Bestandsaufnahme beim Kunden

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  • Hallo Zusammen,

    Ich habe mal eine Frage bzw. würde gern ein paar Meinungen zu folgendem Punkt hören:
    Wir sind ein Dienstleister im Bereich der Maschinensicherheit. Wir fahren zum Kunden, schauen uns eine Maschine an, machen Fotos und schreiben am Ende einen Bericht, was nicht passt. (Ganz kurz gefasst)

    Nun zur Thematik. Ich Beurteile zur Zeit die Arbeitsbedingungen bei uns und hänge ein bisschen am Punkt der Bestandsaufnahme beim Kunden. Ich bin der Meinung dass es in meinem Aufgabenbereich liegt, die Arbeitsbedingungen während der Fahrt zum Kunden und im Büro detailliert zu betrachten. Aber wie gehe ich mit der Tätigkeit beim Kunden vor Ort um? In der Regel läuft es so ab, dass wir beim Kunden anfragen, welche PSA wir mitbringen müssen und beim Kunden selbst gibt es dann eine Sicherheitsunterweisung. Muss ich zusätzlich noch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Kunden vornehmen? Das wäre aus meiner Sicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen, da wir täglich bei wechselnden Kunden sind. Oder reicht es aus sich auf die Sicherheitsunterweisung zu berufen?

    Ich hoffe Ich konnte mich verständlich ausdrücken und freue mich auf eure Rückmeldungen.

    GaLiGrü James:doppelthumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von SafetyJames (5. Mai 2023 um 11:54)

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  • James,

    ich halte eure Verfahrensweise für genau richtig.

    - Du beurteilst alles, was mit "Aussendienst generell" zu tun hat, z.B. Fahrtätigkeiten, Büro etc.pp.

    - Du erfasst vorbeugende Tätigkeiten zu Risikovorsorge, z.B. Rücksprache beim Kunden.

    - Du unterweist deine MA beim Kunden Sicherheitsinformationen einzufordern.

    - Du sensibilisierst deine MA auf Risikopotentiale zu achten und

    - Du prüfst wahrscheinlich auch, ob deine MA beim Kunden an Unterweisungen teilnehmen und welche Infos sie bekommen.

    Also in meinen Augen alles grün.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (5. Mai 2023 um 14:32)

  • Wäre gut wenn ein entsprechender Passus im Vertrag enthalten ist. So wie bei Dirty Dancing - mein Tanzbereich - dein Tanzbereich ;).

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Sehr gute Vorgehensweise!

    Auftragsbezogen, da ja nicht jede Einsatzstelle im Voraus bekannt ist, könnte noch, durch die Beschäftigten, die beim Kunden im Einsatz sind, eine kurze "Gefährdungsbeurteilung vor Ort" durchgeführt werden.

    Viele Grüße

    Hey puma,

    vielen Dank für das Feedback und die Ergänzung, das werde ich mir mal zu Herzen nehmen und bei uns mit einfließen lassen! :)

  • Die Vorgehensweise finde ich schon gut, James.

    Basierend auf einer Kundenvorlage aus der Petrochemie haben wir seit einiger Zeit für die Mitarbeiter eine kleine Checkliste. Die läuft unter "Last Minute Risk Analysis" und ist für die Mitarbeiter erstmal eine eigene Überprüfung, aber auch Legitimation für die Einstellung der Arbeiten, falls was nicht paßt. Stichwort: Mitwirkungspflichten.

    Das paßt sowohl für kurze als auch längere Einsätze und, im Sinne der Originalvorlage, als Check vor jeder Tätigkeit. Voraussetzung ist natürlich die passende Ein- und Unterweisung vor Ort.

    Aus der Praxis: Die Liste hat uns schon so manchen Arbeitsunfall erspart, inklusive dem Anschneiden unter Druck stehender Leitungen oder Berührung spannungführender Kabel/Betriebsmittel.

