Hallo Ihr Lieben,
ich muss unsere personelle Organisation in der Arbeitssicherheit überarbeiten und nun stellt sich die Frage (weil Betriebsrat und Vorstand sich nicht grün sind):
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Benennung von Beauftragten?
Wir haben eine Latte an Beauftragten, und eineige müssen neu bestellt werden, bzw. sollen umbesetzt werden.
Ich habe einen Text vom Haufeverlag gefunden, aber dort sind nur einige wenige konkret benannt:
1) FaSi und Betriebsarzt intern: Zustimmung des BR erforderlich
2) FaSi und Betriebsarzt extern: Anhörungsrecht ohne Auswirkung
3) Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässer- oder Abfallbeauftragter: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers; bei Unterlassung keine Auswirkung
4) betriebsangehörige Beauftragte mit >20% Arbeitszeit für diese Aufgabe:
Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG: Ablehnung bei Fehlender Fachkunde oder Zuverlässigkeit
5) Sicherheitsbeauftragte: kein Mitbestimmungsrecht, nur rechzeitige, eingehende Beratung, keine Auswirkung bei Unterlassung
Wir haben Strahlenschutz-, Laserschutz-, Tierschutz-, Gefahrgutbeauftragte und beauftragte für Biologische Sicherheit und Gentechnik Projektleiter, alle brauchen für ihre Aufgaben weniger als 20% ihrer Arbeitszeit.
daher stellt sich mir die Frage, welche Rechte hat der BR hier?
Wenn ich zu einer Lösung komme, werde ich eine Marix erstellen und sie hier gerne zur Verfügung stellen.