FLuchttüren Besprechungsraum

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  • Liebe Foris,

    folgende Situation habe ich:

    Bestandsgebäude von 1992, 40 m2 großer Besprechungsraum mit zwei Türen a 81 cm Breite.

    Der Raum ist für 20 Personen eingerichtet. Nach meiner Meinung reichen die zwei Türen nicht mit ihrer zu geringen Breite aus.

    Dementsprechend ist auch das Ergebnis der GB ausgefallen. Die GL argumentiert das durch eine Alternativmaßnahme (zwei Fluchttüren) der Entfluchtung genüge getan wird.

    Wie seht ihr das ?

    viele Grüße Werner

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  • Zunächst wäre zu klären, wie viele Türen für den Raum vorgeschrieben sind. Meiner Meinung nach eine.

    Entsprechend ASR A2.3 müsste diese bei 20 Personen eine lichte Breite von 90 cm haben. Bei Gebäuden, die bis 30.9.2022 errichtet wurden bzw. deren Bauantragstellung durchgeführt wurde, genügen 85 cm lichte Breite. Das wird hier um 4 cm unterschritten. Dafür ist aber nicht nur eine sondern sind 2 Türen vorhanden. Für mich wäre das temporär akzeptabel, denn nach ASR ist bei wesentlicher Erweiterung oder Umbau dann eine Anpassung an das aktuelle Recht erforderlich und das würde ich auch so in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Werner S.,

    wenn man Abweichungen hat, bleibt die Kompensation. Grundsätzlich hat Deine GL da Recht.

    Aber ob es auch wirklich ausreichend ist, kann man über das Forum nicht sagen.

    Einen interessanten Artikel dazu gab es hier.

    Aus der Praxis: Oft sind Türen von Besprechungsräumen bei Nichtnutzung abgeschlossen. Wie stelle ich sicher, dass bei Nutzung des Raumes beide Türen aufgeschlossen sind?

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,

    welcher Nutzerkreis ist in dem Raum? Gehen beide Türen auf den selben "Flur/Fläche" oder unterschiedlich? Wie sind die weiterführenden Rettungswege, baulich, zwei oder einer? Gibt es eine Brandfrüherkennung (BMA)? Welche Wandkonstruktion liegt vor, also ist eine Anpassung "zumutbar"?

    Das sind alles Fragen vom Rande, die aber der Gesamtsituation und deren Einschätzung ein gänzliches Bild offenbaren ...

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Oft sind Türen von Besprechungsräumen bei Nichtnutzung abgeschlossen. Wie stelle ich sicher, dass bei Nutzung des Raumes beide Türen aufgeschlossen sind?

    Derjenige, der den Besprechungsraum gebucht hat ist auch dafür verantwortlich zu kontrollieren, ob die Türen offen sind. Da genügt ein kleiner Aushang oder eine Rundmail.

  • Wie stelle ich sicher, dass bei Nutzung des Raumes beide Türen aufgeschlossen sind?

    Panikbeschlag, so dass die Türen von innen immer öffnen.

    Dann muss der Nutzer nur darauf achten, dass bei Verlassen des Raumes immer beide Türen abgeschlossen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aus der Praxis: Oft sind Türen von Besprechungsräumen bei Nichtnutzung abgeschlossen. Wie stelle ich sicher, dass bei Nutzung des Raumes beide Türen aufgeschlossen sind?

    Das war eine retorische Frage und lediglich als Fingerzeig gedacht, diesen Punkt bei der Betrachtung nicht zu vergessen ;)

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • als Fingerzeig gedacht

    Ich fand den Hinweis gut und nützlich!

    Panikbeschläge sind die Technische Lösung, die der Organisatorischen (aufpassen, daß beide Türen aufgeschlossen sind) vorzuziehen ist.

    Das erinnert mich daran, daß wir bei uns immer noch auf die Panikbeschläge für unseren Notausgang warten. :/

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Mein Vorschlag wären Panikbeschläge und einen Belegungsplan.

    Der bucht den Raum muss sich darum kümmern das die Türen aufgehen.

  • Habe auch aktuell das hier dazu gefunden:

    Für flüchtende Personen aus einem Bereich (Raum) schreibt die ASR A 2.3 in Abhängigkeit der Personenzahl Mindestbreiten vor. Diese Mindestbreiten müssen durchgehend von der Tür- über die Flur- und Treppenbreite zum Notausgang realisiert werden. Für Personenzahlen bis 20 Personen sind die Mindestbreiten von 1,0 m einzuhalten. D.h. bei mehr als 20 Personen (Fluchtwegbreite mind. 1,2 m) in einem Raum sind u.U. schon zwei Fluchttüren erforderlich um die Mindestbreite für die flüchtenden Personen zu realisieren (Hinweis: eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure von maximal 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden.).

    Hinweis: andere spezifischen Regelungen zu Rettungswegen ergeben sich insbesondere aus den Anforderungen des Baurechts.. So wird in der Bauordnung NRW – BauO NW) unter § 33 Erster und zweiter Fluchtweg ausgeführt:

    "(1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen."

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  • Wenn wir schon bei Anregungen sind. Wir hatten in vielen Besprechungsräumen als Schließzylinder ein Transpondersystem. Das wurde durch unsere Technik dann irgendwann ausgetauscht, da sehr fehleranfällig. Jetzt ist ein Transpondersystem installiert, das auf den Türdrücker wirkt. Von innen gehen die Türen damit immer auf auch ohne Transponder, von außen benötigt man den Transponder, ohne diesen läuft die Klinke leer durch. Das klingt zunächst praktisch, ist für einen Besprechungsraum aber eigentlich ungeeignet, denn nun benötigt jeder einen Transponder der in den Raum möchte und nicht immer kommen alle Teilnehmer einer Besprechung zur gleichen Zeit. Alternativ wird die Tür offen gehalten über irgendeinen Gegenstand. Muss jemand aufs WC oder zum telefonieren aus dem Raum, muss derjenige den Transponder mit nehmen, oder sich anschließend durch klopfen oder rufen auf sich aufmerksam machen. So eine Schließung ist somit für einen Besprechungsraum eher ungeeignet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.