Betriebsärztliche Betreuung durch Kollegen

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  • Moin...

    Ich hab mal ne Frage wie ihr das seht.

    Ich arbeite bei einem neuen Arbeitgeber im Bereich Arbeissicherheit und Arbeitsmedizin. Wir haben ca. 8 Betriebsärzte und 5 FASIs...

    Derzeit bauen wir den AS und das gesamte System was damit zusammenhängt um und haben uns jetzt mal an "unsere" GB gesetzt. Also Aussendienst, Aufenthalt beim Kunden usw.

    Jetzt hab ich eine GB für die AS Organisation gemacht und dann kam die Frage nach der Betreuung durch Betriebsärzte auf.

    (Ich weiß... jetzt wird es SEHR speziell...)

    Der Arbeitgeber hat sich ja betriebsärztlich beraten zu lassen und die Beschäftigten haben sich entsprechend der GB untersuchen zu lassen (Angebot, Wunsch, Pflichtvorsorge).

    Jetzt kam die Diskussion auf, ob die Beratung und Untersuchung durch einen von "uns" stattfinden kann (hätte ICH kein Problem mit) oder ob diese Beratung und Untersuchung durch einen externen durchgeführt werden muss. Schließlich sind WIR ja in dem Moment Arbeitnehmer. Weiterhin hat ein Kollege da Probleme mit dem Datenschutz gesehen (Ein Kollege untersucht mich, stellt etwas fest und darf es dem Arbeitgeber aber nicht sagen...)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Moin Mike,

    ich würde Dir abraten und die Sache extern laufen lassen.

    Unter Kollegen ist das schwierig, kann gut laufen aber kann auch ganz schlimm nach hinten los gehen.

    Ich hätte auch keine Lust mich von den Betriebsärzten untersuchen zu lassen mit denen ich unterwegs beim Kunden bin. (Privatsphäre)

  • Also wenn ich ein Restaurant hätte, würde ich meine Belegschaft nicht über einen eingekauften Caterer verpflegen...

    Datenschutz, Schweigepflicht etc.pp. sollten bei Ärzten kein Thema sein - hier geht der Patient immer vor. Das Fass Freie Arztwahl vs. Arbeitsmedizin muss hier nicht nochmal geöffnet werden und, ToVo, das Lustprinzip gilt als weisungsabhängig Beschäftigter leider nur stark eingeschränkt...

    Also ich sehe hier kein Problem.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,

    Gegenfrage: Habt Ihr die Leistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch extern eingekauft? :saint:

    Gerade wenn man eigene Betriebsärzte hat, ist das doch perfekt. Wer kennt den Laden und die Tätigkeiten denn besser, als die eigenen Kollegen. In der Regel wird auch nichts großartig untersucht. Vorsorge ist primär Beratung der Beschäftigten. Die Schweigepflicht gilt unabhängig davon ob extern oder intern. Da sehe ich auch kein Themenfeld.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Mike144,

    ich sehe das genauso, wie die Mehrzahl hier. Warum soll ich einen externen Medizinier bezahlen, wenn ich diesen bereits intern beschäftige. Wenn einer der SiFa eine Unsympathie gegen einen der Mediziner hat, kann er sich ja von einem anderen bedienen lassen. Diese Möglichkeit habe ich nicht. In eurem Fall würde ich da auch die Kirche im Dorf lassen und das intern regeln.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

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  • Beschäftigten haben sich entsprechend der GB untersuchen zu lassen (Angebot, Wunsch, Pflichtvorsorge).

    Untersuchen lassen muss sich niemand, weder vom internen Arzt, noch extern. Die Vorsorge muss auch keine Untersuchung enthalten.

    ob die Beratung und Untersuchung durch einen von "uns" stattfinden kann

    Ist bei uns gängige Praxis. Unsere Arbeitsmedizinerinnen führen auch die Vorsorge der SiFa durch.

    Weiterhin hat ein Kollege da Probleme mit dem Datenschutz gesehen (Ein Kollege untersucht mich, stellt etwas fest und darf es dem Arbeitgeber aber nicht sagen...)

    Das darf ein externer Arzt auch nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Verstehe das Problem nicht so ganz. Unser BA ist ja auch bei uns angestellt. Und dieser betreut nicht nur alle anderen im Betrieb, sondern mich auch. Da habe ich gar keine Bedenken.

    Ich sehe da auch keinen Unterschied.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Nach ASiG kein Problem.

    Auch ich gehöre zu einer Abteilung, in welcher Sifas und Betriebsärzte tätig sind -- klappt super.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • Danke für eure Meinungen; ich schreib meinem Chef was dazu.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike