Neue Symbole für Gefahrstoffe

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Neue Symbole für Gefahrstoffe
    23.03.2009

    Seit 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonisierten System eingestuft und gekennzeichnet werden. Darauf weisen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin. Rechtsgrundlage hierfür ist die europäische Verordnung 1272/2008 EG, die am 31.12.2008 veröffentlicht wurde.

    Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage, um die weltweit bestehenden nationalen Systeme zu vereinheitlichen. Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.

    Kernelemente des GHS sind ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren, einheitliche Einstufungskriterien und ein einheitliches Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe. Das hat unter anderem zur Folge, dass neue Gefahrenpiktogramme - rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund - die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund ersetzen. Das GHS führt außerdem Signalwörter ein, die Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad von Stoffen und Gemischen geben. Es gibt zwei Signalwörter:

    "Gefahr" für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien, und "Achtung" für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.

    Eine weitere Folge ist, dass sich die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung zum Teil verschieben werden. Bei der Umstufung von Stoffen und Gemischen hilft in der Übergangszeit eine Tabelle in Anhang VII der Verordnung.

    Übergangsfristen
    Ab Dezember 2010 dürfen Stoffe nur noch nach den neuen Vorschriften eingestuft und gekennzeichnet werden. Für Gemische wird die neue Einstufung und Kennzeichnung ab Mitte 2015 verbindlich. Vor 2010 bzw. 2015 können Stoffe bzw. Gemische bereits nach GHS gekennzeichnet werden, die bisherige Kennzeichnung darf für diese Produkte dann jedoch nicht mehr verwendet werden. Die Sicherheitsblätter müssen für Stoffe ab der Einführung der neuen GHS-Kennzeichnung bis Mitte 2015 Angaben zur Einstufung nach dem neuen und alten System enthalten. Gemische können, müssen aber bis dahin nicht nach dem neuen System eingestuft werden.

    Bild-Dateien der einzelnen Symbole sind direkt auf den GHS-Seiten der UN zu finden: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html

    Zum GHS-Portal der BerufsgenossenschaftRohstoffe und chemische Industrie: http://www.gischem.de/ghs/information.htm

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

  • ANZEIGE
  • Hi,

    meiner Meinung wird es aber noch sehr viel Probleme mit der Umstellung derer geben, die sich die letzten Jahre mit den "alten" Symbolen beschäftigt haben. Ich habe dies extrem bei den Feuerwehren festgestellt. Die meisten runzeln die Stirn und belächeln die ganze Sache.
    Nichts desto trotz muß das GHS in die Köpfe aller die mit der Materie zu tun haben.

    fireoffice

    _________________________________________________________
    Der Herr nimmt und der Herr gibt !!
    Denn Geben ist seeliger denn nehmen !!

  • Wie sieht es eigentlich mit der "alten" Kennzeichnung nach BGV A8 aus?

    In Betriebsanweisungen, Feuerwehrplänen, etc. sind ja die BGV A8 - Symbole eingezeichnet.
    Wird die BGV A8 irgendwann angepasst?
    Müssen alle Unterlagen umgezeichnet werden?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wer ein poster zum vergleich alte und neue piktogramme braucht,
    hier klicken

    weiter downloads zu formulare, poster usw. findest du hier

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ANZEIGE
  • Hallo Toni,

    ich glaube, du hast mich verkehrt verstanden. Die Poster usw. kenne ich. Trotzdem danke.

    Es geht darum, ob eines Tages nur noch die neue Kennzeichnung erlaubt ist.

    Müssen alle Brandschutzpläne, Betriebsanweisungen, etc. in Zukunft mit der neuen Kennzeichnung versehen werden? Zwei Kennzeichnungen parallel stiftet doch nur für mehr Verwirrung.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo,

    die GHS-Kennzeichnung kann seit 01.12.2008 verwendet werden.
    Ab 01.12.2010 muss sie für Stoffe verwendet werden.
    Ab 01.06.2015 muss sie für Gemische verwendet werden.

    Wir haben uns dazu entschieden, die GHS-Kennzeichnung ab sofort und als einzige Kennzeichnung zu verwenden. Eine doppelte Kennzeichnung stiftet nur Verwirrung, insbesondere durch den Wegfall des Andreas-Kreuzes. Die Änderung bestehender Betriebsanweisungen und Rohrleitungen wird uns aber sicher noch einige Monate beschäftigen.

    Auf Nachfrage bei der BG ETE wurde mir mitgeteilt, dass derzeit keine Überarbeitung der BGV A8 in Arbeit ist. Dem Leiter des Präventionszentrum war nicht einmal bewußt, dass dort Chemikaliensymbole enthalten sind....

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Zitat

    Original von harmi
    Es geht darum, ob eines Tages nur noch die neue Kennzeichnung erlaubt ist.
    Müssen alle Brandschutzpläne, Betriebsanweisungen, etc. in Zukunft mit der neuen Kennzeichnung versehen werden?


    GHS und die neue Kennzeichnung basiert auf einem Gesetz.

    Die Gestaltung von Betriebsanweisungen basiert auf einer Technischen Regel,
    die Gestaltung von Feuerwehrplänen basiert auf Normen.

    Das heißt, dass das Gesetz vorgeht und sich nach und nach Technische Regeln, Normen und BGV (wenn letztere nicht sogar aufgegeben werden!) danach richten müssen.
    Also: Betriebsanweisungen, Feuerwehrpläne usw. werden sich auf jeden Fall ändern.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (20. Juli 2009 um 17:03)

  • Moin zusammen.

    Ich fürchte, dass wir alle irgendwann auch unsere Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe überarbeiten müssen.

    Das einfache Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe (EMKG) ist für mich ein gutes Werkzeug für die GFB, aber dessen Grundlage sind die R- und S-Sätze, die vermutlich auch durch irgendwas anderes ersetzt werden - und damit entfällt die Grundlage der bisherigen GFB.

    Oder liege ich mit meiner Einschätzung total daneben - wie seht Ihr das??

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ANZEIGE
  • ...das düfte eine ganze Menge zu überarbeiten geben. Die "R"- und "S"- Sätze heißen dann nicht mehr so.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo SiFas,

    hier noch der Link zum GHS-Konverter der BG Chemie.
    Damit kann die Einstufung und Kennzeichnung nach GHS festgestellt werden.
    Gruß, Niko.

    Klick mich

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    2 Mal editiert, zuletzt von Niko (21. Juli 2009 um 14:23)

  • Zitat

    Original von nj1964
    ...
    Ich fürchte, dass wir alle irgendwann auch unsere Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe überarbeiten müssen.
    ...
    Gruß aus dem Norden

    Hallo,

    ist doch eigentlich gut so. Eine weltweite Vereinheitlichung macht das Chemikalien-Handling als Gefahrstoff und Gefahrgut doch sehr viel einfacher.

    Und wenn wir schon bis 69 arbeiten müssen, dann wenigstens mit etwas sinnvollem. :96:

    Gruß vom (deutschen) Südländer, der im (wilden) Westen lebt und im (nahen) Osten arbeitet.
    Den (kühlen) Norden habe ich noch nicht geschafft...
    Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Zitat

    Original von Niko
    Hallo,

    ist doch eigentlich gut so. Eine weltweite Vereinheitlichung macht das Chemikalien-Handling als Gefahrstoff und Gefahrgut doch sehr viel einfacher......
    Niko.


    ...da hast du recht. So schlecht finde ich das auch nicht. ...und angekündigt war es seit Jahren, das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht zu harmonisieren.


    Zitat

    Original von Niko
    ...
    Und wenn wir schon bis 69 arbeiten müssen, dann wenigstens mit etwas sinnvollem. :96: ......


    ...69 ??? - das "Jungschvolk" vielleicht (aber auch das ist `ne Frechheit);
    ich nahm an, jetzt in Mathe eigentlich fit zu sein... ;)
    Nö, nö, nö...- das hat mit mir nix zu tun. Dann beeile ich mich mal lieber mit der Überarbeitung :D
    Was bei rauss kommt, wenn man in solchem Alter vernünftige Entscheidungen treffen soll, sieht man ja an genau dieser Entscheidung (Rente mit 67). Realistisch ist ganz anders. 8o


    Zitat

    Original von Niko
    Gruß vom (deutschen) Südländer, der im (wilden) Westen lebt und im (nahen) Osten arbeitet.
    Den (kühlen) Norden habe ich noch nicht geschafft...
    Niko.


    ... :ta:
    ...Norden ist auch sehr schön!!! ;)?(


    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (22. Juli 2009 um 08:21)

  • ANZEIGE
  • Zitat

    Original von Martina111
    [So schlecht finde ich das auch nicht. ...und angekündigt war es seit Jahren, das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht zu harmonisieren.


    ... aber schlecht ist, dass die Symbole nicht zusammengelegt werden - es wird ja nach wie vor unterschiedliche Zeichen geben ...
    Warum man das dann nicht auch abgeglichen hat, verstehe ich nicht.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (21. Juli 2009 um 17:19)

  • Zitat

    Original von a.r.ni
    ... aber schlecht ist, dass die Symbole nicht zusammengelegt werden - es wird ja nach wie vor unterschiedliche Zeichen geben ...
    Warum man das dann nicht auch abgeglichen hat, verstehe ich nicht.

    arni, da hast du natürlich Recht. Aber die "Schöpfer" müssen ihre Zeit ja bis zur Rente auch rumkriegen.... :D ;)
    Aber im Ernst. Wenn man sieht, wie lange schon aller zwei Jahre an dem Gefahrgutrecht gebastelt wird, und dass bei jeder "Neuerscheinung" Fehler drin sind oder Dinge nicht miteinander konform sind, dann werden wir noch lange viel Freude damit haben... Zu einfach darf es ja auch nicht sein.
    Was auch nicht zu vernachlässigen sein dürfte, ist die Lobby, die da auch immer noch mitredet. Ich sage mal nur -Formaldehyd-....

