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  • Hallo,
    hab mal wieder eine Frage.

    Für ein Büro gilt ja "So viel Tageslicht wie möglich, so wenig Kunstlicht wie nötig"

    Nun aber zum eigentlichen Problemfall:
    Ich habe einen Bekannten der (jetzt) Probleme mit seinem Nachbar hat. Vor einiger Zeit wollte der Nachbar in einem Anbau das Büro für seine Angestellten erweitern. Da dieser Anbau sich aber sehr nah an der gemeinsamen Grundstücksgrenze befindet haben sich beide (schriftlich) darauf geeinigt das dort Fenster rein dürfen aber bitte mit Milchglas, damit die Angestellten meinen Bekannten nicht beim .... beobachten können. Nun ist alles umgebaut und die BG war da. Die sagt Milchglas ist nicht erlaubt und die Hecke auf dem Grundstück meines Bekannten muss auch weg damit genügend Tageslicht ins Büro kommt.

    Ich war der Meinung das es dazu auch eine Vorschrift gibt, kann es aber nicht wiederfinden.
    Wie viel Fenster und in welcher Ausführung MUSS ein Büro haben?

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Hi Ralph-HF,

    ,,,Grundlegendes ist in ArbStättV 3.4 (1) und ASR 7/1 geregelt. Details zur Ausführung sind i.d.R. in den entsprechenden Landesbauordnungen zu finden. Aber da möchte ich doch mal wissen, wer den Bau in dieser Form genehmigt hat - oder sind diese Punkte (Bauausführung und/oder vorgesehener Nutzen) vielleicht gar nicht im Bauantrag erwähnt worden?!?!?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...ich kann mir bei einer solchen "Vereinbarung" ein kleines Lächeln dann doch nicht verkneifen - Sachen gibt's!!!!

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von Ralph-HF
    ... haben sich beide (schriftlich) darauf geeinigt das dort Fenster rein dürfen aber bitte mit Milchglas, ...


    Es gibt den Spruch "Hinterher schlauer sein - ist exakte Wissenschaft!"
    Hier ist es passiert, dass man nicht VORHER die BG gefragt hat.

    Ohne Anspruch auf rechtliche Beratung, was ich ohnehin darf, ein paar hingeworfene Gedanken.
    Dein Bekannter ist Privatperson, hat keine Ahnung von Baurecht, Landesbauordnungen und BG-Regelwerk.
    Der Vorhabenträger ist ein Unternehmen, Mitglied in einer BG, und unterliegt den Anforderungen des ArbSchG.
    Dieser Vorhabenträger hat VOR Beginn eines Vorhabens eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei sind sämtliche relevanten Informationen einzuholen, u.a. auch die Meinung der zuständigen BG.
    Er hat also die besseren Voraussetzungen, die rechtlichen Vorgaben zu prüfen.

    Wenn dies nicht erfolgt ist, dann hat der Vorhabenträger (grob) fahrlässig gehandelt und muss die Konsequenzen seines Vorhabens tragen - ggf. die neuen Räumlichkeiten nicht als Büro nutzen zu können.
    Und - wer hat das Bauvorhaben genehmigt? Hier sind dann ggf. noch weitere Personen zur Rechenschaft zu ziehen: Architekt, Bauamt ...

    Zitat

    Ich war der Meinung das es dazu auch eine Vorschrift gibt, kann es aber nicht wiederfinden. Wie viel Fenster und in welcher Ausführung MUSS ein Büro haben?


    Mein (mittlerweile) "Kreuzzug" hier:
    warum, zum Teufel, müssen immer wieder WIR eine Antwort finden?

    Wenn die zuständige BG die Milchglasfenster beanstandet, dann soll derjenige, der diese Aussage getroffen hat, gefälligst die rechtliche Grundlage dazu nennen!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Peter,

    dein Link ist SUPER, genau was ich gesucht habe!
    Besten Dank


    Gestern hab ich zu dem Fall ja noch mehr erfahren. Der Anbau ist eine Grenzbebauung, d.h. die Wand steht genau an der Grenze. Früher wurde dieser Teil schon mal als Büro (auch ohne Fenster) genutzt.
    Jetzt der Hammer: Mein Bekannter hat eine Einwilligung unterschrieben in der er die Fenster erlaubt, die Zusage mit dem Milchglas steht da aber nicht drin, die gibt es nur mündlich! Gestern war Schlichtungstermin, da hat der Nachbar geäußert das er denkt das die BG wohl was dagegen hat, da war sie aber noch nicht.
    Das kommt davon wenn man nicht überlegt was so ein Papier verursachen kann.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • ...ein echter Kracher für's Wochenende!

    Ich muss doch nochmal ketzerisch sein und mich fragen, über was man alles so sinnieren und diskutieren kann - immer wieder interessant!!!! Eine "Erlaubnis" des Nachbarn für den Ausbau eines Bürokomplexes incl. Vereinbarung zur Gestaltung der Fenster mit stichhaltiger Begründung - gerichtsfest und klasse!!!


    Schönes WE für euch alle.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hast Recht, ein echter Kracher zum Wochenende! :D

    Mein Bekannter hat sich schön über den Tisch ziehen lassen, der Nachbar hat schon vorher gewusst was er wollte und hat es nun!

    Das Dumme ist das seine Tochter nun auf ihre nahtlose Bräune verzichten muss und sinksauer ist. In den Garten kann sie sich nicht mehr legen.

    Was lernen wir daraus,... nix unterschreiben ohne zu überlegen ;)

    Auch ein schönes Wochenende!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph-HF (28. August 2009 um 13:15)

  • Zitat

    Original von Ralph-HF

    ...

    Die sagt Milchglas ist nicht erlaubt und die Hecke auf dem Grundstück meines Bekannten muss auch weg damit genügend Tageslicht ins Büro kommt.

    ...

    Also das mit der Hecke würde mich schon etwas genauer interessieren. Wenn die auf dem Grundstück deines Bekannten steht, hat die BG wohl wenig Handhabe, da etwas zu fordern....

    Ansonsten mal wieder ein Stück deutschen Kulturguts....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Es kann ja sein, daß meine Synapsen ab und an schon mal querlaufen...
    Wenn die BG noch nicht da war, wie kann sie dann solche Aussagen treffen?
    Auch die Aussage "Milchglas ist nicht erlaubt" wundert mich ein wenig.Ich finds zwar auch besser, den Blick nach draußen zu haben, aber was spricht gegen halbes Milchglas? Also unten Milch und oben Glas... :D
    Sagt nicht irgendein Gesetz zu Büroräumen "Sicht zum Fenster"? Übrigens gibts auch immer noch ein paar Unternehmen, bei denen Büros ohne Fenster sind, weil das bei der Planung nicht als vollwertiges Büro angesehen wurde. Aber irgendwo müssen auch die Tätigkeiten am PC durchführen...


    Gruß

    Markus
    ... findet Gesetze und Urteile immer wieder amüsant...

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  • Hier ist ja schön beschrieben wie die Fenster sein sollten:
    http://lasi.osha.de/docs/lv_41_ges.pdf ab Punkt 4

    Beim Schlichtungstermin hat ja der Nachbar zugegeben das die BG noch gar nicht da war, das mit dem Milchglasverbot und der Hecke ist auf seinem Mist gewachsen bzw. er der Meinung ist das die BG was dagegen hat! (Wofür die BG wieder herhalten muss?)
    Beim Schlichtungstermin wurde darüber debattiert das ein Teil der Fenster mit Milchglasfolie beklebt werden soll, nur über die Höhe (halbe Höhe oder dreiviertel oder ...) konnte man sich dann nicht einigen.

    Ich finde die Geschichte hier auch interessant und werde euch auf dem Laufenden halten!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Arbeitsplätze müssen möglichst mit Tageslicht beleuchtet werden. Da Tageslicht jedoch örtlich und zeitlich nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, kommt einer qualitativ guten künstlichen Beleuchtung große Bedeutung zu.

    Was sagt uns das ?.................genau, wäre schön wenn möglich, kann aber auch von abgewichen werden. Bestandsschutz hat hier Vorrang.
    Wie sieht die Lage denn in Großraumbüros aus, in denen die einzelnen Arbeitsplätze durch Sichtschutzwände getrennt sind, da hat die Hälfte der MA auch keinen freien Blick nach draußen.

    Ältere Verwaltungsgebäude der Vor- und Nachkriegszeit haben gerne einmal Innenhöfe in die kaum Licht fällt, geschweige denn das man den Himmel sieht...........auch erlaubt, Bestandsschutz.

    Und wer sagt, dass durch Milchglasscheiben kein Tageslicht fällt ?
    Fragen über Fragen.
    Wichtiger als der Blick nach draußen ist die Frage der Belüftung und die ist ja wohl gegeben.

    MaBu, war die Frage ernst gemeint?
    Gruß Tommy

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  • tja..., da hat`s der Tommy auf den Punkt gebracht.
    ...und wenn es nicht möglich war, "möglichst" für Tageslicht zu sorgen, dann gibts eben keins.... (dafür aber ab heute das gute Stromsparleuchtmittel :44: )

    Lasst doch erstmal das RP und die BG was dazu sagen, bevor schon die Messer gewetzt werden. In der Ruhe liegt die Kraft - und mit Ruhe wird man dann eine einvernehmliche Lösung finden.

    in diesem Sinne,
    viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Habe die Infos meinem Bekannten gegeben, der war gar nicht begeistern zumal ja zu Hause der Haussegen mit seiner nicht mehr nahtlos gebräunten Tochter schief hängt(die scheint wirklich mächtig stinkig zu sein). Aber warum unterschreibt der auch einen solchen Mist!!!!

    MaBu

    Ich denke du hättest gerne Bilder von der Fenster- und Heckensituation und keine Bilder seiner nahtlos gebräunten Tochter :D
    Nein, Bilder wird es nicht geben, weder von dem einen noch von dem anderen. Scheint so als wäre die Situation meinem Bekannten mittlerweile ziemlich peinlich 8o

    Sobald ich da was neues höre melde ich mich wieder!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Zitat

    Original von Ralph-HF
    ..... zumal ja zu Hause der Haussegen mit seiner nicht mehr nahtlos gebräunten Tochter schief hängt (die scheint wirklich mächtig stinkig zu sein)....
    Gruß Ralph


    ( kanns mir nun doch nicht verkneifen :D ) .....aber so viel Sonne ist sowieso nicht gut, also hat`s doch glatt noch was Positives :030:


    Zitat

    Original von Ralph-HF
    ....... Sobald ich da was neues höre melde ich mich wieder!

    Gruß Ralph

    ....mach das bitte, bin gespannt, wohin sich das entwickelt.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Martina,
    sobald ich was neues weiß werde ich es natürlich hier verkünden :D

    Hast recht, zu viel Sonne ist nicht gesund, ob allerdings dieses Argument bei ihr zieht??

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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