Hallo,
anbei findet Ihr einen Bericht aus der heutigen Zeitung. Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem Angeklagten um die Sicherheitsfachkraft und nicht den Sicherheitsbeauftragten.
Seltsam ist, dass hier die SiFa und nicht der Werks- oder Betriebleiter auf der Anklagebank saßen.
Gruß
-----------------------------------------
Beweise fehlen, Zeugen können sich nicht erinnern
Aichach. Gut vier Stunden dauerte gestern die Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach. Nur etwa vier Minuten lang besprachen sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger, dann war die Sache klar: das Verfahren gegen den 40-jährigen Sicherheitsbeauftragten eines holzverarbeitenden Betriebes im nördlichen Landkreis wird mangels Beweisen eingestellt. Nach einem Betriebsunfall mit tödlichem Ausgang Mitte vergangenen Jahres war er der fahrlässigen Tötung angeklagt. Gegen den Strafbefehl hatte der 40-Jährige Einspruch eingelegt.
Es war ein tragischer Unfall, der sich im Sommer 2007 ereignete: Beim Überqueren eines Holzverladeplatzes wurde ein Lastwagenfahrer von dem Radlader erfasst und überrollt. Vor Gericht ging es um die Frage, ob mangelnde Sicherheitsvorkehrungen der Grund für den tödlichen Betriebsunfall waren, der Sicherheitsbeauftragte also fahrlässig gehandelt hatte. Zumindest einige Indizien schienen dafür zu sprechen.
Zum Beispiel der Vermerk "sehe keinen Handlungsbedarf beim Lagerplatz für Rundholz" in einem Bericht über Betriebssicherheit. Obwohl gerade in diesem Bereich sich die Wege von Fußgängern, Lastwagen und eben dem Radlader kreuzten. Ein Nadelöhr und eine Gefahrenstelle, war sowohl dem Werks- als auch dem Betriebsleiter klar.
Doch ob sie darüber mit dem Fachmann für Sicherheitsfragen, der erst im April letzten Jahres von der Firma mit der monatlichen Überprüfung der Sicherheitsaufgaben beauftragt worden war, schon vor dem tödlichen Unfall gesprochen hatten, ließ sich in der Verhandlung trotz intensiver Befragung nicht klären.
Klar war dagegen, dass der Vermerk, er sehe keinen Handlungsbedarf, nicht von dem 40-Jährigen stammte. Das hatte noch einer seiner Vorgänger geschrieben. Wobei sich laut dem Betriebsleiter die Situation an dem Lagerplatz auch erst ab 2006, als der Lkw-Verkehr auf dem Betriebsgelände immer mehr zunahm, verschärfte. "Die Situation war nicht untragbar, aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch nicht zu ändern", sagte er Richter Christian Grimmeisen.
Auch von den schon länger diskutierten Plänen der Werksleitung, die Gefahrenstelle zu entschärfen, erfuhr der 40-Jährige erst nach dem Unfall. Wie brisant die Lage an dem Lagerplatz war, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte der Sicherheitsbeauftragte. Noch dazu hätte er auch in den Unterlagen seiner Vorgänger keinen Hinweis darauf gefunden. Deshalb habe er sich auch zuerst auf die bekannten Mängel konzentriert und sich bei Werksbegehungen einen Überblick verschafft.
"Die Beweislage ist dünn", stellte Grimmeisen nach rund vier Stunden Verhandlung und vier Zeugenaussagen fest. Wesentliche Indizien waren weggefallen, nicht einmal die Berufsgenossenschaft hatte die Situation am Lagerplatz beanstandet und auch die Zeugen konnten sich nicht genau erinnern, was zu Sicherheitsfragen wann gesagt worden war. Nach kurzer Besprechung einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger darauf, das Verfahren einzustellen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Aichacher Nachrichten, 26.03.08