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von a.r.ni
    ... aber schlecht ist, dass die Symbole nicht zusammengelegt werden - es wird ja nach wie vor unterschiedliche Zeichen geben ...
    Warum man das dann nicht auch abgeglichen hat, verstehe ich nicht.

    Hallo a.r.n.i,

    habe ich jetzt irgendwas verpasst?
    Die Symbole sind doch zusammengelegt?
    Du hattest doch selbst geschrieben, dass die GHS-Verordnung Gesetzeskraft hat und damit alle anderen Vorschriften deckelt.

    Wir zumindest verwenden ab sofort nur und ausschließlich die GHS-Symbole.
    Gruß, Niko.


    Zitat

    Original von Martina111
    ...wie lange schon aller zwei Jahre an dem Gefahrgutrecht gebastelt wird ...


    Da sächselt es ja gewaltig. ;):D

    Und ob die 69-Rente nur für das Jungvolk (oder nur Jungsifas :P) kommen wird, bezweifle ich. ;(

    69-er Rente

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    3 Mal editiert, zuletzt von Niko (22. Juli 2009 um 09:47)

  • Zitat

    Original von Niko
    Da sächselt es ja gewaltig. ;):D

    :D ...hm..., als ein momentaner "Wahlsachse", umzingelt von echten Sachsen, muss man in der Tat darauf aufpassen...- muss ich wohl mehr dran arbeiten... :D ;)
    ...aber ich bemerke, Niko - dein "Blick" dafür ist auch sehr geschärft... :rot:


    was die "69`er Rente" betrifft: dazu gab`s viele schöne Kommentare; der hier gefällt mir am besten:

    Quelle: "Stern"

    "Mit 69 Steine schleppen?
    IG-Bau-Chef Klaus Wiesehügel erklärte, die Bundesbanker sollten mal auf eine Baustelle kommen und Zementsäcke und Steine schleppen. "Am Schreibtisch in der Bundesbank kann man es vielleicht bis 69 aushalten, auf der Baustelle ist die Vorstellung grotesk." Schon die Rente mit 67 bedeute für Arbeitnehmer, deren Gesundheit nicht mitmache, oft zwei Jahre länger Hartz-IV oder hohe Abschläge bei der Rente."


    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • ANZEIGE
  • Zitat

    Original von Niko
    habe ich jetzt irgendwas verpasst?
    Die Symbole sind doch zusammengelegt?


    Das GHS gilt ausschließlich für das Gefahrstoffrecht!
    Und darauf hatte ich mich bei meiner Antwort an harmi bezogen.

    Für die Beurteilung von Stoffen orientiert man sich stärker am Gefahrgutrecht, aber dieses bleibt ein eigenständiges Rechtsgebiet.
    Und: die Gefahrzettel aus dem Gefahrgutrecht bleiben erhalten!
    Dies ergibt sich aus
    Artikel 33 "Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung" der GHS-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008 )

    Einige Poster der BG Chemie, http://bgc.shop.jedermann.de/shop/plakate/ghs , die eine Gegenüberstellung von den derzeitigen Gefahrzetteln und künftigen Gefahrstoffzeichen darstellen, sind also hier missverständlich, weil ja kein Ersatz geplant ist.
    (Bitte bei Unterweisungen berücksichtigen!)

    Laut BG Chemie wird darüber nachgedacht, diese Plakate in einer neuen Auflage mit einer entsprechenden Anmerkung zu versehen.

    Zitat

    Wir zumindest verwenden ab sofort nur und ausschließlich die GHS-Symbole.


    ... Aber besser nicht für Gefahrguttransporte!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (24. Juli 2009 um 11:31)

  • Schade, dass alles, was zu einer Verbesserung führen soll, auch immer für ein wenig Chaos sorgt und somit eigentlich keine Verbesserung mehr ist...

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo a.r.ni,

    da hast du Recht.
    In meiner Naivität habe ich mal wieder geglaubt, dass das, was Politiker sich vornehmen, auch umgesetzt wird.

    Die GHS-Verordnung gilt (vorerst) nur im Gefahrstoffrecht.
    Da sich aber weite Bereiche mit dem Gefahrgut-Vertragswerk decken, hab ich die Hoffnung, dass noch vor meiner Rente eine wirkliche Vereinheitlichung möglich ist.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -