Hallo,
hab mal wieder eine Frage.
Für ein Büro gilt ja "So viel Tageslicht wie möglich, so wenig Kunstlicht wie nötig"
Nun aber zum eigentlichen Problemfall:
Ich habe einen Bekannten der (jetzt) Probleme mit seinem Nachbar hat. Vor einiger Zeit wollte der Nachbar in einem Anbau das Büro für seine Angestellten erweitern. Da dieser Anbau sich aber sehr nah an der gemeinsamen Grundstücksgrenze befindet haben sich beide (schriftlich) darauf geeinigt das dort Fenster rein dürfen aber bitte mit Milchglas, damit die Angestellten meinen Bekannten nicht beim .... beobachten können. Nun ist alles umgebaut und die BG war da. Die sagt Milchglas ist nicht erlaubt und die Hecke auf dem Grundstück meines Bekannten muss auch weg damit genügend Tageslicht ins Büro kommt.
Ich war der Meinung das es dazu auch eine Vorschrift gibt, kann es aber nicht wiederfinden.
Wie viel Fenster und in welcher Ausführung MUSS ein Büro haben?
Gruß Ralph