Moin zusammen,
bei vielen Firmen werden aktuell neue Wege eingeschlagen. Somit werden die Bürokomplexe umgebaut und das Home-Office ist seit Corona den meisten (bei den es möglich ist) zugänglich gemacht worden. Nun ist die ASR A6 länger bereits im Aufbau, diese könnte ggf. eine wirkliche Abgrenzung von den unterschiedlichen Arbeitsplatzmodellen schaffen und den Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze von zu Hause in die Pflicht nehmen. Da diese voraussichtlich länger noch auf sich warten lassen wird, sind wir diejenigen die als SiFa unseren Arbeitsgeber beraten müssen. Denke bei den größeren Firmen gibt es bereits entsprechende Vereinbarungen, wie sieht es aber bei den kleinen Unternehmen aus? Habt ihr best practice Beispiele auch in Hinblick auf die Kostenverteilung bei möglichen Anschaffungen?
Bei uns in der Firma sind von ca. 200 Mitarbeitern; 30% im Home-Office (100% Arbeitszeit von zu Hause). Die restlichen Mitarbeiter haben die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Bei ihnen sind die Tage sind nicht vordefiniert und sind nicht an den Platz zu Hause gebunden. Meiner Auffassung nach sind die Arbeitsplätze somit klassisches mobiles Arbeiten unter der Berücksichtigung einer GBU. Da die Arbeitsplätze nicht an den Arbeitsplatz zu Hause gebunden sind, ist hier keine individuelle GBU nötig. Eine entsprechende Information/Unterweisung an die Mitarbeiter ist ausreichend. Bei den Mitarbeitern die zu 100% von zu Hause arbeiten, muss der Arbeitsplatz nach ArbStättV eingerichtet sein. Weswegen der AG auch das Mobiliar zu stellen hat. Hier steht die Frage im Raum, ob er vertraglich festlegen kann, dass er für kein Mobiliar bei den Mitarbeitern aufkommt. Aus meiner Sicht ist dies nicht möglich, da der Stuhl, Bildschirm, Tisch etc. als Arbeitsmittel gilt und vom Arbeitgeber gestellt und geprüft werden muss.
Wie seid ihr das Thema bei euch angegangen, welche Vereinbarungen wurden getroffen?
VG
Jo