Liebe Foris,
folgende Situation habe ich:
Bestandsgebäude von 1992, 40 m2 großer Besprechungsraum mit zwei Türen a 81 cm Breite.
Der Raum ist für 20 Personen eingerichtet. Nach meiner Meinung reichen die zwei Türen nicht mit ihrer zu geringen Breite aus.
Dementsprechend ist auch das Ergebnis der GB ausgefallen. Die GL argumentiert das durch eine Alternativmaßnahme (zwei Fluchttüren) der Entfluchtung genüge getan wird.
Wie seht ihr das ?
viele Grüße Werner