Druckluft / Ausblaspistolen

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  • Hallo Forum,

    bei jeder Begehung oder jedem Audit fallen in der Werkstatt die klassischen unzerstörbaren Ausblaspistolen für die

    Druckluft auf. Jeder sagt direkt die sind so nicht mehr zugelassen / zu verwenden (Lärm, Luftgeschwindigkeit, Verletzungsgefahr...)

    Ich bin nun auf der Suche nach einem Schriftstück das aussagt, das die konventionellen Pistolen nicht verwendet werden dürfen.

    Pistole.JPG

    Könnt Ihr mir weiterhelfen????

    Danke!!!!

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  • Das Schriftstück, nach dem Du suchst dürfte sich Gefährdungsbeurteilung nennen ;)

    Erst einmal ist zu prüfen, ob Ausblasen nicht durch ein anderes Verfahren ersetzt werden kann. Wenn nein, dann nachsehen, ob man nicht lärmarme Düsen verwenden kann. Manchmal hilft auch den Betriebsdruck deutlich zu reduzieren.

    Lärm ist im Umgang mit Druckluft immer ein Thema. Auch "Geschosswirkung" oder unnötige Staubbelastung sollte man betrachten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Falcon,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass Du dazu etwas finden wirst. Afaik ist die Druckluftpistole auch mit dem Standardventil noch zugelassen. Bei den Audits geht es um den Stand der Technik. Es gibt heutzutage lärmgeminderte und druckreduzierende Auslassventile.

    Die SUVA zertifiziert sogar sogenannte Sicherheitsblaspistolen. Bei den Nachbarn gibt es auch die von Dir gesuchten Schriftstücke.

    Ein Dokument, dass Du auf jeden Fall heranziehen kannst, ist die Bedienungsanleitung! Dort findest Du Hinweise, wie die Pistole verwendet werden darf.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Falcon,

    nicht mehr zulässig wäre mir neu. Wir sind dabei unsere Druckluftlanzen durch die Druckluftpistolen zu ersetzen. Dabei schauen wir darauf lärmgeminderte einzukaufen. Kleiner Nebeneffekt ist das wir auch noch etwas Energie einsparen. Da freut sich der Energie-Auditor ;)

    VG

    André

  • Hallo,

    verallgemeinern lässt sich ein "Verbot" sicherlich nicht, in der DGUV Information 209-044 (Holzstaub, Tischlereien) steht etwas dazu, ist aber auch nur als "soll" formuliert.

    (Organisatorische Maßnahme - Ordnung und Sauberkeit - Reinigung der Werkstatt)

    Gruß

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  • Hey Falcon,

    diese Ausblaspistolen sind noch zugelassen. Wenn Du eine Gefährdung daran siehst und sie austauschen möchtest, solltest Du es in der GBU erwähnen. Wenn das noch kein Grund zur Zustimmung ist, kannst Du es über die Kostenersparnis an Druckluft mit Sparpistolen probieren. Diese sind recht teuer aber rechnen sich schon nach kurzer Zeit. Auf diesem Weg könnt ihr auch den Energieverbrauch signifikant reduzieren.

    Gruß Matthias

  • Hallo,

    verallgemeinern lässt sich ein "Verbot" sicherlich nicht, in der DGUV Information 209-044 (Holzstaub, Tischlereien) steht etwas dazu, ist aber auch nur als "soll" formuliert.

    (Organisatorische Maßnahme - Ordnung und Sauberkeit - Reinigung der Werkstatt)

    Gruß

    Dann nimm die TRGS 500, da steht:
    image.png

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Ich bin nun auf der Suche nach einem Schriftstück das aussagt, das die konventionellen Pistolen nicht verwendet werden dürfen.

    Hallo falcon,


    vielleicht kommt das vermeintliche Verbot auch von Kollegen, die einmal bei einem US-Konzern gearbeitet haben?

    In den USA gibt es eine Vorschrift zur Druckreduzierung auf 30 psi bei Druckluft für Reinigungszwecke. Wir (mein Arbeitgeber) müssen dieser OSHA-Vorschrift folgen.

    Reduction of Air Pressure below 30 psi for Cleaning Purposes | Occupational Safety and Health Administration (osha.gov)


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (16. April 2024 um 15:20)

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