Rechte des Betriebsrates bei der Bestellung von betrieblichen Beauftragten

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  • Hallo Ihr Lieben,

    ich muss unsere personelle Organisation in der Arbeitssicherheit überarbeiten und nun stellt sich die Frage (weil Betriebsrat und Vorstand sich nicht grün sind):
    Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Benennung von Beauftragten?

    Wir haben eine Latte an Beauftragten, und eineige müssen neu bestellt werden, bzw. sollen umbesetzt werden.
    Ich habe einen Text vom Haufeverlag gefunden, aber dort sind nur einige wenige konkret benannt:
    1) FaSi und Betriebsarzt intern: Zustimmung des BR erforderlich
    2) FaSi und Betriebsarzt extern: Anhörungsrecht ohne Auswirkung
    3) Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässer- oder Abfallbeauftragter: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers; bei Unterlassung keine Auswirkung
    4) betriebsangehörige Beauftragte mit >20% Arbeitszeit für diese Aufgabe:
    Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG: Ablehnung bei Fehlender Fachkunde oder Zuverlässigkeit
    5) Sicherheitsbeauftragte: kein Mitbestimmungsrecht, nur rechzeitige, eingehende Beratung, keine Auswirkung bei Unterlassung

    Wir haben Strahlenschutz-, Laserschutz-, Tierschutz-, Gefahrgutbeauftragte und beauftragte für Biologische Sicherheit und Gentechnik Projektleiter, alle brauchen für ihre Aufgaben weniger als 20% ihrer Arbeitszeit.
    daher stellt sich mir die Frage, welche Rechte hat der BR hier?

    Wenn ich zu einer Lösung komme, werde ich eine Marix erstellen und sie hier gerne zur Verfügung stellen.

    Gruß
    Bandélé

    Einmal editiert, zuletzt von Bandele (5. Februar 2009 um 10:52)

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  • Hallo Bandele,

    klick mich

    vielleicht hilft Dir das weiter.

    Ich glaube, Du solltest vielleicht mal im Betriebsverfassungsgesetz + Kommentierung nachschauen.
    In Ausbildungsfragen hat der BR immer ein Mitspracherecht.

    Meine persönliche Auffassung dazu ist allerdings, dass es besser zusammen geht, als dem Anderen seine Grenzen aufzuzeigen, Das ist auch nicht Inhalt unseres Jobs. Da kann sich doch der AG unbeliebt machen, wenn er das braucht.
    Ich habe lieber ein Miteinander, als die Säbel zu wetzen. Erstmal jedenfalls :29:

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (4. Februar 2009 um 23:10)

  • Hallo Bandele,

    schau mal beispielsweise hier:
    http://www.business-best-practice.de/personal_fuehr…mweltschutz.php

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/11/072/1107202.pdf


    @ Martina:

    "Meine persönliche Auffassung dazu ist allerdings, dass es besser zusammen geht, als dem Anderen seine Grenzen aufzuzeigen, Das ist auch nicht Inhalt unseres Jobs. Da kann sich doch der AG unbeliebt machen, wenn er das braucht.
    Ich habe lieber ein Miteinander, als die Säbel zu wetzen. Erstmal jedenfalls
    "

    Na, das wäre doch auch genau etwas für unser neues Thema zu den Sifa-Erfahrungen.

    PF

    Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen
    (Mark Twain)

  • Hallo Martina,
    hallo PF,

    danke für eure Links.

    http://www.business-best-practice.de/personal_fuehr…mweltschutz.php
    Hier steht nur, was ich bereits wusste. Das gilt nur für betriebsangehörige Beauftragte, wenn die Aufgabe mehr als 20% der Arbeitszeit einnimmt.

    Mir wäre es auch lieber gut mit dem BR zusammen zu arbeiten. Bei unsere letzten "Organisationsfrage" hat der BR die Bestellung der Beuaftragten Personen nach Gefahrgutrecht 6 Montate blockiert. Nicht um mich als FaSi zu ärgenern, sondern um dem AG einen Kampf zu bieten. Das Thema Arbeitssicherheit wird bei uns leider ständig als Kriegsfeld genutzt und da ich Ende März den Laden verlasse, möchte ich, die Organisation bis dahin durch haben. Leider klappt es nicht mal mehr auf der persönlichen Basis mit dem Betriebsrat. Ich gehe immer wieder auf die Kollegen zu, um dann 2-3 Tage später vom AG ärger zu bekommen, weil der BR wieder "interne" Informationen von mir erhalten hat.

    Ihr seht, bei uns ist zur Zeit die schöne Lösung nicht möglich! Ich bemühe mich aber immer wieder darum.

    Gruß
    Bandélé

  • Hallo Bandele,

    macht das einen Unterschied, ob bspw. ein Gefahrgutbeauftragter 20% oder 100% GB ist? Das ändert doch an der Tatsache selbst nichts oder?

    Was die Organisation dessen betrifft, so ehrt Dich das, dass Du dies noch hinbekommen willst. Aber Berge wirst Du in den noch verbleibenden Wochen nicht versetzten können. Nunja, aber ich würde mir den AG mit ins Boot holen. Zum einen ist es sein Job, zum anderen geräts Du ja immer nur zwischen die Fronten.

    VG Martina


    Sag mal, weil ich das gerade im Thema gesehen habe, die Beauftragten werden bestellt (also die, bei denen es sein muss) - berufen werden Geschäftsführer...

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    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (5. Februar 2009 um 10:48)

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  • @ Martina

    Das sehe ich auch so: nicht allein die Überschreitung eines möglichen Anteils an täglicher Arbeitszeit für eine bestimmte Beauftragtenfunktion bedingt die Bestellung, sondern die Notwendigkeit zur Einhaltung bestimmter Vorschriften bzw. Gesetze.

    @ Bandele

    Im Rahmen Ihrer Zertifizierung hat sich die TU Berlin folgende Regelung dazu erstellt:
    http://www2.tu-berlin.de/zek/koop/oeko-…/DGB_4311R.html

    Und hier habe ich noch eine Buchempfehlung. Für dich wird die sicherlich zu spät kommen, aber für alle anderen Interessenten könnte sie hilfreich sein:
    http://www.buchhandel.de/detailansicht.…8-3-631-51564-8

    PF

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    (Mark Twain)

  • Schöne Aufstellung, Danke!

    Einer fehlt mir aber noch, der Arbeitsschutzmanagmentbeauftragte!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • @ Martina:

    die 20% beziehen sich laut dem Haufe-Text auf das Mitbestimmungsrecht des BR. Ich sehe dass auch so, dass die Aufgabe und Verantwortung die gleiche bleibt, egal wie viel Zeit ich als Beauftragter investiere.
    Danke für den Hinweis mit "Berufung" und "Bestellung", habe ich geändert.

    @ Forman und Akira:

    Danke für die Links, ich habe sie an unsere zuständige Personal-/Rechts-refefentin geschickt, mal sehen was die daraus macht.

    @ Akira:

    leider steht nur bei sehr wenigen etwas über die Beteiligung vom BR, das hatte ich bereits aus den Gesetzen und Verordnungen ferausgelesen.


    Wenn unsere Personal-/Rechtsabteilung meine Matrix durchgegangen ist, stelle ich sie euch ein, dann könnt ihr gerne noch etwas ergänzen oder korrigieren.

    Gruß
    Bandélé

  • Hallo Bandele,

    wie das mit den 20% funktioniert - keine Ahnung. Das konnte mir mein BR gestern auch nicht sagen. Das muss man dann vermutlich doch das Betriefsverfassungsgesetz mit der Kommentierung für AG bemühen.

    Ralf: auf welcher Rechtsgrundlage muss man einen Arbeitsschutzmanagementbeauftragten haben?

    Akira: schöne Zusammenstellung, danke! Wer sowas schon mal selbst zusammen gestellt hat weiß, was man daran für Zeit vernichten kann. ;)

    VG Martina

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    Andre' Maurois

  • Da ein Betriebsrat die Pflicht hat den Arbeits-und Gesundheitsschutz zu überwachen, und dafür zu sorgen das alle Maßnahmen- Gesetze und verordnungen eingehalten werden, hat er auch ein Mitbestimmungsrecht in allen Belangen und Regelungen was den Arbeitsschutz betrifft.
    Eine Zustimmungsverweigerung kann nur durch ein Einigungsstellenverfahren ersetzt werden.
    Stimmt der BR einer Maßnahme oder Regelung nicht zu, so muß er dieses natürlich auch begründen .


    Gruß
    Walter

    Der Mensch und seine Gesundheit kommt vor der Arbeit

  • Nunja, - die Pflicht zur Überwachung ist das Eine. Aber neben " schwarz", gibt`s für den BR auch noch "weiß. Und zwar in der Form, dass der BR ganz klare Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten hat - selbst gegenüber Behörden. Soll heißen, dass er, wenn er die Behörde "unterstützt" - sich auch fragen lassen muss, was er unternommen hat (gemäß seiner Aufgabe nach Betriebsverfassungsgesetz/ Neuerung 2006) - , um beim AG auf Besserung hinzuwirken....
    Was das Mitbestimmungsrecht beim Einsatz der SIfa betrifft, so hat er dies in der Tat. Wird allerdings eine externe Sifa bemüht, so muss der BR nur angehört werden.
    Was ich damit sagen will: mitunter macht es uns die Arbeit leichter, sich mit dem BR einig zu sein...

    VG Martina

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