Sicherheitsdatenblätter

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  • Hallo,

    habe heute in unserem Betrieb gehört, dass alle Sicherheitsdatenblätter, die uns Lieferanten zusenden, vom Sicherheitsbeauftragten, bzw. der Sifa unseres Betriebes unterschrieben werden müssen?
    Halte ich für nicht richtig, da die Lieferanten doch wohl dafür verantwortlich sind und diese ohne Unterschrift gültig sind.
    Wer kann mir helen?

    FK

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  • Hallo Frank,
    hierbei kann es sich lediglich um eine betriebsinterne Regelung eures Hauses handeln.
    Es gibt Anforderungen daran, wer, was in ein SDB schreiben muss/ darf und welche Kompetenzen diese Person haben soll.
    Es erschließt sich mir nicht, was die Sifa oder gar der SB dort mit seiner Unterschrift bestätigen könnte - außer der Tatsache, dass er es gesehen/ gelesen hat. Die fachliche Bestätigung durch die SIfa ganz zu schweigen die, des SB, kann es wohl keinesfalls sein.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    • Offizieller Beitrag

    hallo frank,

    mal eine frage, seid ihr endverbraucher oder mischt ihr die produkte mit anderen zusammen?
    falls es so sein sollte, dass ihr endverbraucher seid, dann wüsste ich nicht warum ihr die SD unterschreiben sollt ?( verstehe den hintergrund nicht.
    oder geht es nur darum das ihr euch mit den stoffen auseinander gesetzt habt?

    ein wenig mehr infos wären nicht schlecht.

    #### Edit ####
    martina war mal wieder schneller :D :D :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Bei meinem vorherigen Arbeitgeber gingen neue SDB zuerst über meinen Schreibtisch (SIFA), dann über den der Werksleitung.

    Auf einem Beiblatt habe ich ausgefüllt, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, der Werksleiter hat Termine und Verantwortliche festgelegt und beide haben es unterschrieben.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Was ich mir vorstellen könnte, wäre auch, dass die Unterschrift eher einem "zur Kenntnis genommen" entspricht; dann mit der Auflage sich um Gefährdungsbeurteilung, §14 Anweisung und Schulung "zu kümmern".
    An einer Gültigkeit ändert sich durch so eine Unterschrift definitiv nichts.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (28. Januar 2009 um 07:30)

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    • Offizieller Beitrag

    hmmm,

    zumindest gibt es keine behördliche vorgabe wo du die SDB unterschreiben musst, außer bei eurer Zertifizierung, aber da kann ich nichts zu sagen weil ich nicht weiß wonach ihr Zertifiziert seid.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • tja toni, da haben wir es.... :D :D :D

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von frank.kiefhaber
    Hallo,

    mit den Unterschriften auf den Sicherheitsdatenblättern muss ein Auditor bei einem Nachaudit bemängelt haben. Wir sind Endverbraucher

    Gruß Frank

    Was war das für ein Audit?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Wenn dann kann es nur beim Umweltaudit geschehen sein. In der entsprechenden Verfahrensanweisung muss dann aber etwas in der Art gestanden haben. Meines Erachtens kann es aber nur, wie oben schon erwähnt, als Bestätigung der Kenntnisnahme dienen.

    Schau mal in die entsprechende VA.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Auch wenn es um QM geht muss es eine entsprechnde VA geben, schau mal nach. Ansonsten verstehe ich die Forderung des Auditors nicht.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph-HF (3. Februar 2009 um 10:22)

  • Hallo Frank,
    naja, wie wir schon vermutet haben. Da wurde (vermutlich durch die Zertifizierung) ein interner Prozess aufgelegt, der diesen Ablauf so festlegt. Den solltest Du in der Tat mal finden, denn an dieser Unterschrift hängt wohl einiges an Arbeit für Dich dran. Ich denke da so an Erstzstoffprüfung, Erstellung BA, Unterweisung etc. Dafür dient die Unterschrift; Bestätigung des "Zur Kenntnis genommen" - oder anders herum, ist dann die BA nicht da und die Leute wissen nichts über die PSA etc., dann gibts Probleme bei der nächsten Zertifizierung.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

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  • Hallo Frank.

    Ich glaube Martina hat Recht!

    Bei uns wird ein Gefahrstoff von der Anfordernden Abteilung nach VA über ein Freigabeantrag angefordert, den muß ich als SiFa freigeben und prüfen ob es nicht ein minder gefährliches Mittel gibt, dass entsprechende SDB wird archiviert und für Betriebsanweisungen und Schulungen genutzt.

    Bei uns (Amerikanischer Betrieb) müssen die SDB auch noch auf den neusten Stand sein nicht älter als 2 Jahre und für jeden Mitarbeiter zugänglich sein.

    Viele Grüsse

    Hans-Jürgen

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen