Beiträge von BeGoSiFA

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    Ich würde die Weizengläser kritisch sehen. Die haben den Schwerpunkt sehr in Bodennähe. Wenn die nun über Kopf stehen (oberhalb einer Absturzkante), dann kann bei Ungeschicklichkeit des Personals so ein Ding den Abgang machen und einem Kunden mit eingeschränkter Körperhöhe auf den Kopf fallen.

    Ich empfehle ein "Geländer" als technische Lösung oder nachrangig Kopfschutz als PSA.

    Besser wäre aber die Substitution des Glasgefäße. :44:

    Edit: Außerdem verkaufen die doch hier augenscheinlich kein Weizenbier. Somit Abmahnung wegen Verwendens falscher Gläser...

    Mit der genannten Technik/ Maschine hab ich mich noch nicht beschäftigt, aber mit der Dokumentation etc.

    Laut Maschinenrichtlinie ist das eindeutig geregelt.

    Wenn es ein CE auf dem Typenschild gibt, ist es eine vollständige Maschine. Ebenso muss dort der Aufdruck "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II A" stehen.

    Wenn dort kein CE steht oder "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II B" aufgedruckt ist, dann handelt es sich um eine unvollständige Maschine.

    Oder der Maschinenhersteller ist bei seiner Doku nicht auf dem Stand der Zeit.

    Hilft dir das fürs Erste?

    [...] Bei mir war es so, das wir für die Teilnahme vom Lernfeld 1 bis Lernfeld 5 eine Teilnehmerbescheinigung erhalten haben. Dort steht drauf das zur erfolgreichen Ausbildung zur Sifa noch das Lernfeld 6 abgeschlossen werden muss und das innerhalb von 2 Jahren, danach ist man erst fertige Sifa und du bekommst ein Zertifikat. Aber leider alles nur in PDF.

    [...]

    Bei uns gab es im Seminar 7 (BGHM) die beiden genannten Bescheinigungen in Papierform.

    Aber nicht so optisch ansprechend wie die Anwaltsdiplome in amerikanischen Serien zum an die Wand hängen und angeben ;)

    Wie doch die Zeit vergeht... Kürzlich konnte ich die LEK 5 (Durchführung eines fachlichen Beratungsgespräches zur AS-Orga) erfolgreich bestehen. :rock2:


    Noch 4 Wochen, dann ist auch der fachspezifische Teil erledigt.

    Wichtig wäre die "Wirkungskontrolle" nach der echten Evakuierung.

    Verhielten sich alle so wie in der Unterweisung?

    Standen ggf. noch Fenster bzw. Türen von Büros offen oder waren Klimaanlagen nicht ausgeschaltet?

    Sind alle am Sammelplatz zusammen gekommen? Wenn nicht, wie seid ihr vorgegangen mit der Suche?

    etc.


    Und alles schon dokumentieren!

    Greift denn da immer ein sofortiges Beschäftigungsverbot?

    Oder kann der Arbeitgeber in Rücksprache mit dem (Betriebs-) Arzt prüfen, für welche anderen Tätigkeiten, die nicht schädlich für werdende Mutter oder Kind sind, die Frau eingesetzt werden kann? Dann kann sie immerhin noch weiter in der Firma bleiben und produktive Arbeit leisten bis der Mutterschutz 6 Wochen vor Entbindungstermin beginnt.

    Um was für Maschinen handelt es sich denn dabei?

    Schau mal in die DGUV Information 209-068 - Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung - Checkliste und Auswertungsbogen

    oder auch FBHM-019 - Checkliste Maschinengestaltung - Ergonomische Anforderungen an Maschinen der Metallbearbeitung


    Lässt sich bestimmt auch für andere Maschinen nutzen.

    Deswegen sollte man auch klar prüfen, für was die KI im Unternehmen eingesetzt werden soll und daraufhin muss entschieden werden, ob eine GBU hierfür notwendig ist.

    Ganz genau. Da diese "Überprüfung" ja auch Teil der GBU ist, sollte immer eine GBU gemacht werden. Selbst wenn die Antwort auf diese Ausgangsfrage "Nein, die KI kann nichts steuern, was zu Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit führt" lautet.

    Dann hat man zumindest schon mal dokumentiert, dass man sich damit beschäftigt hat.

    Falls die KI aber Entscheidungen treffen kann, die verschiedene Gefährdungsfaktoren ermöglichen (zB. einziehen, quetschen etc.), dann müssen diese wie bisher auch betrachtet werden.

    Badelatschen zählen imho nicht nur als PSA in entsprechenden Bereichen, wenn dadurch die Rutschhemmung steigt, sondern auch wenn dadurch biologische Belastung durch Keime und Bakterien gesenkt wird.