Löschversuch nach Betätigen des Brandmelders

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  • Meinst Du folgendes?

    Jemand im Betrieb entdeckt einen Entstehungsbrand, betätigt den Brandmelder und stellt sich dann die Frage, ob er den Löschversuch trotzdem fortführen soll?

    Das dürfte kaum pauschal zu beantworten sein.

    Die Möglichkeiten eines Löschversuchs sind eng begrenzt. Wenn es irgendwo qualmt oder züngelt, kann man es versuchen, aber sobald Flammen irgendwo rausschlagen, dürfte es zu spät sein. Dann betätigt man den Alarm besser sofort und flieht.

    Also wenn der Löschversuch möglich ist und durchgeführt wird und dann scheitert, muss schnell der Alarm betätigt werden und alle müssen raus.

    Aber wie gesagt, pauschal ist das nicht zu beantworten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Die Reihenfolge:

    Brand melden, In Sicherheit bringen (andere), Löschversuch unternehmen.

    Das Ertönen des Brandmelders soll nicht pauschal zum Abbruch eines Löschversuches führen, da dieser zumeist vor dem Beginn des Löschversuchs ertönt. Die Abbruchkriterien sind aber nach dem subjektiven Empfinden des Löschenden zu wählen - lieber zu früh als zu spät.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Der Alarm ist grundsätzlich zu erst zu betätigen. Je früher die Jungs mit den Fahrzeugen vor Ort sind, je eher kann der Brand gelöscht werden.

    Es liegt im eigenen Verantwortungsbereich für sich selbst zu entscheiden, lösch ich oder lösch ich nicht.

    Grundsätzlich, so unterweise ich das auch, alarmieren. Die anderen Mitarbeitenden müssen die Möglichkeit bekommen, das Gebäude sofort zu verlassen.

    Geht der Löschversuch schief, das Feuer zündet durch, ist es vielleicht zu spät.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • kannst du garantieren, dass du es gelöscht bekommst? stellst du dann auch eine Brandwache?
    eher beides nein, also natürlich Alarm auslösen. ob es danach von selbst erlischt oder anderweitig unter Kontrolle gebracht wird ist unerheblich. Aber: Vorrang hat die Rettung von Personen und immer auf den Selbstschutz achten!

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  • Die Frage ist, was kann brennen? Die Vorgehensweise kann in der Gefärhrdungsbeurteilung festgelegt werden. Wird der Alarm ausgelöst und der MA versucht den Brand zu löschen, während die anderen zur Sammelstelle eilen, dann wird der MA eben an der Sammelstelle als vermisst gemeldet. M.E. sollte erst festgelegt werden, wann die interne Alarmierung zu aktivieren ist und wie man sich in so einem Fall zu verhalten hat.

  • Nach 35 Metern hast du den Löscher erreicht. Zurück mit Löscher - hinstellen - entsichern - abdrücken. Jetzt haste zwischen 8 - 20 Sekunden positive Energie!!!

    Je nach dem wieviel LE der Löscher hat und welche Güte der Einkauf damals beschafft hat.

    Das war der Löschversuch!

    Wir sind jetzt bei ZULU + 40 Sekunden.

    Jetzt hats du gleichzeitig mit 100 db gebrüllt, Feuerwehr alarmieren, was andere dann tun müssen!

    Auch für BSH gilt: Komando übernehmen - Lage beurteilen - Befehl erteilen

    (EINHEIT-AUFTRAG -MITTEL-ZIEL-WEG) = Chantal nimm das Handy wähle 112 und sage ihnen im Puff 69 brennt es! Anfahrt über Herbertstraße geht nicht. Sollen über die Reeperbahn kommen.

    Einsatznah ausbilden! Kein wischi waschi rosa tütü

    So hab ich da ausgebildet !

