Fragen zu SVHC-Stoff im 3D-Druck (flüssig)

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  • Hallo Zusammen,

    in unserem 3D-Druck-Bereich soll flüssiges Resinharz verwendet werden, das schichtweise durch eine UV-LED beleuchtet wird. Also MSLA-Druck (besser bekannt als SLA, aber nicht punktweises Belichten, sondern mit Maske).

    Das Resinharz ist ein Gemisch und enthält unter anderem 2-<5% Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)-phosphine oxide.

    Selbiger Stoff wurden ja Mitte des Jahres von der ECHA (Europ. Chemie Agentur) als SVHC (Substance of very high concern) deklariert wegen der fruchtbarkeitsschädigenden Wirkung. Prinzipiell kann es erst mal weiter verwendet werden. Die Frage ist jedoch, ob nun ein Eintrag in der SCIP-Datenbank erforderlich ist.

    Unter dem Link steht u.a. folgende Verpflichtung:

    Zitat

    „Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten müssen einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen.“

    Jetzt sind wir aber nicht der Importeur des Gemisches in die EU (jener sitzt in Österreich), der Hersteller des reinen Stoffes sind wir auch nicht, der Formulierer (also Hersteller des Gemisches) sitzt in China. Wir drucken einfach nur einzelne 3D-Druck-Objekte, die dann mindestens für Testzwecke, vereinzelt aber auch in unsere Sondermaschinen, welche mit Stückzahl 1 produziert werden, eingebaut werden sollen. Somit sind wir nachgeschaltete Anwender, oder? Diese Einzelteile sind dann gewichtsmäßig vernachlässigbar in Bezug auf die gesamte Anlage/ Maschine. Allerdings ist in diesen Einzelteilen der Gefahrstoff mit >0,1 Masse-% vorhanden.

    Folgende Fragen ergeben sich somit für mich:

    • 1. Zählt bei Massenanteil von >0,1% das Einzelteil oder müsste in unserem Fall die gesamte Maschine betrachtet werden?
    • 2. Müssen wir demnach überhaupt einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen?

    Über Hinweise von fachkundigen Personen freue ich mich sehr.

    Besten Dank.

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