bei der BG dort ist er weiter als Anzeigepflichtig verbucht.

    Wenn ihr den Mitarbeiter auf einem "Schonarbeitsplatz" dann sprecht das vorher mit dem Betriebsarzt ab. Denn alles was der Heilung des Mitarbeiters hinderlich ist, wird im Notafall dazuführen ,das der Betrieb von der BG an den Kosten beteiligt wird.

    Gruß RaBau

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    Gruß RaBau

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  • Die Berufsgenossenschaft interessieren Schonarbeitsplätze nicht.


    Hallo RaBau,

    das Thema "Schonarbeitsplätze" ist sehr wohl bei der BG (zumindest unserer) angekommen. Verständlich ist auch, dass unsere BG das nicht "gerne" sieht.
    Aber machen kann sie dagegen nichts. Wenn ein verunfallter Mitarbeiter aufgrund der Art und Weise seiner Verletzung auf einem anderen, geeigneten Arbeitsplatz eingesetzt werden kann, so ist dies prinzipiell zulässig. Damit ist der Unfall nicht mehr anzeigepflichtig und wird auch, zumindest bei unserer BG, nicht mehr als solcher geführt.

    Problem des Arbeitgebers ist aber, dies gegenüber dem Mitarbeiter(!!!), der BG, dem behandelnden Arzt und evtl. dem Amtsarzt durchzusetzen. In der Praxis scheitert dies meist.

    Und in unserem Falll haben die amerikanischen und arabischen Chefs relativ wenig Verständnis hierfür. Die "restricted work days" sind in vielen Ländern gängige Praxis und der behandelnde Arzt erteilt schon auf der Krankmeldung die entsprechenden Einschränkungen.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hi,

    für Schonarbeitsplätze gibt es gewisse Regeln und Vorgaben.

    Eine ist, der behandelde Arzt muss dies erlauben!
    Spricht er sich dagegen aus, kann auch der Betriebsarzt erstmal nichts tun!
    Ein Arzt zu finden der einem Facharzt widerspricht ist selten, er wird sich da auch zusätzlich absichern müssen.

    Am besten ist es dem behandelden Arzt eine genau Beschriebung des Schonarbeitsplatzes vorzulegen und dieser entscheidet.

    Grüße aus München
    lucy

  • Eine ist, der behandelde Arzt muss dies erlauben!

    ...und muss euch sagen, der behandelnde Arzt muss gar nichts erlauben! Die Entscheidung ob ich arbeiten kann oder nicht liegt in allererster Linie bei mir selbst (!!!)

    Grundsätzlich ist der Begriff der Krankschreibung auch einfach falsch. Wenn ihr mal auf den "gelben Schein" schaut, dann steht dort auch nicht "krank", sondern "arbeitsunfähig" - ein kleiner aber feinder Unterschied. Wenn ich als rechtshändiger Schreibtischtäter meinen kleinen Finger der linken Hand breche, bin ich keinesfalls arbeitsunfähig und ein guter Arzt darf mich gar nicht aus dem Verkehr ziehen, oder?!?!


    Selbstverständlich will ich hier nicht solche Dinge wie Führsorgepflicht des AG oder die Beschönigung von Statistiken unerwähnt lassen aber dennoch ist ein alternativer Arbeitsplatz in meinen Augen ein legitimer und in meinen Augen in keinster Weise anrüchiger Weg, der ja auch explizit seitens der behörden genannt und zugelassen ist.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,

    das ist bei einem Arbeitsunfall etwas komplexer.

    Wenn der Arzt der Meinung ist, zuhause bleiben und der Versicherte hält sich nicht daran, kann es bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu Problemen kommen.

    Damit ist nicht nur die Fürsorge das Arbeitgeber gemeint.

    Der Versicherte ist durch das geschehen eines Arbeitsunfalles zur Mitwirkung verpflichtet, im schlimmsten falle können Leistungen versagt oder soger Regress ausgeübt werden.

    Die zuständige BG weiss durch den Arztbericht über die 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit.

    Nachzulesen in §26 Abs. 5 SGB VII, und wenn jemand den Handkommentar von Bereiter-Hahn/Mehrtens hat, kann mach auch noch die ausführliche Erklärung dazu lesen.

    Zitat


    (5) Die Unfallversicherungsträger bestimmen im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe sowie die Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei prüfen sie auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

    Der D-Arzt ist in dem Fall der Entscheider.

    Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die über die Krankenkasse geht, ist das ganze etwas anders geregelt!
    Bei einem Arbeitsunfall fällt unter anderem auch die freie Arztwahl weg, die die Krankenversicherung aber erlaubt.

    Das ganze kann man auch noch viel genauer Auslegen, aber dafür fehlt mir gerade die Zeit.

    Grüße aus München
    lucy

  • Ach fast hätte ich es vergessen!

    Meldepflichtig ist der Unfall auf alle Fälle, auch wenn der Beschäftige nach 3 Tagen auf eigene Gefahr wieder arbeitet.

    Siehe dazu §193 SGB VII,

    Zitat

    Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden....


    in der schönen Kommentierung steht das auch dann eine Meldeplicht vorliegt, gerade bei einem Einsatz auf einem Schonarbeitsplatz!

    Hier steht auch noch was: http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_ar…r-8/_p-2/i.html

    Grüße aus München
    Lucy

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  • ...über mögliche Folgen einer solchen Entscheidung haben wir hier ja auch noch nicht diskutiert. Fakt ist, dass auch ein D-Arzt in letzter Konsequenz nicht entscheiden kann, ob ich im Bett bleibe oder nicht. Missversteht mich nicht. Die Tatsache das ein solcher Fall nur gemeinsam mit Betriebsarzt, Unternehmen, Betriebsrat und in allererster Linie dem Betroffenen erfolgen kann ist klar. Ebenso das kein Zwang auf den Betroffenen ausgeübt werden darf.

    Ich glaube nur einfach das es einige Fälle gibt (s. mein Beispiel weiter oben), in denen eine vollständige AU nicht wirklich gerechtfertigt ist oder in denen MA wirklich lieber arbeiten kommen als zu Hause zu sitzen.

    Zu einigen rechtlichen Fragestellungen guckst Du hier: http://www.steine-und-erden.net/se302/recht.htm


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)


  • das Thema "Schonarbeitsplätze" ist sehr wohl bei der BG (zumindest unserer) angekommen. Verständlich ist auch, dass unsere BG das nicht "gerne" sieht.

    Hallo Niko,

    angekommen ist das bei unserer BG auch und sehen wollen oder nicht ist aus der BG Sicht egal.
    Zitat eines TAB "Ihr Betrieb kann eine grüne Null als Unfallzahlen haben, uns interessieren nur die Angaben auf der Arztmeldung.

    Möchtest du also erreichen, dass der Unfall nicht meldepflichtig ist musst du den D-Arzt dazubringen den Unfall < 8 Stunden zu bekommen.

    Ausserdem wurde bei uns schon eine Diskussion über die Wundheilverzögerung mit Androhung der Kostenbeteilung geführt.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)