    Gruß Canislupus

  • M.E. sollte erst festgelegt werden, wann die interne Alarmierung zu aktivieren ist und wie man sich in so einem Fall zu verhalten hat

    da ist nichts festzulegen. Es gibt eine DIN 14096 (eingeführte technische Baubestimmung) die legt die Reihenfolge fest. Brandmelden ist nach "Ruhe bewahren" TOP 1, das impliziert die interne Alarmierung. (wird im übrigen ja zumeist über die gleiche technische Anlage gemacht - BMA)

    Wer an der Reihenfolge was umdeutet oder relativiert spielt mit Menschenleben.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Die Alarmierung übernimmt die BMA, bei einem Papierkorb dürfte dies also von alleine passieren, sodann sind die Folgemaßnahmen mit horizontaler Evakuierung (in unserem konkreten Fall) einzuleiten. Es obliegt den BSH die Entscheidung zu treffen den Löschversuch zu Priorisieren - aber niemals zu lasten der Maßnahmen "Melden" und "in Sicherheit bringen".

    Die allgemeine Lehrmeinung hat aber keinen Zweifel an der grundsätzlichen Reihenfolge. Das Spiel "was wäre wenn" ist deplatziert.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Oder wird bei euch auch bei kleinst Brände (Mülleimer) der Alarm aktiviert und Evakuierung veranlasst?

    Der Alarm kommt bei uns in der Regel automatisch über die BMA. Sollte das Personal schneller sein, kann es den Alarm auch manuell auslösen. Anschließend wird situationsbezogen gehandelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es kommt eben an was gerade brennt und wie groß der Brandherd ist oder?

    Oder wird bei euch auch bei kleinst Brände (Mülleimer) der Alarm aktiviert und Evakuierung veranlasst?

    ja klar. Die Feuerwehr muss eh kommen und den Brandherd inspizieren und nach eventuellen Glutnestern suchen. Die Evakuierung / Räumung ist auf jeden Fall einzuleiten. Unter U. wird aus dem Kleinstbrand mehr draus.

    Wer will das schon beurteilen können, außer den Profis von der FW.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • als kleine Denkhilfe im Anhang 2 Bilder vom Brand bei uns vor 2 Wochen. vom Bemerken des Brandes durch Mitarbeiter und Rauchmelder ca. 8 min bis BetriebsFW bereit und nochmal ca. 5 min bis FW aus Stadt nebenan. aber innerhalb von weiteren 10 min war klar, dass nichts mehr zu retten ist und man nur noch die 2. Containerburg schützen kann.
    Fazit: 64 Umkleide-und Bürocontainer zerstört, incl. Bauunterlagen, Server etc. UND von ca. 200 MA aus anderen Ländern die Privatsachen, Autoschlüssel, Papiere etc..brand-model-3.jpgContainer-Reste.jpg
    Lieber eine Brandmeldung zuviel, als eine zuwenig!

  • wow.

    Bin ganz deiner Meinung

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hi,

    wo finde ich die allgemeine Lehrmeinung, die keinen Zweifel an der grundsätzlichen Reihenfolge hat?

    In der DIN 14096 ist keine Nummerierung bei den Maßnahmen zu finden und der Textteil gibt ebenfalls keine Reihenfolge der Maßnahmen vor. Auch die DGUV Information 205-001 gibt (zum Glück) keine feste Reihenfolge vor (mit Ausnahme der Abbildung 72; diese entspricht nicht Bild A.1 der DIN 14096, die Nummerierung ist aus guten Gründen nicht in der Norm enthalten). Aus Sicht des aktiven Feuerwehrlers finde ich das auch gut so. Ein brennender Aschenbecher oder ein brennender Papierkorb lassen sich z.B. problemlos mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen gemäß ARS A2.2 ganz ohne Unterstützung der Feuerwehr löschen! Welche Maßnahme zuerst zu ergreifen ist (Brand löschen oder Feuer melden) hängt von der vorgefundenen Lage ab und erfahrungsgemäß entscheiden die Ersthelfenden spontan aus dem Bauch heraus, wie sie vorgehen. Dabei hat sich das Bauchgefühl in den letzten Jahrzehnten bestens bewährt. Also bitte holt nicht wegen jedem Kleinstfeuer die Feuerwehr, wenn sich die Lage problemlos mit dem Feuerlöscher (oder z.B. einer Wasserflasche oder einer gefüllten Kaffeetasse) erledigen lässt. Zuerst löschen kann genau so richtig sein und dann ist ggf. gar keine Meldung (außer ggf. des Brandschadens an die Versicherung) des Brandes mehr nötig.

    schöne Grüße vom u.a. Brandschutzbeauftragten und Landkreisausbilder der Feuerwehr

  • Moin,

    da du keine *IroAN* *IroAus* verwendest, muss ich davon ausgehen, dass du deine Frage wahrscheinlich sogar ernst meinst ...

    In der DIN 14096:2014-05 ist im Abs. 6.1.3 eine Tabelle, die die Reihenfolge vorgibt (sowas geht auch ohne Zahlen "erstens"). In der dazugehörigen Beschreibung ist festgelegt, dass nicht zutreffendes weggelassen, nichts aber ergänzt oder geändert werden darf. DASS legt die Reihenfolge somit fest, so wie es in der Tabelle eben ist. DGUV I 205-001 verweist auf die DIN, hat aber auf Seite 54 auch im blauen Kasten "das oberste Schutzziel" benannt (gibt auch Reihenfolge an die Hand ;) ) und dann in 9.1 hast du sogar Zahlen mit einer Reihenfolge benannt - Prophylaxe vor Maßnahmenreaktion natürlich.

    Ich würde gerne wissen, wie du "(d)ein Bauchgefühl" dem Laien schulst (BSH ist auch nur ein geschulterer Laie - oder wieviele Feuer erlebt der in seiner Berufungszeit?). Ob er den Papierkorb schafft zu löschen, ob er ausschließt dass da ggf. Dosen oder brandbeschleunigende Sachen drin sind, ob er sicherstellen kann das kein Vorhang oberhalb anfängt zu brennen. Ob er zweimal oder dreimal atmen kann, bevor ...

    Tschuldigung aber bei deiner mehr als zweifelhaften und pädagogisch unsinnigen Aussage geht mir die Hutschnur. Dieses Abwägen, vllt. doch vllt. nein, ist das was für die Feuerwehr oder nicht ... kostet Zeit und im schlimmsten Fall Menschenleben!

    Der Laie ist im Streß, der braucht eine klare Struktur, Reihenfolge und auf keinem Fall abwägen von Entscheidungen. Deswegen ist die Reihenfolge festgeschrieben, vorgegeben, einzuhalten und auch nur so zu lehren!

    und auch bei jedem Kleinstfeuer kann und soll natürlich die Feuerwehr kommen. Ferner bekommt man bei einem Brandschaden ohne Feuerwehrbericht seitens der Versicherung schon mal nen Vermerk und eine Prüfung reingedrückt (hab ich selber immer so gemacht).

    Schöne grüße vom u.a. Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, Brandschutzbeauftragten, Hauptbrandmeister, ...

    Beste Grüße

    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J (9. November 2023 um 07:05)

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  • Besten DAnk bis hierhin.
    Bei uns stand aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs eines LAdegerätes ein Ladegerät samt Akku mitten im Lager mit einer recht hohen Brandlast in Brand. Der Li-Akku war bereits ausgebrannt und nur durch sehr glückliche Umstände nicht zellenweise durch die Gegend geflogen.

    Ich persönlich plädiere grundsätzlich für Personenschutz first.

    Da nun aber ein (erfolgreicher) Löschversuch unternommen wurde fällt es mir schwer, nun die genaue Abgrenzung zu ziehen, ob überhaupt von Lagermitarbeitern gelöscht werden sollte, oder ob man das die FW machen läßt.

  • Der Li-Akku

    insbesonder bei Akku's ist das löschen, medial berichtet, ja durchaus schwieriger. Je nachdem was konkret brennt und wie groß der Akku ist auch bis unmöglich.

    Das "Glück" könnt ihr somit noch höher bewerten. Ein zweites mal darauf wetten - lieber nein. Ganz klar ist dies ein Fall für die Feuerwehr.

    Beste Grüße

    J.H.J