FAQ BG RCI
Was bedeutet Regress?
In der deutschen Rechtsordnung gilt der Grundsatz: Wer einem Anderen einen Schaden zufügt ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Das heißt, derjenige, der den Schaden zufügt, haftet auch dafür. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt aber zunächst die BG, bei der der Geschädigte versichert ist, alle Kosten für die medizinische Behandlung und die Rehabilitation.
Gleichzeitig prüfen wir, ob der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde und ob die Voraussetzungen (insbesondere Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) vorliegen, denjenigen haftbar zu machen, also in Regress zu nehmen. Wenn ja, fordern wir unsere Aufwendungen von diesem zurück.