Lärmkataster

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  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne ein Lärmkataster erstellen und benötige euere Schwarmintelligenz. Sicherlich haben hier schon einige ein Lärmkataster gemacht oder gar Lärmmessungen durchgeführt.

    Könnt ihr ein gutes Messgerät empfehlen?

    Ein Vorlage in die die Messungen eintragen werden können wäre auch spitze, dann müsste ich das nicht selbst erstellen. (Copy with pride)

    Gerne könnt ihr auch euere Erfahrungen, Herangehensweisen usw. mit mir teilen.

    Viele Grüße,

    Stefan

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  • Moin Stefan,

    das ist abhängig davon, was Du messen willst und welche Messstrategie Du verfolgst. Wenn Du Menschen mit einem Dosimeter rumlaufen lässt, benötigst Du natürlich anderes Equipment als wenn Du ein Messgerät bei Personen nachführst oder stationäre Messpunkte hast.

    Wenn Du ein "sauberes" Kataster möchtest, wirst Du um ein Gerät nicht herumkommen, dass den Geldbeutel schon etwas strapaziert. Die führenden Hersteller von Messgeräten beraten zum Teil auch hinsichtlich der Erstellung eines Lärmkatasters. Bei Cirrus kannst Du dazu ein kostenfreies E-Book herunterladen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Nimm deine BG mit ins Boot, die machen das kostenlos. Antrag über die AP. Dann kannst du eine Übersichtszeichnung der Betriebsstätte nehmen und dort die gemessenen Bereiche einzeichnen.

  • Hallo Guudsje,

    vielen Dank für deine Hinweise.

    Am liebsten wäre mir eine Mischung aus allem, Messungen am Körper sowie Messpunkt. Dann werde ich wohl unterschiedliche Geräte benötigen oder gar zwei Geräte.

    Bei Cirrus kannst Du dazu ein kostenfreies E-Book herunterladen.

    Kannst du mir den Link hierzu schicken, google leitet mich irgendwohin aber nicht zum E-Book. Merci :)

    Grüße, Stefan

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  • Hallo Stefan,

    ich bin über die Seite hier darauf gestoßen:

    Die 7 häufigsten Fehler bei der Erstellung eines Lärmkatasters - Cirrus Research GmbH

    Der Link zum eBook ist weiter unten.

    Das eBook braucht allerdings ein paar Daten, über die man alle Jubeljahre eine Infomail bekommt.

    Es gibt auch eine Info über Fachbegriffe: Leitfaden für Begriffe (Cirrus Research)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Nimm deine BG mit ins Boot, die machen das kostenlos. Antrag über die AP. Dann kannst du eine Übersichtszeichnung der Betriebsstätte nehmen und dort die gemessenen Bereiche einzeichnen.

    Das war auch meine Idee, die BGHW macht es nicht. Diese Absage habe ich kassiert.

    Grüße, Stefan

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  • Bin gerade die Tage im Lärmseminar unserer Unfallkasse und da wird unser Messgerät NTi XL2 immer gelobt. Das kann eigentlich alles, was man in Richtung Lärm und Raumakustik benötigt, zum verhältnismäßig günstigen Preis, bei guter Nutzerführung. Dazu noch einen Klasse 1 Kalibrator. Wir haben als Messmikrofon auch ein Klasse 1 gewählt, man gönnt sich ja sonst nichts.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bin gerade die Tage im Lärmseminar unserer Unfallkasse und da wird unser Messgerät NTi XL2 immer gelobt. Das kann eigentlich alles, was man in Richtung Lärm und Raumakustik benötigt, zum verhältnismäßig günstigen Preis, bei guter Nutzerführung. Dazu noch einen Klasse 1 Kalibrator. Wir haben als Messmikrofon auch ein Klasse 1 gewählt, man gönnt sich ja sonst nichts.

    Vielen Dank für deine Informationen, ich nehme das Messgerät NTi XL2 auf die Liste.

    Grüße, Stefan

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  • Hallo Stefan,

    ich lese so heraus, dass du noch keine Fachkunde im Sinne der TRLV Teil 2 besitzt - dann wird es schwer. Ich hatte einen Ausbildungsberuf, der viel mit Messungen zu tun hatte - da gab es die Devise: Wer viel misst, misst Mist.

    Um zu beurteilen, ob deine erhaltene Kopier-Vorlage ausreichend ist und der TRLV genügt, musst du eh fachkundig sein. "Anlehnen" an ähnliche Dokumente ist m. E. legitim.

    Ich hatte im Studium mal das Kopieren mit einer Getriebekonstruktion durchgeführt - ging voll daneben. Denn Inzwischen hatte der Assistent des Prof's gewechselt, der dann feststellte, dass die Planetenräder nicht durch die Gehäusebohrungen passten ua. Die Vorlage war übrigens zuvor mit der Note Eins bewertet worden.

    Also 'ne Fünf kassiert und neu selbst aufgesetzt mit berechnen der Zahnräder; viel dabei gelernt. Ich konnte danach etliche Getriebezeichnungen, die in der Regel mit einer Flasche Hochprozentigem in den Besitz kamen, bei den Mitstudierenden korrigieren. In der Summe hatte ich mit der Kopieraktion einen höheren Aufwand als von vorne herein selbst erstellt.

    Für dein Lärmkataster bitte vorab überdenken, was du noch alles in Übersichtspläne der Betriebsräume einzeichnen möchtest, z. B. Beleuchtungsstärke, Feuerlöscher, Erste Hilfe Kästen....

    Ich meine dieses seinerzeit mit Visio in verschiedenen Ebenen erstellt zu haben.

    mfg.

    Uwe

  • Hallo Kiter, vielen Dank für deine sehr ausführliche gute Meinung. So fit bin ich aktuell noch nicht, kann aber zum Glück alles erlernt werden.

    Es geht hierbei lediglich um Anhaltspunkte um ggf. auf diesem ein Lärmkataster durch eine Fachfirma erstellen zu lassen.

    Visio ist ein guter Ansatz, falls wir das ganze selbständig in Form bringen wollen. Glücklicherweise haben wir sehr ausführliche Gebäudepläne in den selbst die Werkbänke eingetragen sind.

    Viele Grüße, Stefan

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  • Warum möchtest Du ein Lärmkataster erstellen / erstellen lassen?

    Habt Ihr eine Halle, in der es Lärmzonen gibt, in der die MA einen Gehörschutz tragen oder tragen müssen? Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung?

    Dann scheint es ja schon Messungen zu geben. Oder Warum kommst du auf die Idee?

    Ist es Dir zu laut, den Mitarbeitern zu laut --> dann reichen ja erst einmal ein paar orientierende Messungen.

    Ich empfehle allerdings ebenfalls Lärm 1 und 2.

    Also, was treibt dich an?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Mick1204,

    berechtigte Frage, diese hilft sicherlich meine Beweggründe besser zu verstehen.

    Für die Werkstatt besteht schon ein Lärmkataster, diese ist allerdings bereits einige Jahre alt. In der zwischen Zeit wurde einiges verändert (Reparaturprozesse, Berieche, ...) daher würde ich gerne diese erneuern.

    In der Werkstatt herrscht ein grundsätzlicher Lärmpegel, der mit einem einfachen Messen per Handy App immer wieder ausschlägt (50-90 db). Gefährdungsbeurteilungen sind vorhanden, in diesen steht auch schon einiges hierzu. Einige Tätigkeiten sind generell nur mit Gehörschutz möglich. Zonen wurden noch nicht definiert, ist aber ein guter Punkt den nehme ich mit auf die LIste.

    Folgende Punkte stehen für mich auf der Agenda:

    - besteht ein generelles Problem mit Lärm

    - muss eine medizinische Untersuchung angeboten werden

    - besteht die Möglichkeit die Lärmquellen zu eliminieren

    - generelle Pflicht zum Tragen von Gehörschutz in der Werkstatt

    Viele Grüße,

    Stefan

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  • Eine Mobil-App hat da nur orientierenden Charakter, da für die Beurteilung der dB(A)-Wert benötigt wird, um mit dem unteren und /oder oberen Lärmgrenzwert abgleichen zu können.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • mit einem einfachen Messen per Handy App

    Vergiss die Schätzwerte, die eine Handy App liefert, das ist nicht belastbar und liefert somit auch keinerlei Anhaltspunkte.

    Einige Tätigkeiten sind generell nur mit Gehörschutz möglich.

    Warum? Gibt es Nachweise für Pegelüberschreitungen oder Herstellervorgaben?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Also, eine generelle Pflicht zum Tragen von Gehörschutz in der Werkstatt habe ich noch nirgendwo gelesen oder erlebt. Das kenne ich nur für den Lärmbereich ab 85dB(A).

    Es kann vom Hersteller für den Betrieb von Standgeräten eine Vorgabe existieren, da gab es sonst auch die Schutzbox mit Gehörschutz am Gerät. Dabei sollte dann auch eine BA vorhanden sein, der man den Einsatz entnehmen kann.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Also.. vielleicht mal was praktikables zur "orientierenden" Messung... Das darf ich ja als FASI durchaus machen um so mein weiteres Vorgehen zu planen... (BG, Lärmkonzept etc.)

    Es ging um den Lärm in einer Maschinenhalle; Drehbänke, CNC, Metallbearbeitung etc.

    ICH hab annodazumal einen handelsüblichen Lärmpegelmesser genommen (kein Handy oder sowas), dann einen Raumplan (ich hab mir kurzerhand den Feuerwehrplan genommen, die Maschinen eingezeichnet und bin dann über eine Stunde durch die Halle gewandelt. Ich hatte eine Excel Liste mit den Arbeitsplätzen mit dabei und habe dann die einzelnen Plätze aufgesucht. An den Arbeitsplätzen habe ich eine orientierende Messung durchgeführt und in den Lageplan eingetragen.

    Gemessen habe ich am Arbeitsplatz in Ohrhöhe bei entsprechendem mittleren Betrieb der Maschine (war so vorher abgesprochen). So bekommt man mal eine Übersicht. Und dann kann man weiter "beurteilen"...

    "Berechnet" haben wir das ganze dann mit dem Vorläufer von dem hier

    Rechenhilfe zur Lärmbelastung

    Das bewertet das Ganze auch schon auf Zeit.

    Ich weiß... nicht ganz zu 100% korrekt aber es diente ja nur für den Geschäftsführer als "Handlungsgrundlage" für das weitere Vorgehen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike