Arbeitsunfall Ja oder Nein

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  • Hallo zusammen.

    Habe folgende Frage.

    Handelt es sich bei einem Muskelfaseriss beim Anheben einer Last um einen Arbeitsunfall oder nicht?

    Die Definition sagt ja, dass es sich bei einem Arbeitsunfall um ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt, handeln muss.

    Danke an Alle für die Antworten

    FK

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  • Hallo Frank,

    eine belastbare Antwort habe ich leider nicht, aber eine Meinung. Die Ursache der Verletzung (Anheben der Last) liegt eindeutig außerhalb des Körpers, also ein Arbeitsunfall. Die Entscheidung muss letztendlich der D-Arzt unter Berücksichtigung von möglichen Vorschädigungen treffen. Wäre nett, wenn Du uns bei Gelegenheit berichten würdest, wie die Sache entschieden wurde.

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo,

    würde auch sagen dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt sofern das Anheben der Last ursächlich für den Muskelriss war. Vielleicht hilft hier ja auch eine Gefährdungsbeurteilung Lastenhandhabung weiter. Also ich meine mal das Risiko einer Schädigung zu berechnen (zu hebendes Gewicht, Anzahl der Hebevorgänge, Körperhaltung etc.)

    Gruß

    B

  • Eindeutig ja, ein Muskelfaserriß ist eine Verletzung des Muskels. Wenn die Ursache des Risses das Heben einer schweren Last war muss dann zudem mal untersucht werden wie das passieren konnte. Wie schwer war die Last? Entstanden durch falsches Heben? Schulungsbedarf vorhanden?.... usw...

  • Hallo Sifas,

    diese Frage entscheidet die BG.
    Dann kann man Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen und evtl. eine Änderung der Entscheidung herbeiführen.

    Im genannten Fall ist eine klare Entscheidung nicht möglich.
    Wenn es tatsächlich eine Überlastung durch hohes/zu hohes Gewicht war, diese Arbeiten durch einen Vorgesetzten angeordnet wurden und keine Vorschädigung vorlag, so hat man gute Chancen es als Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen.

    Wenn aber z.B.
    - die Arbeiten nicht angewiesen waren
    - das Arbeiten zu zweit vorgegeben war
    - der Mitarbeiter die vorhandene Hebehilfe nicht verwendet hat
    - die orthopädische Rückenstütze nicht angelegt wurde
    - ein Muskelfaserriss vom letzen Fußballspiel am Wochenende vorlag
    - usw.
    - usw.
    dann wird es wohl schwierig.
    Ich halte mich bei der Entscheidung prinzipiell heraus und melde alle Vorfälle der BG.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Niko, ich glaube das war nicht die Frage.

    Aus der Frage war zu entnehmen dass der Faserriss beim anheben passiert ist. Es ging auch nicht um die Anerkennung durch die BG.

    Wenn der Threadersteller sich hierzu bitte äussern würde? Wäre nett. Danke!

  • Hallo zusammen,


    es geht einfach um die Frage, inwieweit ein Muskelfaserriss beim Anheben einer Last im Arm ein Arbeitsunfall ist, oder nicht.

    Nochmal zur Definition Arbeitsunfall:Ein zeitlich begrenztes (innerhalb einer Arbeitsschicht), von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

    FK

  • es geht einfach um die Frage, inwieweit ein Muskelfaserriss beim Anheben einer Last im Arm ein Arbeitsunfall ist, oder nicht

    Hallo,

    Das ist alles andere als eine einfache Frage. Oder richtiger, die Frage ist einfach - die Antwort aber ausgesprochen komplex.

    Für mich gibt es hier die drei Möglichkeiten bei einem Muskelfaserriss:
    - akute Erkrankung
    - Unfall außerhalb der Unternehmerverantwortung
    - Arbeitsunfall.

    Eine Entscheidung kann und darf die SiFa hier nicht treffen. Evtl. kann hier der Betriebsarzt eine Stellungnahme abgeben.

