Beiträge von Walter

ANZEIGE
ANZEIGE

    Da ein Betriebsrat die Pflicht hat den Arbeits-und Gesundheitsschutz zu überwachen, und dafür zu sorgen das alle Maßnahmen- Gesetze und verordnungen eingehalten werden, hat er auch ein Mitbestimmungsrecht in allen Belangen und Regelungen was den Arbeitsschutz betrifft.
    Eine Zustimmungsverweigerung kann nur durch ein Einigungsstellenverfahren ersetzt werden.
    Stimmt der BR einer Maßnahme oder Regelung nicht zu, so muß er dieses natürlich auch begründen .


    Gruß
    Walter

    Hallo

    Der kleine Mann wird dadurch wieder benachteiligt und muß am Ende die Zeche zahlen.
    Die Autohersteller sollen an ihre Vorstände und Aktionäre mal weniger € zahlen, und die Autos etwas billiger verkaufen und dann läuft der Laden wieder.

    Gruß
    Walter

    Hallo

    (2) Die Berufsgenossenschaft ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körper-schaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist befugt, den Bundesadler im Dienstsiegel zu führen.

    (2) Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesund-heitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe (§§ 1 Nr. 1, 14 Abs. 1 SGB VII) zu sorgen.

    Ich denke wenn man diese zwei Abschnitte liest, kann man sich ungefähr vorstellen das sie sich sehr viel erlauben und verlangen können. Die BG`n haben einen sehr langen Arm, alleine schon durch den gesetzl.Auftrag den sie haben.

    Gruß
    Walter

    Hallo little stefven

    Im Krankenhaus werden unterschiedliche Abfallarten unterschieden:

    A - Abfall
    Hausmüllähnliche Abfälle, DSD-Abfälle (Kunststoffe, Verpackungen), Glas, Papier und Kartonage

    B - Abfall
    Krankenhausspezifischer Abfall

    C - Abfall
    Infektiöser Abfall nach § 10a Bundesseuchengesetz

    D - Abfall
    Überwachungsbedürftiger Abfall, Fotochemikalien

    E - Abfall
    Ethischer Abfall, Körperteile, Gewebereste

    Bei den Abfallgruppen A und D muß immer überlegt werden, inwieweit die einzelnen Stoffgruppen vermieden oder einer Verwertung zugeführt werden können. Eine Verwertung bei den Abfallgruppen B, C und E ist ausgeschlossen.

    Die LAGA (Ländergemeinschaft Abfallentsorgung) hat Richtlinien aufgestellt an die man sich halten muß, dort kannst du alles nachlesen.
    Auf jedenfall müssen solche Abfälle in Auslaufsicheren, festen und Dichtverschlossenen Behältnissen Transportiert werden.
    Bei dem Umfüllen komplette Schutzausrüstung : Schutzanzug, Handschuhe, Mundchutz und Schutzbrille ist das beste wenn mann die genaue Zusammensetzung nicht weis.

    Gruß
    Walter

    :hallo:
    Auf der suche nach Antworten (ich weis leider nicht alles) bin ich auf dieses Forum gestoßen, und ich finde es sehr gut darum habe ich mich auch gleich registriert.
    Von Beruf bin ich Geäudereinigergeselle, staatl. geprüfter Desinfektor und seit 2006 Fasi. Ich bin 50 Jahre jung, verheiratet habe 2 Kinder und bin auch Opa. Ich hoffe auf nette Leute und Spaß in diesem Forum.

    Hallo Fasi-Gemeinde
    Ich bin neu in diesem Forum und habe mal gleich eine Frage.
    Ich soll eine Sicherheitsunteweisung im Bereich Gastronomie durchführen, habe aber überhaupt keine Ahnung von der selbigen.
    Vieleicht ist jemand in dem Forum der aus der Gastronomie kommt oder sich damit auskennt und mir helfen kann.
    Im übrigen finde ich das Forum sehr gut und ihr werdet mich öfter darin sehen.

    Gruß
    Walter