Abnahme von Gerüsten

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  • Hallo Zusammen,

    nachdem ein Kollege von mir auf einem BG Seminar war, meinte er folgendes:

    " Wenn wir ein Gerüst benutzen das von einem Gerüstbauer vorschriftsmässig aufgebaut wurde und ein Übergabeprotokoll vorhanden ist, müsste dieses Gerüst trotzdem nocheinmal von einer "befgähigten Person" abgenommen werden"

    Er bezieht sich da auf die BGI 663, hier gibt es auch eine Checkliste für den "Benutzer des gerüstes" Generell ist der Punkt 6 dieser BGI 663 sehr interessant.

    Meine Frage: Muss ich jetzt jedes Gerüst nocheinmal von einer "befähigten Person" abnehmen lassen, obwohl der Gerüstaufbauer ein zertifiziertes Unternehmen ist?

    Wenn ja wie bekomem ich die Person "befähigt"?

    danke für die Antworten vorab

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  • Hallo seppl,

    die Antwort lautet schlicht und ergreifend ja!

    Dies folgt aus der BetrSichV § 10 und der TRGS 2121-1 Punkt 5.3. Der Gerüstbauer bestätigt nur die ordnungsgemäße Montage (was auch nicht immer der Wahrheit entspricht) aber nicht die sichere Funktion.

    Wer die Checkliste der BGI 663 versteht und diese Anforderungen an einem Gerüst erkennen kann sollte ausreichend befähigt sein.

    Das Problem im deutschen Gerüstbau ist, dass ein erkläglicher Anteil nicht in der Lage ist eine Aufbau- und Verwendungsanleitung zu lesen und richtig umzusetzen. Zusätzliche Anker für Aufzüge, Schuttrutschen etc. werden auch gerne nicht gesetzt und das hierfür eine Statik erforderlich ist überrascht den ein oder anderen Gerüstbauer immer wieder.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hallo seppl,

    schau mal in die Seminardatenbank der BG Bau. Dort werden Seminare für Sachkundige/bef. Personen zum Gerüstbau angeboten.

    Google: bg bau seminardatenbank

    Da ich Deine BG-Zugehörigkeit nicht kenne, weiß ich nicht, ob das Seminar für Euch auch kostenlos ist, wenn Ihr Mitglied einer anderen BG seid bzw. wie teuer es für Nichtmitglieder der BG Bau ist.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo seppl,

    ich wiederspreche meinen Vorredner leicht.
    Wenn der Gerüstbauer euch als Sachkundiger eine Gerüstbauleistung anbietet und ausführt habt ihr als Auftraggeber die Verpflichtung dem Gerüstbauer mögliche Schwachstellen aufzuzeigen.
    z.B.
    - Kanale auf die er nicht abstützen kann
    - Bauteile die nicht die notwendige Belastung pro Belastungspunkt aushalten
    - Dächer die nicht zu belasten sind
    - Gefährliche Stellen z.B. Lager

    Ich muss davon ausgehen das der Gerüstbauer die Statik und Montage richtig vornimmt bzw. berechnet. Für Standardgerüste gibt es sogenannte Aufbau- und Verwendungsanleitungen an die sich der GErüstbauer halten kann (diese kommen vom Gerüsthersteller)

    Für Sondergerüste die nicht in der Aufbau- und Verwendungsanleitung stehen oder durch besondere Vorgaben des einzurüstenden Gegenstandes muss er eine separete Statik berechnen oder berechnen lassen.

    Eure Verantwortlichen Personen (Meister, Vorabeiter o.ä.) muss nur das augenscheinliche Abnehmen.
    das heißt:
    - Gerüst ist richtig unterbaut
    - Die Ständer sind nicht zu weit ausgezogen (kann man meistens an den roten Farben erkennen)
    - Der Innenliegende Aufgang (aussenliegende Leitern müssen Ausnahmen bleiben) schwebt nicht in der LUft und ist nicht beschädigt
    - Es gibt immer ein Geländer eine Zwischenstange und ein Bordbrett (vorne und an den Seiten)
    - die Verankerung ist nicht schräg angebaut sonder gerade (sie ist nur für Zugkräfte ausgelegt)
    - überall ist Bodenbelag
    - keine Löcher
    - der Bodenbelag ist gegen abheben gesichert.

    Wenn man sich da unsicher ist geht man mit dem Erbauer zusammen auf das GErüst und schaut sich diese Punkte auf.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Seppl,

    da muss ich RaBau Recht geben.

    Bei uns kommt es oft vor, dass wir für unsere eigenen Arbeiten ein Gerüst aufbauen (z. B. zum Einschalen eines Brückenwiderlagers), das dann nachfolgende Subunternehmer (z. B. der Eisenflechter, der Abdichter usw.) nach uns benutzen.

    Da wir selbst diese Standardgerüste aufbauen, haben wir mehrere befähigte Personen für den Gerüstbau ausgebildet (BG Bau; siehe meinen vorherigen Beitrag).

    Wenn nun ein Nachunternehmer unser Gerüst benutzen muss, wird mittels Übergabeprotokoll und Checkliste das Gerüst an den Arbeitsverantwortlichen des NU übergeben.

    Wohlgemerkt: der Arbeitsverantwortliche, und nicht notwendigerweise eine befähigte Person des NU (die der vielleicht, genau wie Ihr, auch nicht hat).

    Dein Kollege hat insofern Recht, als dass es schon sinnvoll ist ein Gerüst, dass jemand anderes aufgebaut hat, vor der Benutzung zu überprüfen und Mängel am Gerüst vorher durch den Erbauer beseitigen zu lassen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Zitat

    Original von nj1964
    Dein Kollege hat insofern Recht, als dass es schon sinnvoll ist ein Gerüst, dass jemand anderes aufgebaut hat, vor der Benutzung zu überprüfen und Mängel am Gerüst vorher durch den Erbauer beseitigen zu lassen.

    Hallo nj1964,

    wie RaBau schon ausgeführt hat ist es nicht nur sinnvoll, sondern gefordert.
    Wie bei jedem anderen Arbeitsmittel, egal ob eigene oder hinzugemietete, hat der Arbeitgeber die Pflicht vor in Betriebnahme ein Prüfung durchzuführen. Dazu reicht im allgemeinen eine Sichtprüfung z.B. nach Checkliste. Natürlich sollte derjenige, der die Prüfung durchführt, etwas von der Materie verstehen. Aber dazu sollte er ja auch von seinem Vorgesetzten beauftragt werden.

    Gruß Michael

  • ...ist wieder da...

    ...und fragt: "Wenn ein Elektriker eines Fremdunternehmens in Deinem Auftrag eine Installation vornimmt, prüfst Du diese dann auch vor Inbetriebnahmeselbst?!?!?! Und wenn ja, warum bestellst Du dann einen Dritten?!?!?"

    Aber mal ernsthaft: Selbstverständlich gehört es zur Pflicht, Arbeitsmittel vor Benutzung zumindet einer Sichtprüfung zu unterziehen. Grundsätzlich muss ich aber, wenn ich einen Gerüstbau in Auftrag gebe und hierfür eine Fachfirma nutze, keine Sachkundige Person im Hause haben, die den regelkonformen Aufbau vor Benutzung überprüft. Hier muß und darf ich mich auf die Gerüstfreigabe des "Profis" verlassen.

    Im Hinblick auf die Nutzung, also das Arbeiten auf dem Gerüst, durch eigene MA sind selbstverständlich Verhaltensregeln, GefB usw. von mir zu erstellen und zu kommunizieren.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von MichaelD
    Hier muß und darf ich mich auf die Gerüstfreigabe des "Profis" verlassen.

    Hallo Michael,

    auf wievielen Gerüsten hast Du schon gestanden bzw. gearbeitet? :rolleyes:
    Ich kenne kein Gerüst das auf Anhieb in Ordnug war, egal mit oder ohne Protokoll und Freigabe.

    Natürlich prüfe ich nicht jedes Kabel und jede Steckdose, ebensowenig prüfe ich nach ob ein Gerüstrohr die erforderliche Wandstärke hat oder jeder Anker die erforderliche Last abträgt. Jedoch die Sichtprüfung von einfach Dingen wie z.B. Wandabstand, Gerüstunterbau, Leitergänge oder Seitenschutz, kann ich von einem Bauleiter, Meister oder Polier verlangen. Dafür gibt es auch einfache Checklisten.

    Wenn Du ein Fahrzeug beim Autovermieter abholst schaust Du dich auch mal auch die Reifen oder Beleuchtung.

    Gruß vom anderen Michael

  • @ Michael,

    hast ja Recht.

    Hab´ich auch so gemeint (bloß ziemlich unglücklich formuliert).


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hi ihr

    wie bei einigen Beiträgen schon durchschimmert:
    es geht bei der nutzerseitigen Prüfung weniger darum, einem fachkundigen Unternehmen die Fachkunde abzusprechen, als um die Kontrolle, ob das Gerüst immer noch so ist, wie es sein sollte.
    Ein Gerüst unterliegt Witterungseinflüssen, auf dem Bau fühlt sich Hinz und Kunz dazu berechtigt an em Gerüst rumzufummeln, ein LKW kann gegen das Gerüst gefahren sein etc.
    Ein Gerüst, welches einmal ordnungsgemäß aufgebaut war, muss also nicht auch am nächsten Tag noch ordnungsgemäß sein.
    Und deswegen muss jeder AG, der seine AN auf das Gerüst schickt, das Gerüst vorher prüfen (Sichtprüfung).
    Außerdem sind alle, die das Gerüst benutzen, entsprechend zu unterweisen (z.B. das an dem Gerüst nicht rumgefummelt werden darf, welche Lasten das Gerüst aufnehmen kann, das die Durchstiegsöffnungen zu schließen sind etc.)

    Guckst du da BGI663 Verantwortung Gerüstbenutzer:

    Zitat

    Wird das Gerüst von mehreren Unternehmern gleichzeitig oder nacheinander benutzt, hat sich jeder Unternehmer von dessen sicherer Benutzbarkeit zu überzeugen.

    Die Prüfung darf nur durch eine hierzu befähigte Person, z. B. dem Aufsichtführenden durchgeführt werden.

    Checkliste für Gerüstbenutzer

    Gruß A