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  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine ganz brennende Frage gestellt bekommen, die ich aus dem Bauch heraus beantworten kann, aber ich hätte gerne ein paar rechtliche Hintergründe dazu:
    Wir haben gerade einen Mitarbeiter bei einem Pipelinebetreiber+dort muss Atemschutz getragen werden. Die entsprechenden Atemschutzmasken (sowohl unsere eigenen wie die des Kunden) passen nur, wenn der Mitarbeiter rasiert ist. Der Mitarbeiter weigert sich jedoch dies zu tun, woraufhin ihn der Kunde nicht auf das Firmengelände lässt.
    Was können wir tun?
    Vielen Dank im voraus - Marlene

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  • Hallo Marlene,

    "ArSchG § 15 Pflichten der Beschäftigten
    T
    (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der
    Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der
    Arbeit Sorge zu tragen.......
    .....
    (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte,
    Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie
    Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche
    Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden."

    Ich gehe davon aus Ihr habt Ihn unterwiesen und angewiesen sich zu rasieren also verstösst er gegen Abs. 1 da er gegen die Unterweisung handelt.

    Eine Maske ist so zu tragen das die Leckagerate möglichst gering ist (BGR 190) was bei bartträgern halt nicht der Fall ist. Als Weigerung die PSA bestimmungsgemäß zu verwenden.

    Abmahnung und wenn dies nicht Hilft feuern

    kuddel

  • Da währe ich vorsichtig, mit Vaseline und so.....
    ich muss da kuddl recht geben. Ich denke wenn ich eine Atemschutzmaske benötige und ich arbeiten möchte, muss ich mich an die Regeln halten.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Schon klar Michael, dass war ja auch 1979 :D und beim Bund

    Aber in der BGR 190 steht ja auch das Bartträger und Personen mit besonderen Kopfformen oder Narben vom Tragen ausgeschlossen werden sollten...................da steht jetzt nicht das die entlassen werden sollten.

    Zu verlangen das der Bartträger seinen Bart abnehmen wäre schon ein schwerer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte.

    Es scheint sich ja auch um so eine Art Leiharbeiter zu handeln, also diese Woche Pipelinebau und nächste Woche was ganz anderes.
    Sollen sie doch den Mann woanders einsetzen.

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  • Zitat

    Original von Hofi16
    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine ganz brennende Frage gestellt bekommen, die ich aus dem Bauch heraus beantworten kann, aber ich hätte gerne ein paar rechtliche Hintergründe dazu:
    Wir haben gerade einen Mitarbeiter bei einem Pipelinebetreiber+dort muss Atemschutz getragen werden. Die entsprechenden Atemschutzmasken (sowohl unsere eigenen wie die des Kunden) passen nur, wenn der Mitarbeiter rasiert ist. Der Mitarbeiter weigert sich jedoch dies zu tun, woraufhin ihn der Kunde nicht auf das Firmengelände lässt.
    Was können wir tun?
    Vielen Dank im voraus - Marlene

    Es gibt Airstream Helme. Dieser Helm wird mit Luft durchlüftet. Gebläse ist draussen. Filter kann je nach Wunsch angebracht werden.

    Bei diesem Helm kann der Bart bleiben. :D
    Obwohl ich nicht verstehen kann dafür seinen Arbeitsplatz auf das Spiel zu setzen ?(

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • es ist schon ein Eingriff in das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, andererseits werden die Vorraussetzungen zum Erfüllen der Arbeitsaufgabe/Tätigkeit nicht eingehalten, da die PSA nicht ordnungsgemäß benutzt werden kann. Dadurch beraubt sich der Mitarbeiter schon seiner Tätigkeitsgrundlage

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo zusammen,

    auch wir führen unsere Arbeiten beim Kunden vor Ort durch un müssen teilweise Atemschutz tragen. Lösgelöst von der grundsätzlichen Problematik zählt hier erst einmal der Wille des Kunden, der unrasierte MA auch nicht auf sein Gelände läßt.

    Das Spektrum der möglichen Argumentation zur "Überzeugung" des MA ist sicherlich sehr breit gefächert. Wenn Überzeugungsarbeit nicht fruchtet, steht ausser Farge, dass ich den MA für solche Tätigkeiten nicht mehr einsetzen darf. Ob ich ihn dann beispielsweise nur noch im "Innendienst" beschäftige oder, wenn hierzu keine Möglichkeit besteht, mich sogar von ihm trennen muss, ist in erster Linie eine Frage der betrieblichen Möglichkeiten und der Funktionsstellenbeschreibung des Betroffenen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Sache mit dem Überdruck-Atemschutz, bei dem ständig Luft zwischen der Maske und der Haut nach außen geblasen wird, ist nur dann möglich, wenn er auch in der Lage ist, umluftunabhängigen Atemschutz zu tragen, also schweren Atemschutz mit Pressluftatmer.

    Das ist im Pipelinebau wohl kaum möglich, weil die Einsatzzeit mit PA doch sehr begrenzt ist. Nebenbei benötigt er die Untersuchung nach G26.3.

    Hart aber herzlich: falscher Mann am falschen Ort. :rolleyes:

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hallo harmi,

    ...Gebläsehauben gehören zu den wenigen Atemschutzgeräten, die jederzeit von jedem getragen werden können. Da hier nicht mit Atemwiederständen zu rechnen ist, muss der Träger keine Atemschutzuntersuchung durchführen.

    Zu Kommentaren an anderer Stelle sei gesagt, dass ein solcher Atemschutz jedoch nicht überall einsetzbar ist. Insbesondere im Freien besteht hier immer die Möglichkeit, dass starke Winde den Luftstrom umkehren. Eine entsprechende Eigungsfeststellung für die durchzuführende Tätigkeit ist daher zwingend erforderlich.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Sorry, das mit den Gebläsehauben hatte ich übersehen. Dürfte aber auch im Pipelinebau nicht gerade geeignet sein

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Zitat

    Original von MichaelD


    Zu Kommentaren an anderer Stelle sei gesagt, dass ein solcher Atemschutz jedoch nicht überall einsetzbar ist. Insbesondere im Freien besteht hier immer die Möglichkeit, dass starke Winde den Luftstrom umkehren. Eine entsprechende Eigungsfeststellung für die durchzuführende Tätigkeit ist daher zwingend erforderlich.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hallo Michael

    wir setzen diese Helme auch draussen bzw. fast nur draussen ein. Aber das von dir genannte Problem ist bei uns nicht bekannt.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Zitat

    Original von harmi
    Sorry, das mit den Gebläsehauben hatte ich übersehen. Dürfte aber auch im Pipelinebau nicht gerade geeignet sein

    Hast du es schon überprüft?

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Zitat

    Original von RaBau

    Hast du es schon überprüft?

    Nein... :rolleyes:

    Du bringst mich gerade auf den Geschmack.....Welche Tätigkeiten führt ihr damit aus? Wie ist das Handling mit der Verbindung Gebläse / Haube?

    Nochmal zum Thema:
    Interessant wäre, welche Art von Atemschutz gefordert ist. Hat der Kunde / Auftraggeber das festgelegt? Interessant wäre auch die Begründung.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Zitat

    Original von harmi

    Nein... :rolleyes:

    Du bringst mich gerade auf den Geschmack.....Welche Tätigkeiten führt ihr damit aus? Wie ist das Handling mit der Verbindung Gebläse / Haube?

    Nochmal zum Thema:
    Interessant wäre, welche Art von Atemschutz gefordert ist. Hat der Kunde / Auftraggeber das festgelegt? Interessant wäre auch die Begründung.

    Größtenteils Arbeiten im E-Bereich und M-Bereich.
    Reinigungsarbeiten und Schweißen in engen Räumen wo es mit der Absaugung nicht immer 100% sicher ist.

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    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)