Hallo Zusammen,
nachdem ein Kollege von mir auf einem BG Seminar war, meinte er folgendes:
" Wenn wir ein Gerüst benutzen das von einem Gerüstbauer vorschriftsmässig aufgebaut wurde und ein Übergabeprotokoll vorhanden ist, müsste dieses Gerüst trotzdem nocheinmal von einer "befgähigten Person" abgenommen werden"
Er bezieht sich da auf die BGI 663, hier gibt es auch eine Checkliste für den "Benutzer des gerüstes" Generell ist der Punkt 6 dieser BGI 663 sehr interessant.
Meine Frage: Muss ich jetzt jedes Gerüst nocheinmal von einer "befähigten Person" abnehmen lassen, obwohl der Gerüstaufbauer ein zertifiziertes Unternehmen ist?
Wenn ja wie bekomem ich die Person "befähigt"?
danke für die Antworten vorab