Die Lösung, die du selbst schon beschrieben hast, finde ich ganz gut – also die Person zwei Mal aufzuführen, als Sifa und Abteilungsleiter. Schließlich sind es auch zwei völlig unterschiedliche Rollen. Entscheidend ist für mich, dass die Sifa als Stabsstelle aus dem Organigramm hervorgeht. Es muss erkenntlich sein, dass sie beratend tätig ist und weisungsfrei arbeitet.
Anbei sei angemerkt, dass es natürlich unglücklich ist, wenn Führungskräfte gleichzeitig auch als Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten. Das führt schnell zu einem Interessenkonflikt und zu viel Arbeitgeber-Nähe. Das kann auf Dauer den objektiven Blick auf die Arbeit trüben.