Sichtschutzfolie am Fenster

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  • Hallo zusammen,

    wir haben an jedem unserer Fenster im Erdgeschoss eine Sichtschutzfolie angebracht, damit man von außen aus Datenschutzgründen nicht auf die Bildschirme schauen kann und auch nicht auf die Schreibtische, auf denen eventuell vertrauliche Vorgänge liegen. Die Sichtschutzfolien sind ca. an dreiviertel von dem Fenster angebracht, ein viertel des Fensters ist oben frei, sodass noch Tageslicht ins Büro kommen kann. Durch die Sichtschutzfolie kann man nicht von innen nach draußen schauen.

    Nun ist eine Kollegin über die Anbringung der Sichtschutzfolie sehr unglücklich. Sie sagte, das sie nur noch mit künstlichem Licht arbeiten könnte, da nicht sonderlich viele Sonnenstrahlen durch das Fenster dringen würden. Außerdem findet sie es beklemmend, dass man draußen nur noch Baumwipfel sieht und sie nicht aus dem Fenster schauen könnte. Die Kollegin meinte, das dies aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Gesundheit nicht zulässig wäre.

    Hat sie damit recht? Müssen wir die Folie entfernen?

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  • Hallo,

    hier wurde leider bei der Beschaffung der Sichtschutzfolien nicht auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter geachtet. Es gibt Sichtschutzfolien, die nur von einer Seite einen Sichtschutz bieten.

    Die ASR A3.4 Beleuchtung gibt hier auch eine Hilfestellung. Hier nur ein kleiner Auszug:

    Zitat

    4 Beleuchtung mit Tageslicht

    4.1 Ausreichendes Tageslicht

    (1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Be-leuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzu-ziehen. Helle Wände und Decken unterstützen die Nutzung des Tageslichts. Tageslicht weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts) auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Tages-licht hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfin-den des Menschen.

    Ich würde an eurer Stelle die Sichtschutzfolien austauschen.

    Hier noch ein Link zu einem Beitrag aus "Arbeit & Gesundheit", der sich auf das Thema bezieht.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • So wie es aussieht ist die Sichtschutzfolie ungünstig angebracht. Vorgaben dazu findet man in der ASR A3.4 unter Kapitel 4.2.2.

    Wenn es im Raum jetzt anscheinend immer zu dunkel ist, sollte der Tageslichtquotient bestimmt werden.

    Auch interessant wäre es, zu erfahren, wie viele Personen gehen denn da üblicherweise vor dem Fenster vorbei? An einem stark frequentierten Fenster könnte ich mir da ohne entsprechenden Sichtschutz auch eine Störung vorstellen, die als psychische Belastung zu bewerten ist.

    Wenn es um Datenschutz auf dem Bildschirm geht, dafür gibt es entsprechende Blickschutzfilter. Bei Papierakten benötigt man dann andere Schutzmaßnahmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    es gibt diese Folien ja auch für den Bildschirm. Weshalb das Fenster bekleben und nicht den Bildschirm :/ ? Wäre doch einfacher und günstiger.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Sprich doch mal mit der Kollegin und biete ihr einen Platz im hinteren, fensterfernen Bereich des Büros an...

    Also mal im Ernst...

    Eine von ?!? MitarbeiterInnen "fühlt" sich unwohl. Das ist vielleicht nicht schön, aber für mich noch kein Grund in Aktionismus zu verfallen.

    - Eine Zulässigkeit der Sichtschutzfolie stelle ich grundsätzlich nicht in Frage.

    - Auch die Sichtverbindung ist grundsätzlich gegeben.

    - Ein Arbeiten am Bildschirm ist ausschließlich mit Tageslicht eher nicht möglich (schau um diese Jahreszeit mal um 14:30 Uhr aus dem Fenster!)

    -...

    Anyway, ich glaube hier ist ein in Ruhe und mit Sachargumenten, die ihr sicherlich habt, geführtes Gespräch eher angebracht. Änderungen spiegeln sich häufig auch in persönlichen Befindlichkeiten wieder. Als AG kann ich allerdings nicht auf jede Befindlichkeit Rücksicht nehmen...

    Wenn ihr allerdings Zeit, Muße und finanzielle Mittel habt um alles wieder rückgängig zu machen, einer Person einen "Gefallen" zu tun - um hinterher bei anderen Personen daran gemessen zu werden - bitteschön!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,

    wir haben bei uns auch Büros, die von außen einsehbar sind. Wir haben keine Sichtschutzfolien, aber fast alle Beschäftigten haben ihre Rollos (gehen auch von unten nach oben hoch zu ziehen), so weit hochgezogen, dass eine Einsichtnahme von Außen nicht möglich ist, weil es ihnen zu blöd ist, wenn vorbeilaufende Menschen ins Büro starren.

    Das ist die Kehrseite der Medaille. Mehr Licht = mehr "Gaffer". Nur mal so als Denkanstoß. :/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • So habe ich auch mal gedacht...

    Wenn die ganze Diskussion um Befindlichkeiten am Anfang steht, ja... dann geht das...

    Aber wenn das Thema die Spitze des Eisbergs ist... hast du keine Chance... vor allem im öffentlichen Dienst. Da möchte keiner der Verantwortlichen ins Mienenfeld und deswegen werden wir Arbeitsschützer uns auch um die Befindlichkeit dieser Dame kümmern müssen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • E.weline,

    ...so kommt mann dann wieder vom Hölzchen zum Stöckchen...

    Kümmerst Du dich aus Angst vor Minen und dem unteren Teil des Eisbergs um solche Fälle, solltest Du das Thema "Psychische Gegfährdungen" stark fokussieren - und nicht an solchen Symptomen rumdoktoren...

    Aber, wie so häufig, - jeder wie er mag. Ich für meinen Teil habe in solchen Fällen meist:

    1. Mit den Betroffenen gesprochen

    2. Mit meinen Verantwortlichen diskutiert, sie beraten und, soweit möglich, schlau gemacht,

    aber auch

    3. Die Entscheidungs- und Handlungskompetenz an diese zurückgegeben, wenn ich aus fachlicher Sicht der Meinung war, die Sache ist ausgereizt.

    Hier ist es nicht der Arbeitsschützer, der allen den Hintern pudern resp. sich um alles und jeden kümmern muss...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...neben vielem Anderen übrigens auch ein Grund, warum ich jetzt lieber Burger bruzzle... 😉

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • PS: ...neben vielem Anderen übrigens auch ein Grund, warum ich jetzt lieber Burger bruzzle... 😉

    Die haben auch keine Befindlichkeiten... ansonsten ist die Charge bereits alt und hat ein Eigenleben...

    Aber nochmal zum Thema... Die Dame findet die aktuelle Situation "beklemmend"... Die Argumente, die Sie anbringt lassen schon erahnen, dass es in ihr brodelt...

    *DueEi*

    Ich gebe dir recht, dass man sie einfangen muss - am besten mit einem Gespräch, wenn es geht.

    Das hätte aber vorher stattfinden müssen...

    Cheffe: "Wir haben hier sensible Daten - da darf keiner draufsehen... wie wäre es mit einer Sichtschutzfolie? Obacht... ihr könnt nicht mehr im Sitzen nach draußen blicken sondern nur noch schräg nach oben. Spricht was dagegen?..."

    Entweder wurde das nicht angesprochen, sondern einfach so von weiter oben entschieden...

    Oder es wurde angesprochen und man hat diese Dame vergessen oder sie hat sich keine Gedanken dazu gemacht... jetzt schon...

    Ansonsten wurden mögliche Lösungen schon gesagt...Tageslichtquotient ermitteln....

    Müssen es denn unbedingt die 3/4 des Fensters sein.... kann man das nicht weiter herunter reduzieren? Aber auch dann wird Sie im Sitzen nicht alles überblicken können.

    Folie austauschen dürfte wegen Kosten unattraktiv sein...

    Muss sie dauerhaft auf ihrem Arbeitsplatz sitzen, oder könnte sie auch andere Tätigkeiten in anderen Bereichen machen - Botengänge, Meetings in anderen Bereichen... hätte sie die Möglichkeiten dazu?

    Wie es hier weitergeht hängt nun mal vom Verantwortlichen ab... lauft aber nicht Gefahr im weiteren Prozess vor den Karren gespannt zu werden ("ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden und lade alles bei der SiFa ab...")

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Wenn es möglich ist, könnten alternative Arbeitsplätze in Betracht gezogen werden, die der Kollegin mehr Sicht nach draußen bieten. Vielleicht gibt es andere Bereiche im Büro, in denen sie bestimmte Aufgaben erledigen kann.

  • Wir habe Plissees (wie schreibt man das?), die man von unten nach oben schiebt. Ähnlich wie bei Frank.

    Dadurch kommt immer gut Sonnenlicht in den Raum. Reinsehen kann auch keiner mehr, aber man kann noch von innen nach außen sehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wir habe Plissees (wie schreibt man das?), die man von unten nach oben schiebt. Ähnlich wie bei Frank.

    Dadurch kommt immer gut Sonnenlicht in den Raum. Reinsehen kann auch keiner mehr, aber man kann noch von innen nach außen sehen.

    Du hast es richtig geschrieben.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo,

    meines Erachtens gibt keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften, die die Verwendung von Sichtschutzfolien in Bürofenstern regeln. Allerdings sollten Arbeitgeber bei der Anbringung von Sichtschutzfolien und anderen Maßnahmen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes die Arbeitsplatzgestaltungsnormen sowie die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter berücksichtigen.

    In Ihrem Fall ist es wichtig, die Bedenken und Bedürfnisse Ihrer Kollegen ernst zu nehmen. Ihre Kollegin hat berechtigte Anliegen hinsichtlich des Tageslichts und des Gefühls der Beklemmung. Eine unzureichende Belichtung kann die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigen, da Tageslicht einen positiven Einfluss auf die Stimmung und die Produktivität haben kann.

    Um auf die Bedenken Ihrer Kollegin einzugehen und mögliche Lösungen zu finden, könnten Sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

    1. Anpassung der Sichtschutzfolie: Es ist möglich, die Sichtschutzfolie so anzubringen oder zu gestalten, dass mehr Tageslicht in das Büro gelangt, während gleichzeitig die gewünschte Privatsphäre gewahrt bleibt. Dies könnte beispielsweise durch die Verwendung von transparenteren Folien oder das Anbringen der Folie nur auf einem Teil des Fensters erreicht werden.
    2. Ergänzende Beleuchtung: Falls die natürliche Belichtung durch die Sichtschutzfolie nicht ausreicht, könnte zusätzliche künstliche Beleuchtung bereitgestellt werden, um den Arbeitsplatz angemessen zu beleuchten.
    3. Alternative Arbeitsplätze: Möglicherweise könnte Ihre Kollegin ihren Arbeitsplatz an einen anderen Ort verlegen, der mehr Tageslicht bietet und ein angenehmeres Arbeitsumfeld schafft.
    4. Kommunikation und Kompromiss: Es ist wichtig, dass die Bedenken Ihrer Kollegin ernst genommen und in einem offenen Gespräch diskutiert werden. Gemeinsam könnten Sie Lösungen finden, die den Bedürfnissen aller Mitarbeiter gerecht werden.

    Insgesamt sollten Sie die Anliegen Ihrer Kollegin sorgfältig prüfen und gemeinsam nach praktikablen Lösungen suchen, die sowohl die Datenschutzanforderungen als auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter berücksichtigen. Es ist wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Datenschutz, Arbeitsplatzgestaltung und Mitarbeiterzufriedenheit zu finden.

    Gruß Torsten