Sifa im Organigramm

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Schönen guten Morgen zusammen,

    ich möchte gerne mal fragen, wie die Sifa bei euch im Organigramm dargestellt ist bzw. auch wie sie dargestellt werden MUSS.

    Bei uns ist es aktuell so, dass wir 3 Sifas haben, wobei 2 davon eine "Doppelrolle" haben. In dem Fall sind sie neben Sifa auch noch Abteilungsleiter.

    Nun tun sie sich bei uns schwer, das vernünftig im Organigramm darzustellen... Ist es möglich, dass eine Person als "Stabsstelle Sifa" und dann ein 2. mal als Abteilungsleiter bei entsprechender Abteilung im Organigramm genannt wird?

    Aktuell geht im Organigramm unter der Geschäftsleitung eine Line zu einer Auflistung aller beauftragten Personen für alles, dort werden auch die 3 Sifas benannt (laut unserer QM-Beauftragten sind alle Beauftragten Personen auch Stabsstellen (?)).... reicht das auch?

    Also auf Anhieb sieht man nicht "ah da steht die Sifa als Stabsstelle", sondern man wird in eine Liste weitergeleitet, in der die Sifa dann mittendrin aufgelistet ist.

    Ich hoffe, ihr könnt mir folgen :D :)

    Wie habt ihr das bei euch geregelt? Ich fände es sinnvoller, wenn die Sifa wirklich komplett einzeln als Stabsstelle aufgelistet wird.

    Schon mal Danke für eure Beiträge und viele Grüße

    Tim

  • ANZEIGE
  • Normalerweise wird die SiFa als Stabsstelle direkt der Geschäftsleitung unterstellt, taucht als oben als "Nebenzweig" auf. Eine Doppelnennung von Namen ist durchaus üblich, wenn die Person mehrere "Hüte" aufhat.

    Alle Beauftragten in einen Topf zu werfen ist nicht sinnvoll, da reine "Berater" nicht gut zu Verantwortung stehen, wie sie mit einigen Beauftragungen einher gehen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • ANZEIGE
  • Ist es möglich, dass eine Person als "Stabsstelle Sifa" und dann ein 2. mal als Abteilungsleiter bei entsprechender Abteilung im Organigramm genannt wird?

    Warum sollte das nicht möglich sein?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das die Sifa als Stabstelle ausgewiesen werden muss, ist unstreitig. Das impliziert neben ablauforganisatorischen Aspekten auch aufbauorganisatorischen Festlegungen (Stichwort: geeignete Organisation). Prof. Wilrich geht hierzu rudimentär in seinen Gesetzeskommentaren zum ArbSchG und ASiG ein und weißt das Erfordernis aus, dass sich die betrieblichen Gegebenheiten auch in einem Organigramm wiederfinden sollten.

  • Ich korrigiere meinen früheren Beitrag. Wenn es mehrere Sifas gibt, kann eine davon als leitende Sifa bestellt werden. Diese Sifa steht dann im Organigramm als Leiter der Stabsstelle.

    Wenn es drei Sifas gibt und keine Leitende Sifa, sind alle drei direkt dem Leiter des Betriebs unterstellt. Die müssten dann m.E. alle im Organigramm stehen. Dann wäre es sinnvoll wenn sie mit ihrem Zuständigkeitsbereich dort stehen würden.

    Einmal editiert, zuletzt von 38sifa (17. Oktober 2023 um 15:30)

  • ANZEIGE
  • Die Lösung, die du selbst schon beschrieben hast, finde ich ganz gut – also die Person zwei Mal aufzuführen, als Sifa und Abteilungsleiter. Schließlich sind es auch zwei völlig unterschiedliche Rollen. Entscheidend ist für mich, dass die Sifa als Stabsstelle aus dem Organigramm hervorgeht. Es muss erkenntlich sein, dass sie beratend tätig ist und weisungsfrei arbeitet.

    Anbei sei angemerkt, dass es natürlich unglücklich ist, wenn Führungskräfte gleichzeitig auch als Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten. Das führt schnell zu einem Interessenkonflikt und zu viel Arbeitgeber-Nähe. Das kann auf Dauer den objektiven Blick auf die Arbeit trüben.

  • Deshalb kommt es bei den BG'en auch verstärkt vor, dass diese Konstellation gar nicht ausgebildet wird. Der Berater soll sich ja schließlich vom Entscheider abheben.

    In manchen Dingen ist die Arbeitsverdichtung einfach nicht sinnhaft.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller