Hallo, für die Beschaffenheit von benötigten Schutzhandschuhen als PSA im 3D-Druck stellt sich mir eine Frage bezüglich der erforderlichen Kennbuchstaben.
Wir möchten die Handschuhe verwenden für die Handhabung von 3D-gedruckten Teilen aus Resinharz und den Umgang mit Isopropanol als Reinigungsmittel, also einem einfachen Alkohol. Bei Erstgenanntem steht im SDB des Gemisches:
ZitatGeeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. […]
NBR: Acrylnitril-Butadien-Kautschuk, Materialstärke ≥0,6mm, Durchbruchszeit des Handschuhmaterials >480 Minuten (Permeationslevel: 6)
Folgende Frage: Welche Kennbuchstaben muss denn der Handschuh nach EN374 aufweisen? Für Isopropanol reicht ja Kennbuchstabe A. Aber was ist mit den Bestandteilen des Harz-Gemisches?
Da steht ja unter Abschnitt 2.2 SDB:
ZitatGefährliche Bestandteile zur Kennzeichnung: 4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane, esters with acrylic acid, diphenyl(2,4,6- trimethylbenzoyl)phosphine oxide, Oxybis(methyl- 2,1-ethanediyl) diacrylate, 2,2 Bis[(acryloyloxy)methyl] butyl-acrylat
Muss ich da jetzt die Einzelbestandteile der Mischung auf chemische Klassenzugehörigkeit zu den jeweiligen Prüfchemikalien prüfen?
Bzw. jemand Ahnung, welche Einzelbuchstaben da enthalten sein müssen? Es gibt ja verschiedene Prüfchemikalien, anhand denen die Durchbruchszeiten ermittelt werden. Als Nichtchemiker finde ich es schwer, hier genauer durchzusteigen.
Reicht es vielleicht schon aus, wenn der Handschuh neben der Schutzklasse A, B oder C (was ja nur über die Anzahl der verwendeten Prüfchemikalien Auskunft gibt) einfach überhaupt einen Schutz nach EN374 bietet? Idealerweise dann noch das A als Kennbuchstabe (nicht als Klasse) drin hat. Das scheint mir dann doch etwas zu trivial zu sein, zumal ein Bestandteil des Gemisches den H-Satz 360FD mitbringt.
Für Hilfestellung bin ich dankbar.