Tödlicher Betriebsunfall - Verfahren gegen SiFa eingestellt

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  • Hallo,

    anbei findet Ihr einen Bericht aus der heutigen Zeitung. Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem Angeklagten um die Sicherheitsfachkraft und nicht den Sicherheitsbeauftragten.
    Seltsam ist, dass hier die SiFa und nicht der Werks- oder Betriebleiter auf der Anklagebank saßen.
    Gruß
    -----------------------------------------

    Beweise fehlen, Zeugen können sich nicht erinnern

    Aichach. Gut vier Stunden dauerte gestern die Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach. Nur etwa vier Minuten lang besprachen sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger, dann war die Sache klar: das Verfahren gegen den 40-jährigen Sicherheitsbeauftragten eines holzverarbeitenden Betriebes im nördlichen Landkreis wird mangels Beweisen eingestellt. Nach einem Betriebsunfall mit tödlichem Ausgang Mitte vergangenen Jahres war er der fahrlässigen Tötung angeklagt. Gegen den Strafbefehl hatte der 40-Jährige Einspruch eingelegt.

    Es war ein tragischer Unfall, der sich im Sommer 2007 ereignete: Beim Überqueren eines Holzverladeplatzes wurde ein Lastwagenfahrer von dem Radlader erfasst und überrollt. Vor Gericht ging es um die Frage, ob mangelnde Sicherheitsvorkehrungen der Grund für den tödlichen Betriebsunfall waren, der Sicherheitsbeauftragte also fahrlässig gehandelt hatte. Zumindest einige Indizien schienen dafür zu sprechen.

    Zum Beispiel der Vermerk "sehe keinen Handlungsbedarf beim Lagerplatz für Rundholz" in einem Bericht über Betriebssicherheit. Obwohl gerade in diesem Bereich sich die Wege von Fußgängern, Lastwagen und eben dem Radlader kreuzten. Ein Nadelöhr und eine Gefahrenstelle, war sowohl dem Werks- als auch dem Betriebsleiter klar.

    Doch ob sie darüber mit dem Fachmann für Sicherheitsfragen, der erst im April letzten Jahres von der Firma mit der monatlichen Überprüfung der Sicherheitsaufgaben beauftragt worden war, schon vor dem tödlichen Unfall gesprochen hatten, ließ sich in der Verhandlung trotz intensiver Befragung nicht klären.

    Klar war dagegen, dass der Vermerk, er sehe keinen Handlungsbedarf, nicht von dem 40-Jährigen stammte. Das hatte noch einer seiner Vorgänger geschrieben. Wobei sich laut dem Betriebsleiter die Situation an dem Lagerplatz auch erst ab 2006, als der Lkw-Verkehr auf dem Betriebsgelände immer mehr zunahm, verschärfte. "Die Situation war nicht untragbar, aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch nicht zu ändern", sagte er Richter Christian Grimmeisen.

    Auch von den schon länger diskutierten Plänen der Werksleitung, die Gefahrenstelle zu entschärfen, erfuhr der 40-Jährige erst nach dem Unfall. Wie brisant die Lage an dem Lagerplatz war, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte der Sicherheitsbeauftragte. Noch dazu hätte er auch in den Unterlagen seiner Vorgänger keinen Hinweis darauf gefunden. Deshalb habe er sich auch zuerst auf die bekannten Mängel konzentriert und sich bei Werksbegehungen einen Überblick verschafft.

    "Die Beweislage ist dünn", stellte Grimmeisen nach rund vier Stunden Verhandlung und vier Zeugenaussagen fest. Wesentliche Indizien waren weggefallen, nicht einmal die Berufsgenossenschaft hatte die Situation am Lagerplatz beanstandet und auch die Zeugen konnten sich nicht genau erinnern, was zu Sicherheitsfragen wann gesagt worden war. Nach kurzer Besprechung einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger darauf, das Verfahren einzustellen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

    Aichacher Nachrichten, 26.03.08

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  • Wenn es die SiFa war, die die Situation falsch beurteilt hat, hätte sie auch angeklagt werden können. Die SiFa ist für den Inhalt ihrer Beratung verantwortlich! Der SB unterstützt ja nur seinen Vorgesetzten, er macht sicherlich keine Gefährdungsbeurteilung, oder vielleicht doch? (in diesem Betrieb?)

    Für mich ein Beleg das ich die Gefährdungsbeurteilung nicht alleine mache.
    Was ich aber ab sofort ändern werde ist das ich die beteiligten Personen mit unterschreiben lasse, habe ich bisher leider nicht gemacht.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Ja, das hast Du richtig erkannt, grundsätzlich verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist der Vorgesetzte, aber.....

    ....ja das aber, für Ihre Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit ist die Sicherheitsfachkraft natürlich auch verantwortlich....

    interessant auch hier die Frage des Organisationsverschulden, wer hat vergessen zu organisieren, das eine Gefährdungsbeurteilung nach Änderung der Situation(stärkerer LKW-Verkehr) mal auf den Prüfstand gestellt wird und gegebenenfalls aktuallisiert wird???

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Ja das stimmt doch nachdenklich.
    Ich mache die GB alleine, nicht so eine gute Idee :evil:
    denn als Leibeigene ;) Teilzeit-SiFa kann man gar nicht alles sehen.
    Da werde ich wohl in Zukunft ein bisschen mehr an mich denken und die Verantwortlichen mit einbinden bzw. machen lassen.

    Gruß

    die SiFa

    Eine SiFa muß so ein dickes Fell haben, dass sie auch ohne Knochen stehen kann :D

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich finde es schade und auch traurig darüber, dass solche veränderungen wie GB oder BA erst mit blut geschrieben werden müssen..................

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hi sifa.online,

    ...wie machst Du denn eine GB alleine?! Um welche Art der Tätigkeit handelt es sich denn dabei? Wie kannst Du auf sich u.U. täglich wechselnde Einflüsse oder Umstände bei der Arbeitsausführung reagieren?

    Meiner Meinung nach hast Du vollkommen Recht. Eine GB, die nicht von denen gemacht wird, die diese Tätigkeit(en) ausführen, ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist und aus den Augen einer SiFa keine gute Idee. Abgesehen von der Tatsache, dass die Rechtswirksamkeit solcher Dokumente mit Fug und Recht angezweifelt werden darf.

    Grundsätzlich denke ich, dass die Presse in dem beschriebenen Fall einige Termini durcheinandergebracht oder fehelerhaft verwendet hat. Bei der veröffentlichten Darstellung wäre eine Klage gegen die Sicherheitsfachkraft, zumindest in erster Instanz, gar nicht erst zugelassen worden; hier hätten in der Tat die verantwortlichen Geschäftsführer oder Abteilungsleiter auf der Bank gesessen.

    Nichtsdestotrotz sollte man sich auch als SiFa immer überlegen wie weit ich gehen und was ich tolerieren kann.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi MichaelD,

    GB alleine weil es bei uns so richtig keinen interessiert X(

    Damit überhaupt was in gange kommt habe ich bisher mich ausschließlich damit beschäftigt. Meinst du mit Tätigkeiten was ich bei der GB-Erstellung mache oder welche Tätigkeiten ich aufnehme? Im ersten Fall bin ich noch am Aufnehmen der Tätigkeiten und ermitteln der Gefährdungen. Einige Maßnahmenvorschläge gibt es auch schon. Falls du wissen möchtest was für Tätigkeiten bei uns anfallen - Maschinenbau mit Zerspanung und Stahlbau.

    Achja auf die täglichen Ereignisse kann ich natürlich kaum bis garkeinen Einfluss nehmen. Bin ja nicht der Chef und nicht zu jederzeit an allen Orten

    Aber ich arbeite an der Zellteilung dann kriege ich das auch noch hin. :D

    Mit dem wie weit gehen/tolerieren hast du Recht, daher gilt im Moment für mich melden macht frei und den Verantwortlichen verstärkt auf die Füsse treten.

    Gruß

    die SiFa

    Eine SiFa muß so ein dickes Fell haben, dass sie auch ohne Knochen stehen kann :D

  • Hi alle zusammen,
    mal grundsätzlich gefragt: Zu einer GB gehören auch Maßnahmen und Kontrolle der Wirksamkeit. Wie soll die Sifa Maßnahmen anordnen?
    Analysen der Arbeitsvorgänge o.k., Vorschläge o.k., aber Maßnahmen ????
    Und das ist doch genau der Punkt, dass die Sifa eben nicht die Verantwortung hat. Nicht haben kann, da sie keine Maßnahmen anordnen kann.

    Beispiel aus meiner Praxis:
    neuer Arbeitsplatz mit Staubbelastung (Präparationslabor). Dem verantwortlichen Leiter haben wir (Betriebsarzt, Sifa) klar gemacht, für diese Tätigkeiten ist eine Staubabsaugung notwendig.
    Ergebnis: Laut verantwortlichem Leiter werden keine stauberzeugenden Tätigkeiten durchgeführt, ergo auch keine Absauganlage notwendig.
    Hier kannst du als Sifa nicht viel machen, außer genaue Dokumentation der Begehung und der Empfehlung. Und bei einer weiteren (Kontroll)begehung wieder darauf hinweisen.
    Und wenn die Mitarbeiter mitspielen, hast du sowieso schlechte Karten.
    X(
    Viele Grüße
    und optimistisch bleiben
    ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Der Fall ist in der Tat spannend. Wichtig ist, dass das Verfahren eingestellt wurde und nicht mit einem Freispruch oder einer Verurteilung endete. Das bedeutet, dass es kein Urteil mit einer Begründung gibt, wir also auch keine weiteren Informationen bekommen werden. Oft erfolgt die Einstellung, um die Staatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, dass hier an der falschen Stelle ermittelt wurde. Gerade bei kleineren Staatsanwaltschaften, die gerade mal ein paar Stunden Zeit haben, um einen solchen Fall zu ermitteln, fehlt es oftmals an Sachkunde in diesem speziellen Feld, aber man möchte den Fall nicht einfach auf sich beruhen lassen und sucht nach Verantwortlichkeiten.
    Jeder hat an seiner Stelle eine Verantwortung, aber ob der Tod dieses Menschen einer SiFa oder dem Unternehmer anzulasten ist, wird immer ausgehend von der konkreten Situation bewertet: Zunächst sind die unmittelbar beteiligten Personen (Fahrer und das Opfer) im Fokus der Ermittlung. Hier hat ein Staatsanwalt immerhin gesagt: "Klar hätte der eine oder der andere besser aufpassen oder sich anders verhalten müssen und trägt Verantwortung - aber das kann ja nicht alles sein!" Allein dieser Gedanke ist bei Staatsanwälten schon selten genug und erfreulich. Nicht falsch interpretieren: Ich mag Staatsanwälte, sind oft sehr nette Leute. Aber es fehlt ihnen die Zeit!
    Und noch eines: Für eine Verurteilung (egal von wem) muss immer eine Kausalität hergestellt werden können zwischen einer Tat und einer Folge. Es bliebe auch hier unklar, ob genau dieses Ereignis durch eine andere Aussage der Sifa zwangsläufig verhindert worden wäre. Ich nehme an, genau diese Fragestellung führte zur Einstellung des Verfahrens.

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    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

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