    Im Weiteren sind sich auch die Fachleute der Versicherungen nicht einig (Quelle FH Köln, Institut für Versicherungswesen):
    PRO:
    Ziff. 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen AUB (private Unfallversicherung)
    Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
    (1)ein Gelenk verrenkt wird
    (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln, gezerrt oder zerrissen werden

    CONTRA:
    Kein Unfall liegt vor bei einer die Gesundheitsbeschädigung auslösenden Eigenbewegung ohne äußeres Einwirken.
    Beispiele:
    OLG Düsseldorf r+s 99, 296: VN knickt beim Aussteigen aus dem Auto mit Fuß um
    LG Köln r+s 90, 136:Umknicken beim Treppensteigen
    BGH r+s 89,166: Anheben einer Mörtelwanne
    OLG Hamm r+s 87, 56: Anziehen einer bereits festgestellten Bremse
    LG Karlsruhe VersR88,242: Anheben eines Baumstamms
    LG Frankfurt r+s 91, 286: Heben eines Gegenstands
    AG Stuttgart VersR84, 841: Halten einer Leiter
    OLG Frankfurt r+s 01, 345: Anheben einer 1 –1 ½Zentner schweren Tür
    LG Düsseldorf r+s 99, 169: VN bleibt mit dem rechten Fußan einer Unebenheit des (Sand)Tennisplatzes hängen (sehr fraglich)
    OLG Karlsruhe r+s 99, 524: Anziehen einer Schraube
    OLG Hamm r+s 98, 128: Herausreißen eines Strauchs
    LG Berlin r+s 90, 431: Tennisspieler streckt sich um hohen Ball zu erreichen
    LG Freiburg r+s 2003, 254: Umknicken auf normalem Boden
    OLG Karlsruhe VersR2005, 678: Injektion von Rauschmitteln

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...ohne schlaumeiern zu wollen...: Deine Definition entspricht zuerst einmal derjenigen eines Unfalls. Das es ein solcher war stelle ich hier mal als gegeben hin.

    Die Gretchenfrage ist eben, ob es eine Verbindung zur Tätigkeit gab und der Verletzte dementsprechend als Versicherter i.S. SGB oder als Privatman diese Tätigkeit ausgeführt hat. Wenn er die Aufgabe hatte diese Last zu bewegen und/oder diese Tätigkeit Bestandteil seiner Tätigkeit war, so handelt es sich in jedem Fall um einen Arbeitsunfall und zwar unabhängig davon, oder gegen bestehende Regeln verstoßen hat. Grundsätzlich sollte jeder Unfall, der auf dem Betriebsgelände oder einem MA während der Ausübung seiner Tätigkeit passiert, der BG gemeldet werden. Diese wird sich dann mit der Frage der Anerkennung und damit der Entschädigung befassen. Hier hat der Unternehmer immer auch ein Einspruchsrecht.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Zitat

    Grundsätzlich sollte jeder Unfall, der auf dem Betriebsgelände oder einem MA während der Ausübung seiner Tätigkeit passiert, der BG gemeldet werden. Diese wird sich dann mit der Frage der Anerkennung und damit der Entschädigung befassen. Hier hat der Unternehmer immer auch ein Einspruchsrecht.


    eben genau das meine ich damit wenn ich sage dass es ganz klar ein Arbeitsunfall ist wenn der Mitarbeiter sich diese Verletzung beim arbeiten zugezogen hat. Als Sifa habe ich die Pflicht den vorfall zu annalysieren und Maßnahmen zu treffen die verhindern dass es nochmal passiert. Da ist die Schuldfrage komplett aussern vor.

  • Zitat

    ... eben genau das meine ich damit wenn ich sage dass es ganz klar ein Arbeitsunfall ist wenn der Mitarbeiter sich diese Verletzung beim arbeiten zugezogen hat.

    eine BG sieht dies leider nicht so eindeutig, sondern prüft das, was Niko schon ausführlich geschrieben hat.
    Zufälligerweise erhielt ich gestern einen Bericht, dass ein Meniskusschaden, den der Mitarbeiter auf das Heben eines schweren Bauteils zurückführte, von der BG nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde, weil der Mitarbeiter aktiv Fußball spielt und eine Vorschädigung signifikant sei.

    Ich schließe mich der Meinung von Niko an, dass die SiFa den Unfallhergang beschreiben, aber nicht werten sollte; dazu hat man den Betriebsmediziner ... und letztlich die BG oder das Gericht ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo F.K

    Die BG wird auf jeden Fall, diesen Unfall so wie du ihn beschrieben hast, nicht als Arbeitsunfall einstufen.
    Bevor es zu einem Muskelfaserriss kommt, müssen auf jedenfall schon mikroskopische verletzungen in dem Muskel vorhanden gewesen sein.
    Die vieleicht durch die Tägliche Arbeit enstanden sein könnten aber eben auch während seiner Freizeit z.B beim Sport Tennis oder Fingerhakeln.
    Deswegen ist dein Bericht zwar wichtig und eine weitere Gefährdungsbeurteilung nach der Leitmerkmalmethode auch Sinnvoll.
    Aber für die BG eher sekundär, da das Ergebnis schon für die von vornherein feststeht!!!
    Dies musste ich in vielen Fällen als BR Vorsitzender festellen.