    Die LMRA ist aber kein Allheilmittel. Da gehört noch eine Menge Führungskultur und Vorleben dazu.

    Projekt- und Bauleiter (oder andere Arbeitsverantwortliche) müssen da aktiv teilnehmen und auch vermitteln, daß bei begründeten Bedenken ein "Nein!" die einzige valide Option ist.

    Ein Mißbrauch ist denkbar, ist mir aber noch nicht untergekommen.

    (Das Bild ist etwas körnig, da ich im Moment nur den Aufkleber zur Hand habe, und der schon eine Weile in Gebrauch ist.;))

  • Wäre gut wenn ein entsprechender Passus im Vertrag enthalten

    ...was willst Du denn hier wie in einem Vertrag festhalten?!?!? Und mit welchem Hintergrund bzw. Ziel?!?

    Also wie würdest Du denn einen solchen Passus formulieren???

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Guten Morgen Thilo,

    hast du zufällig einen Link wo man die Aufkleber bestellen kann?

    Oder habt ihr die Betriebsintern erstellt?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Eric


    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

  • Die haben wir selber erstellt. Beim Kunden gab es die damals als Plastikkarte, wir haben die Inhalte überarbeitet und dann daraus einen Aufkleber im eigenen Design gemacht, der auf den Sicherheitspaß kommt. (Der SiPa ist aber eine ganz andere Baustelle und ein Dorn im Auge.)

    Meines Wissens gibt es da bisher keine öffentliche Vorlage.

    Vielleicht bietet sich da eine Sifaboard-Edition an? ;)

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Finde die Idee wirklich sehr gut und denke dass könnte man bei uns im Unternehmen klasse übernehmen. Eine Erinnerung für den "schnellen Check" was die eigene Sicherheit angeht :thumbup:

    Danke für deinen Beitrag !

    Mit freundlichen Grüßen,

    Eric


    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

  • Guten Morgen Thilo,

    hast du zufällig einen Link wo man die Aufkleber bestellen kann?

    ...wenn Du einfach LMRA in unterschiedlichen Schreibweisen in eine Suchmaschine eingibst, findest du schon eine ganze Menge.

    Aber denk' daran: Es ist i.d.R. nicht damit getan, eine "Checkliste", "Kontrollkarte" etc.pp. zu erstellen und auszugeben. Wenn ich ein System zur Sensibilisierung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit impementieren will, ist dies u.U. mit monate- bis jahrelanger Arbeit verbunden. "Schnellschüsse" können, wenn es dumm läuft, genau das Gegenteil bewirken...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Wäre gut wenn ein entsprechender Passus im Vertrag enthalten ist.

    Das ist je nach Branche gar nicht mal unüblich. In vielen Werkverträgen befassen sich mehrere Abschnitte mit dem Arbeitsschutz und den Zuständigkeiten. Öffentliche Ausschreibungen sind da eine dankbare Quelle.

    Die Idee ist, Pflichten aus dem Vertrag nicht einseitig zu betrachten, sondern dem Auftraggeber auch ein paar Dinge auf die Liste zu setzen. Dazu gehören zum Beispiel Außerbetriebnahme einer Anlage, Absperrungen oder Abschrankungen, Ein- und Unterweisung, schriftliche Freigabe zur Arbeit und und und.

    Für Serviceeinsätze oder ähnliches läßt sich da bestimmt einiges herauslösen, etwa daß für die Tätigkeit des Auftragnehmers die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts zu beachten sind, und sich der Auftragnehmer (vertreten durch einen Arbeitsverantwortlichen) vorbehält, die vom Auftraggeber zu schaffenden Bedingungen zu prüfen und ggf. die Arbeit nicht aufzunehmen. Die Bedingungen werden dann entsprechend formuliert oder aus der Haus-/Werksordnung des Auftraggebers übernommen. Die kommerzielle Schuldfrage (sprich: Wer trägt die Kosten?) läßt sich so auch formulieren, wenigstens in der Art, daß der Kunde etwas sorgfältiger vorbereitet.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (8. Mai 2023 um 09:27)

  • Danke für deinen Beitrag !

