Schwerer Arbeitsunfall: Mann verliert Bein, weil Kollege sich einen Spaß erlaubte

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  • FAQ BG RCI


    Was bedeutet Regress?

    In der deutschen Rechtsordnung gilt der Grundsatz: Wer einem Anderen einen Schaden zufügt ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

    Das heißt, derjenige, der den Schaden zufügt, haftet auch dafür. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt aber zunächst die BG, bei der der Geschädigte versichert ist, alle Kosten für die medizinische Behandlung und die Rehabilitation.

    Gleichzeitig prüfen wir, ob der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde und ob die Voraussetzungen (insbesondere Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) vorliegen, denjenigen haftbar zu machen, also in Regress zu nehmen. Wenn ja, fordern wir unsere Aufwendungen von diesem zurück.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Die Hürden zum Regress gegenüber einem Arbeitnehmer sind allerdings recht hoch.

    Nach SGB7, §7 Abs. 2 gilt: "Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus." Eine Regelung zum Regress gibt es im SGB7 nicht und im BGB ist die Haftung von Beschäftigten untereinander stark eingeschränkt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • rechtsfolgen

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Anders als der Geschädigte selbst, kann die BG nach § 110 SGB VII einen eigenen Regressanspruch gegen Arbeitgeber und Arbeitskollegen als Schädiger geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Hierbei sind die deliktischen Anspruchsgrundlagen zu prüfen und auch ein Mitverschulden des Geschädigten zu berücksichtigen.

    Regress arbeitsunfall.jpg

    Abbildung: Regress Arbeitsunfall

    Außerdem kann die BG nach billigem Ermessen auf einen Regress verzichten. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde und der mögliche Regress wegen der unzureichenden Vermögensverhältnisse des Schädigers eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Eine bestehende Haftpflichtversicherung bessert diesbezüglich die Vermögenssituation des Schädigers auf.

    Eine Besonderheit in der Abwicklung von Regress-Schaden-fällen zwischen den SVT auf der einen Seite und den Haftpflichtversicherern auf der anderen Seite ist das sog. Teilungsabkommen. Unabhängig von der tatsächlichen Haftungsquote im Einzelfall übernimmt der Haftpflichtversicherer ohne Prüfung der Haftungsfrage eine vorher vereinbarte pauschale Quote als Schadenersatzleistung, soweit es sich um einen grundsätzlich versicherten Fall handelt.

    Quelle: https://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index…ungstr%C3%A4ger

  • Ihr habt mit euren Darstellungen der Rechtsfolgen ja Recht. Und trotzdem ist meine Überzeugung, das ist nicht unser Job.

    Ich möchte auch nicht in der Haut des Verursachers, des Vorgesetzten und noch weniger in der des Verletzten stecken.

    Deshalb bleibe ich dabei. Unsere Aufgabe ist es herauszufinden - warum hat sich niemand an Vorgaben, die es in diesem Fall sicher gab, gehalten und was können wir tun um bei allen Beteiligten ein Sicherheitsbewusstsein zu schaffen, dass jeder auf sich und auf andere achtet. Und zwar aus eigenem Antrieb anstatt durch Repressalien. Damit ist mehr verhütet als durch Definitionen von Paragrafen, Vorschriften, gruseligen Fotos oder Abmahnungen. Diese Dinge haben aus meiner Sicht noch nie einen Unfall verhindert.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • warum hat sich niemand an Vorgaben, die es in diesem Fall sicher gab, gehalten

    Häufig dürfte da Bequemlichkeit und Gedankenlosigkeit zutreffen. Manchmal auch Überheblichkeit oder fehlende Akzeptanz für Regelungen.

    Dagegen anzukommen ist ein schwieriges Unterfangen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Häufig dürfte da Bequemlichkeit und Gedankenlosigkeit zutreffen. Manchmal auch Überheblichkeit oder fehlende Akzeptanz für Regelungen.

    Dagegen anzukommen ist ein schwieriges Unterfangen.

    Genau das ist der springende Punkt. Wir kennen ihn alle und da müssen wir ansetzen.

    Vorschriften interessieren vielleicht den Unternehmer, aber auch nur, weil er weder zahlen noch ins Gefängnis will.

    Konsequenzen wie Abmahnungen, etc. haben nur eine begrenzte Wirkung. Für mich das beste Beispiel aus dem normalen Leben ist, wieviel Geld durch Radaranlagen im Straßenverkehr verdient wird.

    Wir halten uns daran, weil wir nicht erwischt werden wollen und nicht weil wir es wollen oder einsehen.