    Gerne!

    Ich habe auch eine Quelle gefunden:

    Was ist eine LMRA Last Minute Risk Analysis & wie wird sie angewandt? (iso-45001-arbeitsschutzmanagement.de)

    Die Fragen an sich stammen wohl aus dem SCC-Regelwerk und finden sich hier im ISO45001-Kontext wieder.

    Die Grundidee ist aber aus meiner Sicht, daß die, die einen Arbeitsunfall ausbaden müssen, auch das letzte Wort haben. Ich als Führungskraft tue mich leicht, Leute loszuschicken. Mir passiert ja nichts. Aber ich kann auch nur bis zu einem gewissen Punkt die Bedingungen vor Ort prüfen. Das können letztlich nur die ausführenden Mitarbeiter. Und nach DGUV V1 §15 haben sie sowohl das Recht als auch die Pflicht, unsichere Arbeiten abzulehnen.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • ...was willst Du denn hier wie in einem Vertrag festhalten?!?!? Und mit welchem Hintergrund bzw. Ziel?!?

    Also wie würdest Du denn einen solchen Passus formulieren???


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Die Frage war ja:

    Muss ich zusätzlich noch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Kunden vornehmen? Das wäre aus meiner Sicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen, da wir täglich bei wechselnden Kunden sind. Oder reicht es aus sich auf die Sicherheitsunterweisung zu berufen?

    Um diese Gebiet so klein als möglich zu halten und nur auf die Maßnahmen zu beschränken die zur sicheren Ausführung der eigenen Tätigkeit gehören, kann man da schon abgrenzen z.B:

    Der Auftraggeber verlichtet sich, dass der Zugang zur Maschine frei ist, dass keinen gefährlichen Arbeiten im Umfeld laufen. Wenn z.b. autonom fahrende Flurförderzeuge vorhanden sind würde ich auch das ins Pflichtenheft des Auftraggebers aufnehmen. Ist halt je nach Situation zu betrachten, die in vorliegendem Fall ja nur eingeschränkt geschildert ist.

    Und wenn es nur eine Standardklausel über den Einhalt gültigen Regeln der Sicherheit ist.

    Machst du i.d.R. bei der ersten Auftragsannahme und kannst es dann bei dem Kunden immer wieder nutzen. Wird in manchen Betrieben auch Schnittstellenvereinbarung genannt. Ist auch bekannt, siehe Kommentar von ThiloN:

    Die Idee ist, Pflichten aus dem Vertrag nicht einseitig zu betrachten, sondern dem Auftraggeber auch ein paar Dinge auf die Liste zu setzen. Dazu gehören zum Beispiel Außerbetriebnahme einer Anlage, Absperrungen oder Abschrankungen, Ein- und Unterweisung, schriftliche Freigabe zur Arbeit und und und.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • PeKe, James,

    über eine, wie auch immer geartete "Standardklausel" hab' ich bei meiner Anmerkung gar nicht mehr nachgedacht - wer sich solch existenzielle Dinge, egal ob AN oder AG, nicht in Vereinbarungen fasst, ist selbst Schuld.

    Details, z.B. autonome FFZ oder "gefährliche Arbeiten" können und sollten m.M. nach in keinem Vertrag stehen. Dies sind Bestandteile der Gespräche / RA vor Ort. Wenn ich als chemisches Großunternehmen einen Vertrag meines AN akzeptiere, dass keine gefährlichen Arbeiten in der Nähe des AN durchgeführt werden dürfen, dann darf ich diesen AN häufig nur bei Betriebsstillständen rufen...

    Zurück zur Eingangsfrage wiederhole ich mich gern. Ich glaube die Verfahrensweise ist eine gute!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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