    Aber über diese Geschichte kann man ein eigenes Thema aufmachen.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Jede UW muss immer mit einem Schock beginnen, 12 MA vor Ort. Also sag ich, statistisch wird es einen von euch erwischen der einen Staplerunfall baut. Dann ist erstmal Schweigen. 30 Sekunden nichts sagen - warten - Dann kann man loslegen. Rede die Sprache die Sie verstehen, hol Sie ab, und wichtig, alle UW immer morgens! Open End bringt die MA´s dazu mitzumachen, dann ist die Akzeptanz da , und das regelmäßig. (Monatliche kurze UW´s bringen mehr als die JahresClownShow.)

    Gruß Canislupus

  • Moin,

    der Artikel berichtet ja über den strafrechtlichen Prozess, fahrlässige Körperverletzung. Es kann sicherlich noch einen Zivilrechtlichen Prozess geben, Geschädigter gegen Verursacher. Weiterhin muss die BG Regress vom Verursacher verlangen (Pflicht der BG).

    Also für den Verursache wird es, neben der mentalen Belastung, finanziell auf jeden Fall kostspielig.

    Wo steht diese Pflicht, Regress zu nehmen?

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  • Jede UW muss immer mit einem Schock beginnen, 12 MA vor Ort. Also sag ich, statistisch wird es einen von euch erwischen der einen Staplerunfall baut. Dann ist erstmal Schweigen. 30 Sekunden nichts sagen - warten - Dann kann man loslegen. Rede die Sprache die Sie verstehen, hol Sie ab, und wichtig, alle UW immer morgens! Open End bringt die MA´s dazu mitzumachen, dann ist die Akzeptanz da , und das regelmäßig. (Monatliche kurze UW´s bringen mehr als die JahresClownShow.)

    Kann man so machen, ich mach´s anders. Diese Schocks kommen bei vielen nicht an, weil das zu weit von der eigenen Realität entfernt ist (bis es dann mal doch passiert). Die Botschaft "statistisch erwischt es sowieso einen von euch" finde ich auch problematisch. Warum soll man sich Mühe geben, wenn es sowieso vorprogrammiert ist, dass was passiert?

    Wichtig ist mit die Botschaft, dass Arbeitsschutz praxisgemäß auf höchstem Niveau stattfinden, kann, ohne Abläufe zu behindern. Aber da ist jeder anders gestrickt.

    Unterweisung morgens ist ein guter Tipp. regelmäßig statt einer JahreClownShow ist auch goldrichtig. Super finde ich die Idee "mit offenem Ende, dann machen die aktiv mit"!

  • 7 Monate auf Bewährung!!!
    So wie es aussieht war die Richterin eine starke Verfechterin des Arbeitsschutzes. Ihr Strafmass überbot alles Angebotene deutlich.
    Interessanterweise wurde der Arbeitgeber so gut wie nicht erwähnt.

    Alle Urteile und finianzelle Mittel bringen diese Unfall nie in den grünen Bereich.

    Link zum Urteil:

    Urteil Gabelstaplerunfall

  • Man muss den Mann nicht bemitleiden. Mit einem Stapler rumzualbern ist grob fahrlässig. Aber er bekommt nun seine Quittung und das Leben muss auch für ihn weitergehen. Vielleicht setzt er sich in Zukunft für ein sachgerechtes Verhalten ein? Unglaublich sowas ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Bemitleiden tue ich den Fahrer in KEINSTER Weise.

    Für eine so erhebliche köperliche Schädigung die aufgrund von so grober Fahrlässigkeit ausgelöst wurde finde ich es fast noch "milde"...

    Und mit der Ausrede "das machen alle so, deswegen mache ich es auch so...." ist wie immer das Blödeste was dir einfallen kann. OBWOHL er weiß dass es anders gehen MUSS ("...habe aber nie zuvor in einer Firma mit so laxen Sicherheitsbedingungen gearbeitet") hat er das billigend in Kauf genommen.

    Aber GUT finde ich dass die Richter bei sowas nicht mehr "wegsehen" und er Verursacher zur Verantwortung gezogen wird.

    Mir tut vor allem der Geschädigte leid.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Arbeitsicherheit ist ein undankbarer Job, das wußte ich auch schon vorher.

    Ich versuche bei all meinen Unterweisungen, auf Hinweisen auf Paragraphen zu verzichten, so weit wie möglich.

    Ich rede eher vom eigenen Gesundheitsschutz und nehme ab und zu schwere Arbeitsunfälle aus der Region als Aufhänger.

    Meine Aufgabe sehe ich darin, das die Mitarbeiter ein Verständnis zum Arbeitsschutz aufbauen. Ich bin der letzte der den ganzen Tag mit erhobenen Zeigefinger durch den Betrieb läuft.

    Sollte ich dennoch ein "privates" Gespräch einfordern, weiß derjenige genau, das der Bogen überspannt wurde. Diese Termine sind sehr sehr selten, aber bekannt für seine schärfe. Das Echo hält dann eine geraume Zeit an.

    Ich wünsche allen eine schöne und unfallfreie Weihnachtszeit.

    Gruß Ralf